T42 mit SXGA-TFT - max. Auflösung ? -

Dries

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19 Apr. 2008
Beiträge
9
Hallo,

ich bin mehr oder minder ein Newbie und habe folgende Frage:

Ich habe mir ein T42 mit SXGA-TFT und einer ATI Mobility Radeon 7500 Graka zugelegt.

Kann es sein, dass die Grafikkarte nur eine max. Auflösung von 1024x768 hat ?

Ich kann mich auf den Kopf stellen, bekomme aber auf dem internen Display nur max 1024x768 hin, extern habe ich noch nicht versucht.

Habe das Forum schon durchwühlt und Google bemüht, aber keine passende Antwort gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Gruss
Dirk
 
1. Feststellen, ob es wirklich ein SXGA+ Display ist (nicht so einfach)
2. Gucken, dass du auch die richtigen Video- und Monitortreiber drauf hast.
3. Abwarten, was die anderen noch schreiben werden...

Die Grafikkarte (7500) kann das jedenfalls.
 
Danke für die Antwort.

Monitor Treiber: IBM Thinkpad TFT 1400x1050, Datum: 06.06.2001, Version 5.1.2001.0
Graka: ATI Technologies, Datum: 10.02.2004, Version: 6.14.10.6422

Wie kann ich feststellen, ob es tatsächlich ein SXGA+ TFT ist ?

Danke für eure Mühe.

Dirk
 
Original von Dries
Hallo,

ich bin mehr oder minder ein Newbie und habe folgende Frage:

Ich habe mir ein T42 mit SXGA-TFT und einer ATI Mobility Radeon 7500 Graka zugelegt.

Kann es sein, dass die Grafikkarte nur eine max. Auflösung von 1024x768 hat ?

Ich kann mich auf den Kopf stellen, bekomme aber auf dem internen Display nur max 1024x768 hin, extern habe ich noch nicht versucht.

Habe das Forum schon durchwühlt und Google bemüht, aber keine passende Antwort gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Gruss
Dirk

Klingt komisch. Was ist denn der Maschinen-Typ? 2373, 2374, 2378 oder 2379?

Lass dir über die "Access IBM-Taste" doch mal die Systemkomponenten anzeigen und poste die hier... oder guck mal in den "Gerätemanager" von Windows und dann da bei "monitore". Bei mir steht da 1024x768-Flachbildschirm.

Wo hast du das Gerät denn gekauft? Klingt für mich eher so, dass das Gerät nur xga hat, insbesondere mit der Kombination mit der Radeon 7500. Die SXGA+ - Geräte haben IIRC mindestens die 9000der drin. Man möge mich aber korrigieren.

Ein andere Möglichkeit wäre eine Systemanalyse mit dem Tool "aida32". Einfach mal danach googlen.

Grüße,
Cunni
 
Wenn dein Bild bei 1024x768 scharf ist und nicht verwaschen wirkt, ist es ein XGA-Display, wenn es verwaschen wirkt ein SXGA+

Gruß mitlattus
 
Maschinentyp: 2374 - W7R

IBM Access - Systemdaten - Erweitert - Anzeige: 1024 x 768 x 60Hz.

Display bei 1024x768 gestochen scharf ......

Mist.

Danke für eure Mühe.

Dirk
 
AIDA32 System Enterprise Information ....

Da stehen unter Anzeige leider alles in der Systemsteuerung installierten Treiber drin ... also 1024x768 LCD und auch 1400x1050 LCD, bringt mich also nicht weiter ...

Gruss
Dirk
 
Na dann ist ja alles klar ...

Dann treten wir mal dem Verkäufer (natürlich ebay ...) in den A.....

Vielen Dank für eure Hilfe.

Dirk
 
Moin, moin.

Wenn du einen guten Preis erzielt hast, und in der Artikelbeschreibung ausdrücklich steht, dass es sich um ein entsprechendes Display handelt, tritt nicht zurück.

Dir steht ein Artikel zu, wie er beschrieben wurde - du hast Anspruch darauf.
Glaube mir, juristisch kannst du das Eiskalt durchprügeln. Das einzige was es kosten wird, ist Zeit. Ich hatte erst vor kurzem einen ähnlichen Vorfall. Der Käufer weigerte sich, bzw. stellte sich dumm. Nach setzung einer Frist und dem Drohung mit Klage hat er nachgegeben. Bewege mich selber im juristischen Umfeld, und weiss damit umzugehen.

Deshalb: Wenn du ein Schnäppchen gemacht hast, bestehe auf Erfüllung des Vertrages. Ansonsten lohnt sich der Zeitaufwand wohl nicht.

Gruß
 
Original von ChrisB
noch als Tip ich würde vielleicht nicht nachbessern lassen sondern zurücktreten durch Wiederruf sofern es ein gewerblicher war. Wenn nicht wegen falscher Artikelbeschreibung rücktritt fordern. Ich hab schon des öfteren gelesen, dass es Verkäufer gibt die das dann so herauszögern bis die Rücktrittsfrist abgelaufen ist. Natürlich sind das nur ein paar aber dennoch Vorsicht man weis ja nie.

Was soll das denn für eine Rücktrittsfrist sein? Der Rücktritt kann solage erklärt werden, wie Gewährleistung besteht! Fristgebunden ist nur der Widerruf nach Fernabsatzrecht ggü Unternehmern besteht.

Wichtig ist nun, ob es von privat oder Unternehmer gekauft worden ist. Bei letzterem würde ich auf Nachbesserung bestehen, wenn es ein guter Preis war. Oder - wenn dir SXGA+ nicht sonderlich wichtig ist - ein Preisabschlag verhandeln.

Grüße,
Cunni
 
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