T60p : Ist ein Pixelfehler ein Garantiefall?

boris11

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8
Hi,
hab ein gebrauchtes t60p erhalten. 6 monate alt.
hab nun entdeckt das es einen pixelfehler hat.

der fällt nur dann auf wenn der hintergrund schwarz ist, dann sieht man einen dunkelblauen pixelpunkt.
bei allen anderen hintergrung farbei wie z.b. rot gelb oder anderen hellen farben ist nicht zu sehen.

nur bei schwarzem hintergrund.

ist das ein garantiefall??
 
NEIN
Die Richtlinien sehen für jedes panel je nach Klasse eine bestimmte Anzahl
zu tolerierender Pixelfehler vor. Ein einziger ist kein Garantiefall, da bräuchte es schon ne Menge mehr...
Ärgerlich, aber es ist so. google doch mal nach den Richtlinen von IBM, oder benutze die SuFu.

Gruß
barnane
 
Hallo,

sei froh das du nur 1 Pixelfehler hast. Ich hatte schon T60p mit 5 Fehlern und mehr.
Lt. Lenovo musst du bei diesem Display bis zu 16 Pixelfehler tolerieren.

LG
JJ
 
der pixelfehler den ich habe ist zum glück kaum zu erkennen da man ja seklten komplett schawrzen hintergrund hat , erst dann wird der in der farbe dunkelblau sichtbar.
 
Nein.

Quasistandard ist die Pixelfehlerklasse II die 2 Pixelfehler (ständig schwarz oder weiß) und 5 Subpixelfehler (rot, grün, blau) zuläßt.
 
Original von jj28

Hallo,

Lt. Lenovo musst du bei diesem Display bis zu 16 Pixelfehler tolerieren.

LG
JJ
Das würde aber bedeuten, dass Lenovo nicht einmal die Pixelfehlerklasse II spezifiziert hat. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sogar die billigsten TFT-Monitore sind nach Klasse II spezifiziert.

Oder legt Lenovo die Norm falsch aus? Die von T42p angegebenen Zahlen beziehen sich auf jeweils 1 Million Pixel. Wenn Lenovo jetzt meint, die Auflösung mit 3 multiplizieren zu können und somit die Subpixelanzahl als Basis nimmt, kommt man auf diese hohe Zahl.
Nur diese Betrachtungsweise wäre schlicht und einfach falsch. Die Bezugsgröße in der Norm sind PIXEL und nicht SUBPIXEL.
epp4
 
Original von epp4

Original von jj28

Hallo,

Lt. Lenovo musst du bei diesem Display bis zu 16 Pixelfehler tolerieren.

LG
JJ
Das würde aber bedeuten, dass Lenovo nicht einmal die Pixelfehlerklasse II spezifiziert hat. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sogar die billigsten TFT-Monitore sind nach Klasse II spezifiziert.

Oder legt Lenovo die Norm falsch aus? Die von T42p angegebenen Zahlen beziehen sich auf jeweils 1 Million Pixel. Wenn Lenovo jetzt meint, die Auflösung mit 3 multiplizieren zu können und somit die Subpixelanzahl als Basis nimmt, kommt man auf diese hohe Zahl.
Nur diese Betrachtungsweise wäre schlicht und einfach falsch. Die Bezugsgröße in der Norm sind PIXEL und nicht SUBPIXEL.
epp4

Ganz genau, da würde ich nochmal nachhaken und mir genau erklären lassen warum Lenovo keine Pixelfehlerklasse II erreich, die selbst billigste Billighersteller schaffen ;-)
 
Original von jj28

@epp4

Schau selbst - Lenovo LCD defective pixel criteria

LG
JJ
Das ist dann schon superschwach!
Jetzt darf aber nirgendwo in einem Datenblatt etwas von Pixelklasse II stehen, sonst bekommen die mit ihrer Tabelle ein Problem. Ich habe kurz die Datenblätter vom X30 und X31 durchgesehen, da steht nichts drin. Vermutlich ist Lenovo dahingehend abgesichert.

Insgesamt ist so eine miese Spezifikation wirklich enttäuschend. Wobei ich allerdings nicht weiß, ob dies auch bei anderen Notebook-Herstellern zutrifft. Einen reiner TFT-Monitor wäre mit dieser Fehlereinstufung sicher unverkäuflich.
epp4
 
Das ist ja wirklich unter aller Kanone! Sollte man mal an die c't schreiben damit sich da mal was tut.
 
Sei doch froh, dass es nicht mehr ist!

Formaljuristisch müsstest Du noch "einiges" mehr ertragen und dunkelblau ist nicht wirklich schlimm...

Gruß
Anfänger
 
@Boris wenn du schreibst du hast ein 6 Monate altes Notebook erhalten woher hast du es denn? Wenn du es z.B. bei Ebay ersteigert hast oder sonstwo und wurdest auf diesen Fehler nicht hingewiesen würde ich eine Preisminderung verlangen.

Das mit Pixelfehlerklasse gilt ja nur wenn man es zurückgeben will bzw das als Garantiefall melden will bei der betroffenen Firma.
 
Träum weiter auch über gewährleistung läuft da nixx.

Welche Definition von "Mangel" des §434 BGB fällt denn da deiner Meinung nach drunter?

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, [...] - Arbeiten wird er damit können oder --> Vs (-)

Mangelhaft, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
[...] - eignet sich für gewöhnliche Verwendung und mit einem Pixelfehler muss man Rechnen, ist durchaus übliche Beschaffenheit --> Vs (-)

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann
[...] - Öffentliche Äußerung wäre
a) vom Händer: "Pixelfehlerfrei" - gehe mal davon aus das gabs hier nicht
b) die seite bei lenovo über Pixelfehler - und die Grenzen hat er nicht überschritten
--> Vs (-)

Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
[...]
Nixx Montage --> Vs (-)

Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Nix andere Sache --> Vs (-)

Such dir eine aus. Ich seh bei einem Pixelfehler (hier auch noch ein Subpixelfehler!) keinen Mangel. Manche haben haarsträubende Auffassungen von Gewährleistungsfragen...
 
alles eine Frage der Ansicht. Aber es ist ja auch 6 Monate alt daher gebraucht glaub ich.
 
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