T4xx (T400-450 ohne "T440s/T450s") [T440s] Riss im Gehäuse - kein Garantiefall - was tun?

AlexSb

New member
Themenstarter
Registriert
2 Mai 2014
Beiträge
3
Hallo ich bräuchte mal ein Rat von euch.


Habe mir vor ca. 2 Monaten ein T440s von einem kleinen Internethändler gekauft. Nach dem Kauf ist mir am Displayrahmen/gehäuse ein kleiner "Kratzer" aufgefallen, ich habe dies als kleinen optischen Mangel abgetan und habe mir nichts weiter dabei gedacht. Nach einiger Zeit und nacht entsprechender Anzahl Auf- und Zuklappens des Displays hat sich herausgestellt, das dies ein Haarriss war und dieser sich stark Vergrößert hat.


Ich habe zuerst an ein Garantiefall gedacht und den Laptop zum Lenovo Service geschickt. Natürlich wollen die diesen nicht unter der Grantie reaparieren. Ein Kostenvoranschlag allein kostet 10 Euro und wenn ich diesen ablehne müsste ich nochmals 110 Euro für Begutachtung und Transport bezahlen. Also kann ich nichtmal wirklich abschätzen was mich im Ernstfall kosten würde. Hat jemmand Erfahrung was so eine Reparatur kosten würde? (Displaygehäusetausch)


Habe ich die Möglichkeit, dies über die Gewährleistung des Händler zu klären? So viel ich weiß bin ich in der Beweispflicht und ich weiß nicht wie ich Beweisen könnte, das der Schaden nicht von mir kommt.


Lohnt es sich evtl. den Laptop inkl. Schaden zB bei ebay zu verkaufen? Ich habe ihn vergünstigt über das Studentenprogramm bekommen. Es funktioniert ja sonst alles, aber der Riss würde sich weiter ausbreiten.


Ich weiß momentan nicht wie ich halbwegs günstig aus der Sache herauskomme.

riss.JPG
 
Sorry, habe übersehen das es eine extra Rubrik für die Ultrabooks gibt. Bitte verschieben. Danke.
 
So viel ich weiß bin ich in der Beweispflicht

Du hast unabhängig von der Garantie durch den Hersteller 2 Jahre Gewährleistung durch den Verkäufer. Beweistlastumkehr ist nach 1 Jahr. Du musst also gar nichts beweisen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist grundsätzlich der Verkäufer mein Ansprechpartner. Ob der den Laptop dann seinerseits beim Hersteller einschickt, ist erstmal nicht mein Bier.

Um jetzt nochmal sicherzugehen: Du hast den Laptop also weggeschickt und bekommst ihn entweder für 10€ oder für 110€ zurück? Oder fallen die 110€ in jedem Fall an? Wieso ggf.? Ich blicke da nicht so ganz durch.
 
Hallo,
also 10€ zahlen und Kostenvoranschlag nicht erstellen lassen.
Dann, wie der Vorredner S12er schon schrieb, ab zu Deinem Verkäufer und reklamieren.

Beste Grüße
Lutz
 
Ist das mit der Beweislastumkehr wirklich so einfach? Ich stell mir das in meinem Falle, recht schwierig vor. Schließlich kann man auch annehmen, dass der Schaden von einem Sturz kommt. Was wenn der Händler sich quer stellt und sagt es wäre meine Schuld? Welche Argumente kann ich dann bringen?

Ja der Laptop ist beim Lenovo Service. Ich hoffe ich habe die polnischen Mitarbeiter aus dem Call-Center richtig verstanden (nichts gegen Polen, aber manchmal ist die Kommunikation echt schwierig gewesen), wenn ich einen Kostenvoranschlag für die Reperatur haben möchte, dann kostet dieser mich 10 Euro, wenn ich dann die Reperatur ablehne, dann kostet mich das nochmal extra 110 Euro. Wenn ich keinen Kostenvorschlag haben möchte und den Laptop direkt zurückverlange, dann kostet mich das erstmal nichts, dann weiß ich aber auch nicht wieviel eine Repartur gekostet hätte. Super Service.
 
Angenommen, du hättest den Schaden verursacht, dann ließe sich ein Beweis in der Form finden, dass das Gerät nicht korrekt behandelt wurde.
Was heißt das konkret?
Bei einem physikalischen Schaden, treten auch weitere Nebenschäden auf. Bei einem Sturz entständen neben dem Hauptriss weitere Abschürfungen, bei zu starker Verwindung von dir müsste auf der Gegenseite auch etwas zu finden sein. Bei Temperatureinflüssen wäre das gesamte Gehäuse betroffen....etc.

Nun müsstest du nach der Beweislastumkehr genau diesen Beweis erbringen (wobei es dort auch schon verbraucherfreundliche Urteile gab), dass obige Szenarien nicht zutreffen und das Gerät bei Auslieferung diesen Mangel bereits besaß.

Du befindest dich aber in der günstigen Lage, dass der Händler den Beweis erbringen muss, dass DU an dem Riss schuld bist. Das heißt, dass du den Laptop zu ihm schickst, dich auf die Gewährleistung berufst und nun er dir die Lieferung nachbessern muss ODER dir nachweist, dass du an dem Schaden schuld bist, was nach deinen Schilderungen wohl schwierig werden wird.
 
Die Beweistlastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers endet nach 6 Monaten -> http://www.heise.de/ct/hotline/Die-leidige-Beweislastumkehr-2055749.html

Bei deinen Schadensbild wird sich dennoch wahrscheinlich der Händler auf "offensichtliches" Eigenverschulden berufen. Dann wird es schwierig deinen Anspruch durchzusetzen.

Schau dich im englischsprachigen Lenovoforum um, ob es weitere Betroffene gibt. Dann könnt ihr gemeinsam Druck auf den Hersteller ausüben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich selbst gehe nicht von Eigenverschulden aus, meine aber dass der Händler diese Sichtweise einnehmen wird.
 
Da gibt's - wie bereits gepostet - nur eines, ab zum Händler. Schwierigkeiten kann es immer geben, aber was hast Du für eine Wahl? Gegebenfalls muß der Händler ein Gutachten erstellen lassen - aber ob er das bei dem doch recht geringen Schaden tun wird? Und vor der Reklamation beim Händler: Bilder machen, Zeugen das Gerät anschauen lassen, eigene Daten sichern und auf dem Notebook löschen.
Immer blöd ist, das das ganze halt dauern kann.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben