- Registriert
- 28 Okt. 2013
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Hallo,
ich habe mal eine technische und rechtliche Frage an die Experten.
Ich habe auf meinem T430 Windows 7 installiert und mir davon die Recovery Datenträger erstellt. Da ich mein System komplett neu machen möchte, habe ich mir überlegt, auf Windows 8/8.1 umzusteigen.
Ich habe mir letztes Jahr, als WIN 8 auf den Markt kam das Upgrade gekauft und wollte es eigentlich auf meinem alten Laptop installieren, war aber dann doch nicht froh damit, so dass es schon seit über einem Jahr ungenutzt in der Schublade liegt.
Nur zur Frage:
Wenn ich mir von Lenovo die Original Wiederherstellungs-DVD mit Windows 8 für mein T430 kaufe, kann ich dann damit den Laptop so einrchten, als hätte er von Haus aus Windows 8 gehabt? Der Vorteil wäre, dass ich dann nicht die Treiber zusammen suchen müsste.
Die rechtliche Frage ist halt, ob ich mit den Recovery Datenträgern auch eine "freie" Lizenz nutzen kann und darf?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Hilfe
Gruß und Frohes Fest
Martin
ich habe mal eine technische und rechtliche Frage an die Experten.
Ich habe auf meinem T430 Windows 7 installiert und mir davon die Recovery Datenträger erstellt. Da ich mein System komplett neu machen möchte, habe ich mir überlegt, auf Windows 8/8.1 umzusteigen.
Ich habe mir letztes Jahr, als WIN 8 auf den Markt kam das Upgrade gekauft und wollte es eigentlich auf meinem alten Laptop installieren, war aber dann doch nicht froh damit, so dass es schon seit über einem Jahr ungenutzt in der Schublade liegt.
Nur zur Frage:
Wenn ich mir von Lenovo die Original Wiederherstellungs-DVD mit Windows 8 für mein T430 kaufe, kann ich dann damit den Laptop so einrchten, als hätte er von Haus aus Windows 8 gehabt? Der Vorteil wäre, dass ich dann nicht die Treiber zusammen suchen müsste.
Die rechtliche Frage ist halt, ob ich mit den Recovery Datenträgern auch eine "freie" Lizenz nutzen kann und darf?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Hilfe
Gruß und Frohes Fest
Martin