T61p aus USA Absetztbar?

stanroe

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78
Hi,

ich habe eine Frage, wenn ich mit ein T61p aus den USA (z.B. ITXChange) bestelle, kann ich das Notebook von der Steuer abesetzen? Immerhin muss man für das Notebook doch auch 19 Mwst. bezahlen.

Hat da Jemand schon Erfahrung gemacht?

Grüße

Stan
 
Hallo stanroe,

Vielleicht kann ich Dir weiterhelfen:

1. Abzug der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG):

Sofern Du umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer bist und Notebook für deinen Betrieb benötigst, kannst du ihn bezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (Zeile 57, Seite 2 Mitte) geltend machen. im Ergebnis bekommst du also die bezahlten 19% vom Finanzamt zurück.

Im Falle eines Verkaufs des Notebooks müsstest Du allerdings wieder 19% des Verkaufspreises an das Finanzamt bezahlen.

2. Einkommensteuer:

Sofern das Notebook für den Betrieb benötigt wird (siehe oben) kann es über einen Zeitraum drei Jahren im Rahmen der Abschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden.

viele Grüße, thinkit.
 
Ich bin nicht selbständig, aber da ich vom Beruf Informatiker bin, konnte ich bisher alle PC's/Laptops absetzen - war noch kein Problem.

THX für die schnelle Reaktion.

Grüße

Stanroe
 
Hallo stanroe,

auch als Arbeitnehmer kann das NB im Rahmen der Abschreibung (ggf. anteilig) als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Allerdings dann aus dem Brutto-Kaufpreis (incl. 19 %), da die Einfuhr-Umsatzsteuer nur als Unternehmer abzugsfähig ist.

Grüsse, thinkit.
 
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