Zweifelsohne ist der Verkauf rechtmäßig erworbener Software urheberrechtlich unbedenklich, wenn dabei Original-Datenträger, Handbücher, Echtheitszertifikate, Lizenzaufkleber usw. mit übergeben werden.
Wie verhält es sich wohl bei den Recovery-CDs hinsichtlich des darauf enthaltenen Windows-Betriebssystems? Ich vermute der Verkauf der CDs für sich - ohne Windows-Lizenzaufkleber - stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Sieht das jemand anders?
Wie verhält es sich wohl bei den Recovery-CDs hinsichtlich des darauf enthaltenen Windows-Betriebssystems? Ich vermute der Verkauf der CDs für sich - ohne Windows-Lizenzaufkleber - stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Sieht das jemand anders?