T60 behalten oder Widerruf ausüben ?

dirk-w400

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Hallo TP-Gemeinde,

vor einigen Tagen habe ich ein T60 von einem Händler erworben und nun am WE genug Zeit das gute Stück auf Herz und Nieren zu prüfen.

Preis: 249,00 EUR


Ausstattung: IBM Thinkpad T60 - gebrauchtes Notebook - Intel Centrino Duo T5600 2x 1.83GHz/ 14.1 Zoll (XGA)/ 1024MB Arbeitsspeicher/ 60GB Festplatte/ DVD-RW Laufwerk/ WLAN 54Mbps/ ATI X1300 Grafik/
Bluetooth/ Windows XP Professional installiert

Zum Aufrüsten habe ich noch 512 MB Ram und eine 120 GB Festplatte.

Folgende Mängel habe ich nun feststellen müssen:

- die Entriegelung für den PC-Card Slot fehlt !
- die Festplatte hat fehlerhafte Sektoren !
- eine Bruchstelle unter dem Akku
- die Tastatur ist verbogen !
- es fehlen zwei Schrauben auf in der Gehäuseunterseite

Ich könnte zwar mit den Mängeln leben, doch ärgerlich ist das irgendwie doch.

Was meint Ihr?

a) Widerrufsrecht ausüben und die Kiste geht zurück?
b) versuchen einen Preisnachlass auszuhandeln, wieviel (20 EUR) ?
 

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ohne wenn und aber zurueck mit der kruecke und was gescheites kaufen..

is nur meine meinung

gruss bimbo-01
 
thinkmkh43' schrieb:
Kommt darauf an "was" du gekauft hast - also nach welcher Zustandsbeschreibung..?

Im Angebotstext stand "gebrauchtes Notebook". - Weitere Details bezgl. optischer oder technischer Mängel waren nicht aufgeführt. Bisher hatte ich bei dem Händler auch nur einwandfreie Ware erhalten.

Mit der Ausstattung bin ich soweit zufrieden, die Tastaturaufkleber sind nicht störend, der T5600 werkelt ausreichend und der DVD-Brenner passt auch in mein T41p.

Irgendwie wurmen mich aber doch die kleinen Mängel...man will ja nicht zuviel zahlen.... :P - scheint auch eher ein zusammengebasteltes Teil zu sein, die Modellbezeichung wird von Systemupdate - Fehler 75 - nicht erkannt (konnte ich aber via regedit umgehen).
 
Na ja - das kann dann alles mögliche bedeuten "gebrauchtes NB"....
Für mich ist das ein Krücke - weg damit..wenn möglich!
 
Gib es zurück.

Für nur wenig mehr Geld gibt es auch wirklich vernünftig erhaltene T60.
 
Hi,

genau dafür ist das widerrufsrecht doch da. Du als Kunde hast nicht die Möglichkeit, wie im Laden die Ware vorab zu begrabbeln, und hast jetzt was bekommen, was nicht bloß nicht deinen Erwartungen entsprach, sondern schlicht auch nicht beschrieben war.
Einfach zurückschicken, wäre wahrscheinlich für Dich die stressfreiere Alternative.
Eine Festplatte, wo du jetzt fehlerhaften Sektoren gefunden hast, zu behalten und zu nutzen ... da hätte ich immer son ungutes Gefühl im NAcken - würde ich keinesfalls machen. Solltest Du dich tatsächlich entschließen, mit dem Händler einfach nen Abschlag auszuhandeln, sollte der auf jeden fall eine neue Festplatte reichen (plus etwas für die anderen Mängel).

Grüße,
Andy
 
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