Thinkpad Tablet On/Off Button auf Gewährleistung reparieren

Dudovtiz

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Hallo liebes Forum,

ich bin einer der vielen, bei deren Thinkpad Tablet der On/Off Button nicht mehr funktioniert. Das Problem ist offensichtlich, dass der Knopf nur an seinen Lötstellen montiert ist und diese der mechanischen Belastung nicht standhalten können. So darf also jeder der damals die 600Euronen ins high quality Tablet investiert hat nach ca. 1 Jahr für nochmal 180 Euro eine Reperatur machen lassen. Das sehe ich einfach nicht ein.

Als angehender Ingenieur bin ich der Überzeugung, dass Lenovo hier einfach derbe Mist gebaut hat und dies im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) repariert werden müsste. Lenovo sieht das natürlich soweit erstmal anders. Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob ihr jemanden kennt der das bei Lenovo schonmal durchgesetzt bekommen hat, da ich gerade überlege ob es sich lohnt mal bei einem Anwalt damit vorbei zu gehen. Würde mich über Erfahrungsberichte sehr freuen!
 
Wenn es noch keiner versucht hat, hätte denn jemand Lust auf eine Sammelklaage? Finde man sollte Lenovo mal klar machen, dass die sich nicht zu sehr auf ihrem Namen ausruhen sollen...
 
Hast du das Tablet bei Lenovo direkt gekauft? Gewährleistungsanspruch hast du nur gegenüber dem Händler.
 
ja das Problem hatte ich auch mit meinem TPT1, seitdem lasse ich die Finger von Thinkpad Tablets. Das TPT2 habe ich auch nicht gekauft...lieber warte ich ein Jahr ab und schaue ob sich das Modell behauptet.

Das Powerknopf-Problem ist hinlänglich bekannt und jeder Händler müsste das kostenlos reparieren innerhalb der Gewährleistung, weil Herstellungsfehler.
 
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Hm mein Haendler ist sieht das leider anders :( Irgendwelche Tipps was ich denen genau vorwerfen muss, damit das hinhaut?
 
Ein Großhändler schrieb dazu per Mail:
..."Es handelt sich aber um einen allgemein bekannten Fehler, dass die erste Revision der in diesen Tablets eingebauten Powerboards teilweise fehlerhaft war"...



Auch kannst du Lenovo mailen und fragen, ab welcher Version dieser Fehler behoben wurde, also ab wann das Powerboard überarbeitet worden ist.
Aus einer Stellungnahme müsste sich automatisch ergeben das dieses Problem vorhanden war.

oder: Thinkwiki unter Probleme und dort tauchen, denke ich mal, nur Probleme auf die auch stark vermehrt vorhanden waren
http://thinkwiki.de/ThinkPad_Tablet
 
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Hi Theepan,

falls sich die Antwort an mich richtet, hast du meine Frage nicht richtig verstanden. Ich frage mich, wo im ProdHaftG steht, dass der Händler für bescheinigte Serienfehler geradezustehen hat. Ich finde verschiedene Stellen, an denen das genau andersrum steht. Das bezieht sich allerdings zumeist auf Autohändler.

Viele Grüße
Matt
 
Hi Matt,
Bin kein Kenner der Szene, aber:
Richtet sich das Produktgewährleistungsgesetz nicht an den Hersteller?

In der gesetzlichen Gewährleistung/Mängelgewährleistung sollte doch geregelt sein das:

Der Händler 2 Jahre Gewährleistung auf ein technisches Produkt gibt und wenn innerhalb dieser Zeit ein Problem auftaucht, welches ich als Nutzer nicht herbeigeführt habe und dies auch so beweisen kann, so muss der Händer entweder das Gegenteil beweisen oder sich mit dem Problem auseinander setzen.
 
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Ich denke der Nutzer des TPT kann sich an der Hersteller wenden (Lenovo) und gleichzeitig auch an den Händler (Gewährleistung).

Gut wäre es wenn der Nutzer sich mit dem Händer zusammentut und gemeinsam das ganze durch Lenovo beheben lässt.

Zusammen ist man stärker!
:)
 
Also ich bin da auch kein Profi, aber ich glaube nicht, dass das ein Fall für die Händlergewährleistung ist. Nach dem was ich mal gelernt habe - und das ist lange her, vielleicht ist das so auch nicht mehr gänzlich richtig - hat der Händler 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Dabei muss er in den ersten 6 Monaten nach Kauf wenn der nicht Gewähr leisten will dem Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorgelegen hat. Das ist einfach wenn es sich um offensichtliche Mängel dreht, etwas schwieriger bei dem hier angesprochenen Fall.
Da der Käufer das Tablet aber erst jetzt reklamiert ist davon auszugehen, dass der Mangel an sich erst jetzt entstanden ist.

Nach den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist es die Aufgabe des Kunden dem Händler nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. In diesem Fall kann er es nicht, da er ja über 1 Jahr damit keine Probleme hatte.

Ob das nun eine schlechte Konstruktion war und das Problem reihenweise auftritt hat der Händler dabei nicht zu verschulden und ist deshalb raus aus der Sache.

Anders der Hersteller, diesem könnte man eben mit dem ProdHaftG kommen. Wird es dabei aber schwer haben, da der Mangel (also der defekte Schalter) zwar häufig auftaucht, aber nicht von alleine entsteht. Wie gesagt, auch wenn das Teil in dem Bereich schlecht konstruiert ist, der Mangel entsteht nur durch zu festes Drücken des I/O-Schalters.

Im Übrigen kostet die Reparatur auch keine 180 EUR. Das Teil, also das Kameramodul inkl. neuem I/O-Schalter kostet ca. 75 EUR. Der Einbau ist in ca. 20 Minuten locker erledigt. Wende dich mal an Servion, die machen das kostengünstig.

@Theepan: Welches Interesse hat der Händler daran der Sache nachzugehen? Er kann hier relativ wenig unternehmen, hat enormen zeitlichen Aufwand und an dem Teil hat er ursprünglich vielleicht mal 20 EUR verdient. So gern hier mancher Händler vielleicht etwas unternehmen würde, wirtschaftlich kann er den Aufwand nicht verantworten. Es sei denn natürlich es ist ein kleiner Händler und der Käufer ein enormer langjähriger Umsatzbringer. Aber dann hätte der Händler vermutlich schon auf seine Kosten das Teil reparieren lassen. Wer aber bei nbb, cp etc. zu Tiefstpreisen kauft, der kann hier wirklich nicht mit einer Unterstützung seitens dieser Händler rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das so:

Der Händler muss der Sache nachgehen, weil das seine Pflicht ist!
Er kann nicht auf ProdHaftG verweisen, dass ist nicht seine Sache sondern der Kunde wählt hier wer die Sache geradebiegen soll.
Der Kunde kann auch zweigleisig fahren!

Wie das weitergeht ist eine andere Sache.
Bin mir ziemlich sicher, dass der Klageweg dazu führen wird, dass das Gerät früher oder später repariert wird! Wie lange das dauert und wieviel man da investiert steht auf einem anderen Blatt Papier ;)

@Roady07
Das Produkt wurde ordnungsgemäß genutzt, ob ein Fehler nach 6 Monate oder 18 Monate auftritt lässt keinen Schluss darauf zu, wie der technische Zustand bei Übergabe war. Das das Gerät anfangs funktioniert hat ist hier vollkommen egal.
Es handelt sich um einen schleichenden Defekt der bei dieser Produktgruppe oft auftrat. Dieser Fehler wurde zu spät erkannt und erst in den nachfolgenden Versionen behoben. Das ist Fakt und lässt sich nicht abstreiten, somit ist auch der Hersteller über ProdHaftG mit im Boot.

Mein Tipp: Lass den Händler erstmal raus und schreib einen präzisen Brief an Lenovo Deutschland und fordere die Reparatur deines Gerätes.
Suche dir juristische Hilfe bei der Arbeitnehmerkammer/IHK/Amtsgericht beim Aufsetzen des Schreibens. Vielleicht haben die eine kostenlose Beratungsstelle und helfen weiter.

Setz dem Unternehmen gleich eine Frist von 3 Wochen und danach gehst du zum Verbraucherschutzanwalt.
Wickel alles schriftlich ab. Keine Telefongespräche!
 
Das sehe ich nach wie vor etwas anders. Es ist nicht die Pflicht des Händlers nach 6 Monaten oder länger der Sache nachzugehen, es sei denn er kann dem Händler nachweisen, dass dieser ein defektes Produkt verkauft hat. Hierbei ist es dann aber entscheidend, ob der Mangel erst mit der Nutzung aufgetreten ist oder ob der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Mangel ist hier aber nicht ein vielleicht minderwertig produziertes Teil sondern Mangel ist, dass sich das Gerät nicht mehr einschalten lässt. Dieser Mangel lag zum Kaufzeitpunkt nicht vor und somit hat der Händler eine ordentliche Sache verkauft und muss hier nicht mehr für den Mangel eintreten. Der Händler ist also raus. Wenn es anders wäre wären 95% aller vorhandenen Händler binnen kurz oder lang insolvent (oder die Gewinnmargen und damit die Preise würden extrem ansteigen)
 
Es geht um ein mangelhaftes Produkt, nicht um ein defektes Produkt. Der Mangel (dämliche Konstruktion des Schalters) lag schon von Anfang an vor. Insofern sollte der Händler dafür einstehen. Er kann sich dann ja mit dem Hersteller um Kompensation prügeln. Insofern Infos darüber sammeln, dass der Fehler häufiger auftritt, damit ist es dann zumindest deutlich zu belegen, dass hier ein allgemeiner Mangel des Gerätes vorliegt und der Mangel an sich kam ja nicht erst später. Der Defekt, der durch den Mangel verursacht wurde, der kam später.
 
Mit dem Problem, dass in dieser Fragestellung Mangel = Defekt ist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn ein Defekt eingetreten ist. Das was du als Mangel bezeichnest, nämlich die "dämliche Konstruktion" ist hier leider irrelevant.
Versteht mich nicht falsch, ich finde ja auch, dass hier Lenovo ein ziemlich schlechtes Produkt auf den Markt gebracht hatte, schlecht bedeutet aber nicht, dass man Lenovo und noch viel weniger den Händler dazu verdonnern kann es im Nachgang besser zu machen. Auch mein Tablet war schon beim Support (zum Glück innerhalb der Garantiezeit). Damals eigentlich wegen der USB-Buchse, aber ich konnte Servion dazu überreden auch gleich das Kameramodul zu tauschen. Nun liegt es aber bestimmt schon seit einem halben unbenutzt in der Ecke. Nicht wegen der Hardware sondern wegen den ganzen Softwareproblemen. Ich habe zwischenzeitlich auch schon das Customrom installiert. Das war besser, aber auch nicht gut.
Ich kann damit nun aber auch nicht zu Lenovo gehen und sagen das Teil war von Anfang an fehlerhaft, macht es gefälligst besser...
 
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