Urteil zum Bereitstellen von Musikvideos auf YouTube

Vor dem Landgericht Hamburg kein Wunder. Das urteilt ja fast immer zugunsten klagender Gewerbetreibender und Institutionen. Abmahnanwälte, ein Kochbuchseitenbetreiber u.a. kommen dort immer mit den irrsinnisten Klagen durch.
 
Warum traurig? Es kann doch nicht sein, dass ein großes Unternehmen mit dem geistigen Eigentum anderer Gewinne macht, ohne dafür zu zahlen....
 
Warum traurig? Es kann doch nicht sein, dass ein großes Unternehmen mit dem geistigen Eigentum anderer Gewinne macht, ohne dafür zu zahlen....

Sie wollen dafür zahlen. Das Problem und der Hintergrund für diesen Prozess ist, daß Google und die GEMA sich nicht einigen können. Google will einen Pauschalbetrag, GEMA pro Klick eine gewisse Gebühr. Mit dem Prozess wollen sie den Druck auf Google erhöhen.
 
Es geht aber nicht immer nur darum ob es einen persönlich betrifft oder man einen Workaround findet.
 
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