Thinkpad Studenten-Notebook -> "übertragbar" ?

Casiofx82

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ich weiss nicht, ob es wirklich unter Kaufberatung passt, aber ich will es einfach mal versuchen - folgendes Problem

ich habe die Möglichkeit ein gebrauchtes Thinkpad von einem Bekannten zu kaufen (Thinkpad wäre gut in Schuss, relativ neu, noch innerhalb der Garantie, kein Mängel, alles top!) - "ein Traum in schwarz" :rolleyes:

das einzige was mir Bauschmerzen bereitet: es handelt sich um eine ursprüngliche "Studentenversion" -> der aktuelle Besitzer ist Student damals (bei Kauf des TP) und auch heute noch Student und hat es seinerzeit wohl unter Vorlage des Studentenausweis zu einem vergünstigten Preis bekommen

ich selber bin aber nun kein Student... wenn ich nun im Rahmen eines (normalen) Privatkauf das Thinkpad kaufe... wie sieht das dann mit der Garantie usw. aus... ?
(wäre fatal, wenn ich zwar das Thinkpad kaufen könnte, aber durch meinen Nicht-Studenten-Status irgendwelche Leistungen wie Garantie usw. nicht in Anspruch nehmen könnte)

Nachtrag: wie sieht es mit erweiterten Garantie-Ansprüchen (Vor-Ort usw.) aus... können die mit verkauft werden - habe ich auch als neuer (2. oder gar 3.) Besitzer Anspruch darauf? wie sieht das bei Lenovo bzw. Studi-Versionen aus... - ist die Garantie und Service an das Gerät gebunden, oder an den (Erst)-Käufer?

(sorry, dass ich so seltsam Frage... aber habe bisher nie ein "Gebraucht"-Notebook mit Garantie gesehen... (wenn gebraucht, dann meist schon so alt, dass die Garantie in jedem Fall abgelaufen war) - Thinkpad wäre da eine wirkliche (positive!) Ausnahme
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Garantie ist an das Gerät gebunden.
Studentenversion-Notebooks kommen in der Regel ohne Betriebssystem, da die Studenten meist das Betriebssystem von der Uni erhalten. Dieses darf m.E. nicht weitergegeben werden.

Die genauen Details kann Dir z.B. der Forenbetreiber nennen.
 
@ mornsgrans

Betriebssystem wäre kein Problem, brauche ich bei jedem Rechner neu bzw. ein eigenes (wie ja auch alle andere Software wie Office etc. ... da würde ich das System wohl ohnehin komplett neu aufsetzen)

wichtig wäre für mich nur, dass die Hardware übertragen werden darf... ich auch als (Gebraucht-Käufer und "nicht-Student" die restliche Garantie usw. in Anspruch nehmen und ggf. verlängern usw. kann... (Verlängerung/ Erweiterung ggf. halt zu normalen Konditionen kaufen kann).... eine Rechnung auf meinen Namen habe ich ja nicht vorliegen (wenn ich es vom Bekannten kaufe, dann ja max. "Kaufvertrag von privat an privat")

irgendwo habe ich was gesehen, dass z.B. für den vor Ort Service das TP bei Lenovo registriert werden soll/ muss... kann man das auf meinen Namen "umschreiben" ?

liest der Forenbetreiber hier regelmäßig mit oder schreibe ich ihn besser über die Mail-Adresse im Impressum an?

BESTEN DANK !

(ich weiss, ich frage viel, aber will auch nicht mit einem vermeintlichen "Schnäppchen" auf die Nase fallen... obwohl das TP ja schon reizt... es ist zwar gebraucht aber doch noch relativ neu und der Preis wäre "genial" ;-))
 
Das ist absolut kein Problem, hier im Forum werden ja auch regelmäßig TPs mit VOS verkauft, man gibt, wenn man den VOS in Anspruch nimmt, selbst Namen und Adresse an.
Und es heißt ja "Bezugsberechtigung", nicht "Besitzberechtigung" ;)
 
Wie Mornsgrans schon schrieb, ist die Art und der Umfang der Garantie ans Notebook gekoppelt.
Anhand der Seriennummer sieht Lenovo ob das Gerät noch in der Garantie ist oder nicht, der org. Kaufbeleg ist hier nicht von Nöten.
Also was die Garantie angeht, kannst du bei dem Schnäppchen nichts falsch machen.
 
Das einzige was man mit dem originalen Kaufbeleg machen kann, ist die Garantielaufzeit korrigieren. Also z.B. drei Wochen zusätzliche Garantie gewinnen, da die Laufzeit von Lenovo ja nur ein Schätzwert ist. Die wissen ja vorab nicht wann der Händler das TP genau verkauft. Also eventuell lässt du das noch vom Studenten vor dem Verkauf anpassen :-)
 
Es gibt auch Spezialisten, die von ihrem Studentenrabatt gebrauch machen um günstig an ein Notebook zu kommen und es danach teuer zu verticken.
 
@ Schnitzel

na das glaube ich jetzt mal nicht... (noch) gehört das TP dem Freund meiner Schwester... studiert Theologie auf Lehramt (sowas soll es tatsächlich noch geben :pinch: )... da will ich dann mal hoffen, dass er mich nicht über den Tisch zieht... wenn er demnächst mit der Uni fertig ist, würde ich gerne das TP "übernehmen"

habe halt nur Sorge, dass es im Fall der Fälle "kompliziert" wird wenn mal irgendwann die Garantie in Anspruch genommen werden muss (wohnt knapp 100 km entfernt)
 
habe halt nur Sorge, dass es im Fall der Fälle "kompliziert" wird wenn mal irgendwann die Garantie in Anspruch genommen werden muss (wohnt knapp 100 km entfernt)
Mußt Du Dir aber keine Sorgen machen. Wenn das Gerät VOS hat, kommt der Techniker zu Dir und bei Bring-In schickst Du es eh' zu Servion.

Von dem her könnte Dein Schwippschwager also auch demnächst zum Missionieren nach Afrika, wenn er unbedingt wollte :D
 
@ Schnitzel

na das glaube ich jetzt mal nicht... (noch) gehört das TP dem Freund meiner Schwester... studiert Theologie auf Lehramt (sowas soll es tatsächlich noch geben :pinch: )... da will ich dann mal hoffen, dass er mich nicht über den Tisch zieht... wenn er demnächst mit der Uni fertig ist, würde ich gerne das TP "übernehmen"

habe halt nur Sorge, dass es im Fall der Fälle "kompliziert" wird wenn mal irgendwann die Garantie in Anspruch genommen werden muss (wohnt knapp 100 km entfernt)

Mein Kommentar war auch nicht so gemeint, daß dein Schwippschwager so drauf ist. Ging mir nur darum, daß der Verkauf in der Praxis keine Probleme bzgl. Garantie verursacht.
 
supi !! hört sich gut an...

glaube ich muss nachher direkt mal rüber und hören was er so meint, wie lange er das TP noch "in Beschlag nehmen" will... solle hinnemachen mit dem Studium... :cool:

na ja, nach Afrika in zum missionieren braucht der nicht, dann gibt das Stress mit meiner Schwester :facepalm:
 
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