Über Ebay habe ich einen Artikel verkauft.
Dieser wurde am 20.03.2015 zugestellt.
Abends, der Artikel wurde nachmittags zugestellt, teilt der Käufer mit, er sei defekt, Glas gesprungen (Ceranfeld), ein Schadensbild wie bei den vielen die als Einbauschaden angeboten werden.
Zunächst hieß es, der Postbote wäre beim Auspacken dabei gewesen, als ich den Bericht anforderte hieß es auf einmal, der Postbote wäre nicht dabei gewesen.
Empfänger will Geld.
Ich habe den Bericht des Postboten angefordert, der (natürlich) nicht kam.
Gestern (13.04.2015) hat der Käufer den Artikel via DHL als Transportschaden zurücksenden lassen.
Aufgrund der dokumentierten, lageanpasst geänderten schriftlichen Angaben des Käufers, hat er in meinen Augen seine Argumentation selber diskreditiert, aber, wie kann man nachträglich ohne den Beweis führen zu können, einen DHL Transportschaden "anschieben"?
In der Sache sehe ich einer Forderung gelassen entgegen, da er widersprüchliche Aussagen schriftlich gemacht hat und keinen Nachweis der Beschädigung bei Anlieferung vorweisen kann, obwohl er die Anwesenheit des Postboten beim Auspacken zunächst, um Geldflüsse zu generieren, angeführt hatte.
Dieser wurde am 20.03.2015 zugestellt.
Abends, der Artikel wurde nachmittags zugestellt, teilt der Käufer mit, er sei defekt, Glas gesprungen (Ceranfeld), ein Schadensbild wie bei den vielen die als Einbauschaden angeboten werden.
Zunächst hieß es, der Postbote wäre beim Auspacken dabei gewesen, als ich den Bericht anforderte hieß es auf einmal, der Postbote wäre nicht dabei gewesen.
Empfänger will Geld.
Ich habe den Bericht des Postboten angefordert, der (natürlich) nicht kam.
Gestern (13.04.2015) hat der Käufer den Artikel via DHL als Transportschaden zurücksenden lassen.
Aufgrund der dokumentierten, lageanpasst geänderten schriftlichen Angaben des Käufers, hat er in meinen Augen seine Argumentation selber diskreditiert, aber, wie kann man nachträglich ohne den Beweis führen zu können, einen DHL Transportschaden "anschieben"?
In der Sache sehe ich einer Forderung gelassen entgegen, da er widersprüchliche Aussagen schriftlich gemacht hat und keinen Nachweis der Beschädigung bei Anlieferung vorweisen kann, obwohl er die Anwesenheit des Postboten beim Auspacken zunächst, um Geldflüsse zu generieren, angeführt hatte.