T4xx (T400-450 ohne "T440s/T450s") T430u Ausstattung

jay

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15 Jan. 2013
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Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und hätte ein paar Fragen.
Nach langer Recherche für einen leichten und mobilen Nachfolger meines T60 habe ich mich nun für das T430u entschieden.
Habe es mir als Studentenangebot mit zusätzlicher msata Crucial M4 SSD und 8gb Ram zu einem recht guten Preis noch vor Weihnachten bestellt.
Nach längerer Wartezeit halte ich es jetzt seit gestern endlich in Händen.
Auf die große Vorfreude folgt eine Überraschung.
Das mir gelieferte Thinkpad ist mit einem i3-3217u ausgestattet. Angekündigt und bestellt habe ich es mit einem i5-3317u, was auch auf der Auftragsbestätigung des Händlers so geschrieben steht. Habe den Verkäufer telefonisch kontaktiert und mir wurde gesagt, dass Lenovo kurzerhand die Ausstattung des Studentenangebots geändert hat. Ich wurde davon nicht unterrichtet. Jetzt wird mir angeboten, entweder das Laptop zurückzugeben, oder 50€ von Lenovo zu bekommen.
So viel zur Situation.

Jetzt meine Fragen:

- Ist es rechtlich erlaubt, eine Konfiguration, die durch eine Auftragsbestätigung zugesichert wurde und auch so bereits bezahlt wurde (Also beide Seiten haben die Konditionen akzeptiert), im Nachhinein einfach zu ändern? Sollte hier nicht das Recht auf Nachbesserung zu tragen kommen und ich habe Anspruch auf die zugesicherte Ausstattung?

- Wie groß ist der Performance-Unterschied zwischen dem i3 und dem i5 wirklich? In Benchmarks fällt der ja doch recht deutlich aus, was vor allen Dingen mit dem fehlenden Turbo Boost des i3 zu erklären ist.

Ich nutze das Thinkpad nicht nur für Office und Web, sondern auch zum Programmieren und z.B. für aufwändige Audiobearbeitung oder virtuelle Umgebungen. Also wird durchaus auch der Prozessor gefordert. Besonders geht es mir hier auch ums Prinzip. Ich habe keine Lust, dass ich es ausbaden soll, dass Lenovo zuerst einen teuereren Prozessor verspricht und dann anscheinend nocheinmal nachrechnet und einen billigeren/schlechteren verbaut. Und dafür soll der Kunde mit 50€ abgewimmelt werden.
Ich hoffe jemand liest sich meinen ausführlichen Text durch und vielleicht findet sich auch noch der ein oder andere, der das selbe Problem/Anliegen hat.
Danke im Vorraus für jegliche Tipps.

PS: Sollte jemand Fragen zum Gerät an sich haben, werde ich diese natürlich gerne beantworten.
 
Das ist nicht akzeptabel, daher nicht groß darüber nachdenken und das T430u an den Händler zurückgehen lassen.
Anstelle dessen woanders ein T430u kaufen, die "Schuld" liegt nicht bei Lenovo sondern bei dem Händler der dich darüber zu informieren hat wenn Änderungen am bestellten Produkt vorliegen.
Die Höhe der Kompensation (50€) halte ich für angemessen und marktüblich, würde aber dennoch dazu raten abzulehnen, da die CPU beim T430u nicht gesockelt ist, so kann man in ein-zwei Jahren nicht auf etwas schnelleres aufrüsten.

PS: Willkommen im Forum.
 
Danke für die schnellen Antworten.

Das ist nicht akzeptabel, daher nicht groß darüber nachdenken und das T430u an den Händler zurückgehen lassen.
Anstelle dessen woanders ein T430u kaufen, die "Schuld" liegt nicht bei Lenovo sondern bei dem Händler der dich darüber zu informieren hat wenn Änderungen am bestellten Produkt vorliegen.
Die Höhe der Kompensation (50€) halte ich für angemessen und marktüblich, würde aber dennoch dazu raten abzulehnen, da die CPU beim T430u nicht gesockelt ist, so kann man in ein-zwei Jahren nicht auf etwas schnelleres aufrüsten.

PS: Willkommen im Forum.

Es bringt mir ja nichts, wenn ich das Thinkpad zurückgebe und bei einem anderen Händler kaufe. Woanders gibt es mittlerweile ja auch nur noch die Ausstattung mit dem i3 im Studentenangebot. Mit dem i5 gibt es das T430u nicht in diesem Angebot sondern z.B. nur mit Betriebssystem, was für mich absoluter Blödsinn ist, da ich das als Student kostenlos bekomme. Das wäre sozusagen doppelt gekauft. Der Händler hat zwar versäumt, mich über die Änderungen zu informieren, jedoch hat er sich bei der Auftragsbestätigung auf die Daten vom Hersteller verlassen und diese an mich weitergegeben. Erst nach Erfolgter Bestätigung und Bezahlung hat Lenovo den Händler informiert.
Ist die CPU sicher nicht gesockelt? Ansonsten wäre es ja z.B. eine Möglichkeit, dass der Händler auf den i5 aufrüstet und alle wären glücklich und zufrieden.
 
Die CPU ist sicher gesockelt.

Wie geschrieben, bei Campuspoint bekommst du das T430u noch im Studentenangebot mit i5. Das OS ist da zwar dabei, aber das wäre gegenüber einem i3 zumindest für mich das kleinere Übel...
 
Bei Campuspoint gibt es zwar das T430u noch mit i5 im Studentenangebot, aber das unterscheidet sich gewaltig im Preis. Ich habe für meins inkl. SSD und 8 GB Ram gerade mal 799€ gezahlt. Und dieses Angebot gab es bei mehreren Händlern in dieser Form mit i5. War also nicht nur ein Schreibfehler meine Verkäufers. Wenn ich es jetzt bei Campuspoint kaufe und die SSD und Arbeitsspeicher selbst nachrüste, komme ich locker über 1000€. Für ein Laptop, welches mir in genau der selben Ausstattung für 799€ verkauft und bestätigt wurde.
 
Die CPU ist sicher gesockelt.
Du hast ein "nicht" vergessen, oder? ;)

@jay
Die CPU ist nicht gesockelt (nebenbei, der i5-3317U ist allgemein nur im BGA-Gehäuse erhältlich) und eine Aufrüstung ist nur durch Ersatz des Mainboards möglich.

mfg Moskito
 
Was du an der Stelle bedenken solltest: Ich spiele auch viel mit virtuellen Maschinen herum (sowohl dienstlich als auch privat) und dort kommt es schon häufiger vor, dass du wirklich die volle Performance eines einzelnen Kerns brauchst. Daher solltest du auf jeden Fall einen i5 mit Turbo Boost nehmen.
 
Habe ja auch vor den i5 zu nehmen, bzw habe diesen ja auch bestellt. Nur eben nicht bekommen. Mir geht es also haupsächlich darum, ob ich auf diesen Anspruch habe oder nicht. Also ob Lenovo das Recht hat, einfach die Konfiguration zu ändern.
 
Wie bereits oben geschrieben wurde, hat Lenovo gar nichts mit der Sache zu tun. Du hast einen Vertrag mit einem Händler abgeschlossen und alleine dieser ist dein Ansprechpartner. (Selbst wenn sich der Händler darauf beruft, dass Lenovo das Modell geändert hat, das ist nicht dein Problem sondern das des Händlers.)

Ich sehe durchaus Chancen Durchzusetzen, dass dir der Händler das Gerät wie versprochen liefern muss, selbst wenn er eine Rücknahme oder eine Preisminderung angeboten hat. (So einfach kommt man da nicht davon, insbesondere wenn bereits bezahlt und eine Lieferung bestätigt wurde und die Änderung des Modells erst bei der Lieferung bemerkt wurde, also keine vorige Meldung seitens des Verkäufers erfolgt ist.)
Allerdings wäre das dann eine Sache für den Anwalt, und da stellt sich immer die Frage, ob man sich darauf einlassen will und man die Zeit dafür hat...

mfg Moskito
 
:facepalm::facepalm::facepalm:

sorry, aber das Verhalten einiger hier finde ich ehrlich gesagt zum speien!

Da ändert nachweislich Lenovo die Config eines Studentenmodells, der Händler liefert dieses (ohne Rücksprache, das war sein Fehler, jedoch würde ich hier keinen Vorsatz unterstellen!) und hier wird geraten, zum Anwalt zu gehen, um die richtige Config durchzuboxen! Meine Fresse Leute, was kann der Händler zur Änderung von Lenovo? Die Marge der Händler ist heutzutage eh schon gering genug, jetzt sollen sie auf eigene Kosten noch für Lenovos "tolle" Modell- und Serienpolitik geradestehen? Es ist doch nicht nur dieser Händler betroffen, sondern im Prinzip alle, was ja auch recht einfach nachvollziehbar ist. Meint ihr allen Ernstes, die Händler wollen den Stress und Streit mit ihren Kunden, weil ihnen sonst etwas zu langweilig wird und liefern deshalb bewusst schwächere Ausstattungen?

Natürlich, der Kunde hat hier ein T430u mit i5 bestellt und möchte keinen i3 - absolut verständlich! Aber nochmal: was kann der Händler dazu? Im Übrigen gehe ich persönlich stark davon aus, dass der Kunde hier keine Auftragsbestätigung, sondern wie üblich nur eine Bestelleingangsbestätigung erhalten hat - nur vorsorglich, weil hier diverse Leute samt TS wieder von ABs sprachen, was jedoch im Onlinehandel nicht unbedingt üblich ist.
Gerät retour an den Händler und ein anderes im Budget liegendes ThinkPad aussuchen, welches auch noch im aktuellen Studentenprogramm gelistet ist - Thema durch, Zeit und Nerven gespart. Außerdem ist es doch auch mal ein schönes Gefühl, dem "Verschulder" (ganz bewusst in ""!) gegenüber Verständnis zu zeigen und nicht direkt an den Karren fahren zu müssen, zumal er ja noch nichtmal schuld ist!

Aber wenn ich dann von "rechtlich durchsetzen" und "Anwalt" lese kommts mir hoch, ehrlich!
 
Wenn du Leistung brauchst wäre mein Tipp ein T430 und kein T430u.
Die T430er haben einfach die stärkeren Chips verbaut und Akkulaufzeiten sind auch sehr gut.
 
@deeptrancer
Da ich nur in meinem Beitrag die Wörter "Anwalt" und "durchsetzen" gebraucht werden, fühle ich mich nun durch dein Posting definitiv persönlich angegriffen.

Der Threadersteller hat nach seinen Möglichkeiten gefragt, insbesondere auch ob er die Lieferung des bestellten Modells verlangen kann. Darauf hin habe ich ihm eine sachliche Antwort gegeben, mit dem Hinweis, dass für den Fall, dass man darauf bestehen möchte, eben besser zuerst mit einem Anwalt spricht.
Was der Thread-Ersteller dann macht, ist nicht meine Sache und das Vorgehen des Threadersteller muss nicht mit dem Übereinstimmen, was ich machen würde...

mfg Moskito
 
wenn Du glaubst, Dir passt der Schuh, dann ziehe ihn ruhig an.

Mir ging es hier um die, auch in diesem Forum!, immer stärker werdende Mentalität, jede Kleinigkeit durchboxen zu müssen, notfalls auch gerne mit dem Anwalt. Finde ich persönlich schade, aber ok, das scheint in meinen Augen ein Problem heutiger Generationen zu sein...
 
Ganz nach dem Motto, "Shoot the messenger!"...

Schau, der Thread-Ersteller hat folgendes gemacht:
- Modell mit i5 bestellt.
- Entweder Bestellbestätigung / Auftragsbestätigung erhalten.
- Paket mit i3 erhalten.
- Kontakt mit dem Händler aufgenommen und Rücknahme oder Minderung 50€ angeboten bekommen.

Weiter ist noch zu erwähnen:
- Modell mit i5 kostet rund 200€ mehr.


Der Thread-Ersteller hat bereits Kontakt mit dem Händler aufgenommen hat, ist offenbar mit dessen Verhandlungsangeboten nicht zufrieden und fragt nun hier im Forum explizit ob es eine Möglichkeit gibt zu verlangen, dass anstelle der Angebote des Händlers auch das bestellte Modell geliefert wird.

Hier muss erwähnt werden:
- Lenovo hat es verbockt, aber trotzdem ist der Händler der Ansprechpartner.
- Die Möglichkeit gibt es grundsätzlich, ist auch nicht chancenlos.

Nun kann man folgendes machen:
1. Sachlich Antworten, und jede sachliche Antwort würde beinhalten, dass man es u.U. durchsetzen könnte, man sich aber zuvor mit einem Anwalt in Verbindung setzen kann (Stichwort Rechtsberatung).
2. Lügen bzw. Informationen vorenthalten.
3. Nichts machen.

Variante 3 hilft dem Thread-Ersteller nichts.
Variante 2 Bin ich nicht so Fan davon.
Variante 1 Ist was ich gemacht habe, und darauf hin beisst du mir den Kopf ab.


Versuchen durchzusetzen finde ich persönlich auch keine moralisch "gute" Variante, insbesondere da es um Studentenmodelle geht, welche sowieso vergünstigt verkauft werden.
Offenbar kann ich aber etwas sachlicher damit umgehen...

mfg Moskito
 
Ich wollte hier keineswegs eine Disskusion anzetteln oder gar gegeneinander hetzen.
Ebensowenig wollte ich gleich mit dem Anwalt zum Händler laufen und irgendetwas erzwingen.

Wie Moskito schon sagt, wollte ich hauptsächlich wissen, welche Möglichkeiten mir eventuell bleiben und ob sich der Aufwand für die Leistungssteigerung vom i3 zum i5 lohnt.

Aber ich denke es ist durchaus legitim, dass man nicht alles was man vom Verkäufer fälschlicherweise bekommt einfach so hinnimmt.
Für manche mögen 200€ vielleicht eine Kleinigkeit sein, aber jeder definiert Kleinigkeit anders. Für mich ist es jedenfalls keine.
Dass man bekommen will, was man bestellt hat, ist doch wohl kein Verbrechen.

Außerdem kenne ich sehr wohl den Unterschied zwischen Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung. Letztere wurde mir explizit auf meinen Wunsch als solche zugesand.

Aber wie gesagt, habe ich in dieses Forum nicht reingeschrieben, um die besten rechtlichen Kniffe zu erfahren, wie ich den Händer unter Druck setzen kann.
Ich wollte lediglich wissen, ob ich z.B. mit einer Nachbesserung durch den Händler rechnen könnte.
Ich bin auch nicht scharf darauf, dass ich die nächsten Tage damit verbringe, mit dem Verkäufer zu streiten.

mfg Jay

PS: Generationen zu pauschalisieren zeugt nicht gerade von Weitsicht. ;)
 
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