UPS – Vorsicht bei Versand über UPS-Nummer des Kunden!

andy

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UPS bietet die Möglichkeit Sendungen über die UPS-Kundennummer des Empfängers zu buchen. Wir haben das in der Vergangenheit bei einigen Kunden gemacht die selber UPS-Kunde sind. Der Kunde zahlt so bei uns keine Versandkosten und rechnet selber mit UPS über seine eigene Kundennummer ab.

Jetzt haben wir von UPS eine Rechnung mit diversen Rücklastschriften + Bearbeitungsgebühren zu diesen Sendungen bekommen.

Wir haben natürlich erst mal bei UPS nachgefragt was der Grund für die Rücklastschrift ist die Antwort darauf ist wenig befriedigend: „Wir können Ihnen aus Datenschutzgründen diesbezüglich keine Auskunft erteilen.“

Ein Anruf beim Kunden ergab dann, dass der gerade wegen einer einzelnen Rechnung mit UPS im Streit ist weil er wegen einer nicht pünktlich erfolgten Zustellung die Express-Gebühr nicht zahlen möchte. Das kann eigentlich nicht mein Problem sein und ich finde es einfach dreist dass UPS jetzt einfach versucht sich das Geld bei uns zu holen!

Nach dieser Erfahrung rate ich jedem zur Vorsicht der, einem Kunden Ware ohne Versandkosten schickt weil der Kunden anbietet den Versand auf seine eigene UPS-Kundennummer zu buchen. Wenn der Kunde UPS nicht zahlt holen die sich das Geld vom Versender!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andy,

keine Frage ist sowas eine ärgerliche Sache, die viel Extra-Arbeit (und manchmal auch viel Nerven) bedeutet und eigentlich keinen wirklichen Nutzen hervorbringt.
Aus einem solchen Frust heraus kann ich deine Warnung auch verstehen, aber dennoch halte ich die ausgesprochene Warnung für übertrieben.
Ohne die Bedingungen dieses Services zu kennen behaupte ich mal, dass UPS durchaus rechtens handelt und dieser Fall sicher genau so in den entsprechenden Vertragsbedingungen enthalten ist. Den Vorteil dieses Service nennst Du ja selbst und Du nutzt ihn, weil es eben ein Vorteil für Dich oder Deine Firma ist. Vermutlich hat es auch in über 99% der abgewickelten Sendungen bisher auch gut funktioniert, nur eben dieses eine mal leider nicht.
Die andere Variante (Versandkosten auf Deine Rechnung bzw. gegen direkte Vorkasse) führt nach meiner Erfahrung deutlich häufiger zu Ärger und Problemen, weil Du plötzlich gegenüber dem Warenempfänger (oft deinem Kunden!) als "Bittsteller" auftrittst, um Deine Kosten erstattet zu bekommen. Hier hab ich schon oft gehört, dass Versandkosten so nicht in den Projektkosten vorgesehen waren ("Wo bitte soll ich diesen Posten Verbuchen?"), dass diese viel zu hoch ausgefallen sind, dass die Sendung nicht oder zumindest nicht pünktlich angekommen ist oder auch beschädigt wurde usw. Und dafür forderst Du dann noch Geld von Deinem Kunden ein - eine ziemlich blöde Situation.

Grüße Thomas
 
@Thomas

Ich wollte mit dem Beitrag nur auf das Risiko hinweisen, dass man nachträglich eine Rechnung bekommt nur weil sich UPS mit dem Empfänger der Ware aus irgendeinem Grund streitet.
Im konkreten Fall wurden alle Senungen seit April 2014 rückwirkend und mit einem saftigen Aufschlag an uns berechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant...
ich verstehe nur noch nicht so ganz warum man sich dann an euch wendet.
Ist der Vertragspartner nicht der Empfänger, wenn es über deren Nummer gebucht wird?
Ist doch dann so wie "abholen lassen"?
Oder geht ihr den Vertrag ein, und es wird nur von einem anderen "Konto" gebucht?
 
Interessant...
ich verstehe nur noch nicht so ganz warum man sich dann an euch wendet.
Ist der Vertragspartner nicht der Empfänger, wenn es über deren Nummer gebucht wird?
Ist doch dann so wie "abholen lassen"?
Oder geht ihr den Vertrag ein, und es wird nur von einem anderen "Konto" gebucht?

Wie ich schon angedeutet habe: Es wird sich sehr wahrscheinlich aus den Vertragsbedingungen zu diesem Service ergeben, denen man vermutlich auch mit Auftragserteilung zugestimmt hat.

Grüße Thomas
 
@ Thomas
natürlich steht das in den Vertragsbediungungen von UPS:

Zitat:
"Zuschlag für fehlende oder ungültige Kundennummer
Eine Kundennummer ist ungültig, wenn sie nicht die korrekte Kundennummer für die Partei ist, über die die Abrechnung erfolgen soll, oder wenn sie die Kundennummer eines Empfängers oder einer dritten Partei ist, der bzw. die die Versandkosten nicht begleicht.


  • Für Sendungen mit fehlender oder ungültiger Kundennummer wird pro Sendung ein Zuschlag erhoben. Des Weiteren wird ein Zuschlag bei Zahlungsverweigerung erhoben, wenn der Empfänger oder die dritte Partei die Zahlung der Versandkosten verweigert. In diesem Fall werden die Versandkosten sowie der Zuschlag bei Zahlungsverweigerung dem ursprünglichen Versender in Rechnung gestellt."
Quelle: http://www.ups.com/content/de/de/shipping/cost/additional.html


Ich habe auch nie behaupter, dass das was UPS macht nicht mit den Vertragsbedingungen übereinstimmt, bin nur davon ausgegangen dass ich nicht der einzige bin der diesem Abscnitt nicht gelesen hat - deshalb der Post ;-)
 
@Thomas:
Auch wenn es in den AGB steht und der Versender zumindest per Haken zugestimmt hat, ist das seltsam.
Wenn der Empfänger nicht zahlt, wäre der normale Weg, dass UPS per Mahnung etc. beim Empfänger das Geld einsammelt.

Der Absender kann ja auch gar nicht direkt beurteilen, ob UPS den expresszuschlag zu recht berechnet. Und vielen Händlern dürfte das auch egal sein, solange der Kunde sich nicht beschwert.
 
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