Verbraucherrechte?

ThinkFred

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6 Juni 2006
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Ich habe seit Anfang August ein Z61p.

Die Kiste hat soviele Macken, dass es auf keine Kuhhaut mehr geht!
Kleiner Auszug:
- Grafikkarte verschmort --> Mainboard gewechselt
- 10 Tage später neues Mainboard, da zunächst Mainboard vom Z61m eingebaut wurde
- dann hab ich festgestellt, dass mein Windows verhunzt ist --> zu Lenovo geschickt, --> Kiste kam zurück, immer noch nicht Ok
- nun schon wieder die Graka im Eimer!
- und und und...

Ich hab die Schnauze gestrichen voll!!!
Obwohl ich die Kiste seit 8 Wochen hab, arbeite ich im Moment mit meinem Lidl-Rechner, weil eben andauernd was am IBM-Rechner dran ist.
Nun meine Frage: Habe ich als Kunde Anspruch auf einen neuen Rechner? Ein Kollege meinte, dass man nach 3maliger Reparatur Anspruch auf nen neuen Rechner hätte, ist da was dran?

Danke im Voraus,
Fred
 
Nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen kannst Du vom Vertrag zurücktreten (Wandlung, BGB §440).

Wirklich ganz genau Bescheid wissen in solchen Fragen die Verbraucherzentralen.
 
An wen muss ich mich dann wenden? Lenovo, oder an meinen Händler?
 
Das kannst du dir aussuchen. Aber zuerst würde ich es bei dem Händler versuchen. Wenn der sich weigert, dann kannst du dich immer noch an den Hersteller wenden
 
im Moment wird hin und her geschoben: Händler sagt nein, wäre nicht für defekte Software zuständig, allerdings hab ich ja im Moment auch den Hardware Fehler an der Graka (zumindest vermute ich das) denn anders kann ich mir die Bildprobleme nicht vorstellen.
Lenovo sagt ich solle mich an den Händler wenden.
 
Auf jeden Fall der Händler - der ist Dein Vertragspartner (Abwicklung nach dessen AGB und der gesetzlichen Gewährleistung nach BGB).

Darüber hinaus hättest Du über Lenovo noch freiwillige Garantieansprüche (s. deren Garantiebedingungen). Wenn da etwas ganz hervorragendes drinnesteht, dann natürlich nur zu! Die verweisen höchstwahrscheinlich aber auch erstmal an den Händler als Ansprechpartner.

Auf jeden Fall solltest Du Dir über Deine Rechte klar sein, falls es zum Streit kommt. Kunden, denen man anmerkt, dass sie z.B. zwischen Garantie und Gewährleistung nicht unterscheiden oder so, werden gern schnell mal übervorteilt. Hatte mal das kurze Vergnügen, die andere Seite kennenzulernen. ;) Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale ist als letzte Maßnahme ein paar Euro wert. Die haben spezialisierte Juristen.

Ach so: Bei solchen Fehlern werden Kunden sehr gern wieder nach Hause geschickt. Einmal, weil man sie los ist und dann natürlich, weil ein gewisser Prozentsatz sich in der Tat sein XP selbst vermurkst hat... Wenn Du Dir nur halbwegs sicher bist, dass es an der Hardware liegt, mach weiter Stress!
 
Bzgl. Gewährleistung: Fällt Software tatsächlich nicht unter die Gewährleistung?
Muss es zudem immer der gleiche Hardwarefehler sein, oder können 2 unterschiedliche Hardwareprobleme zur Rücknahme des Gerätes führen?
 
Original von ThinkFred
Bzgl. Gewährleistung: Fällt Software tatsächlich nicht unter die Gewährleistung?

Quatsch. Wenn die Ursache für das Problem an dem gelieferten Produkt mitsamt der dazugehörigen Hard- und Software liegt, ist der Händler definitiv in der Pflicht. Überzeuge den Händler damit, dass verschiedene Software nicht läuft und den gleichen Fehler/Absturz aufweist. Das ist ein Hinweis auf einen Hardwarefehler. Ist doch so, oder?

Wenn der Händler trotzdem behauptet, es läge an vom Kunden installierter "Fremdsoftware", gibt es AFAIK kundenfreundliche Gerichtsurteile a la "Kunde ist Laie und muss sich da gar nicht 100%ig sicher sein - Händler muss überprüfen/regulieren."

Original von ThinkFred
Muss es zudem immer der gleiche Hardwarefehler sein, oder können 2 unterschiedliche Hardwareprobleme zur Rücknahme des Gerätes führen?

Nach http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html letzteres aber wie man das mit nem Jurastudium interpretiert, weiß ich nicht.
 
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