T42 Garantiefall?

Scobee

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Hallo Leute,

habe mir vor 2 Wochen ein gebrauchtes IBM T42 bei einem Händler gekauft. Optisch ist es wie versprochen neuwertig, ok die Tastatur ist minimal verschlissen aber am Rest sieht man, dass es nicht oder kaum mobil eingesetzt wurde. Leider bin ich etwas von der Verarbeitung vom T42 enttäuscht weil ich vom 600X mehr gewohnt bin.
Das Display (ist nur das kleine 14") weist unten rechts folgende Auffälligkeit auf.
Man sieht bei bestimmten Einstellungen einen bläulichen Faden der bei dunkler Darstellung bis in die Farbe Blau geht. Es fällt nicht sofort auf aber sobald das Display wärmer wird, sieht man es deutlicher und zieht sich praktisch über den gesamten Bildschirm unten.
Habe zwei Bilder gemacht wobei das erste Bild die Situation ohne Taskleiste unten darstellt. Mit Taskleiste fällt es weniger auf aber doch mehr als es auf dem zweiten Bild vermuten lässt. Die deutlichen Schlingen sind nach einigen Minuten auf der Taskleiste deutlich sichtbar weiter links ist es mehr wie blauer Rauch.








das Notebook hat noch zwei Wochen Herstellergarantie und ich könnte das Notebook noch zum Händler zurück bringen oder ein anderes Notebook verlangen. Wollte das jetzt erst einmal mit der Herstellergarantie klären.
Meint ihr, dass dies überhaupt ein Garantiefall ist? Mich stört das schon gewaltig und das Ding war ja nicht gerade billig aber ich würds trotzdem gern behalten, wer weiß, ob ich nochmal ein so gut erhaltenes Gerät bekomme. Dennoch würde es mich jedesmal ärgern weil das Display vom 600X etwas dunkler aber dafür ohne einen solchen Makel ist.
Danke für eure Antworten und schön, dass es so ein Forum gibt :-)
 
Hi,
normal ist das definitiv nicht, eine derartige Verfärbung habe ich noch nicht gesehen und die ist auch bei Thinkpads nicht normal.

So behalten würde ich es nicht...
 
Mein Rat:
wenn alles Andere an dem Notebook in Ordnung ist - auch die USB 2.0 Geräte einwandfrei erkannt und eingebunden - dann würde ich den IBM-Support wegen des Displays anrufen und außerdem eine Garantieverlängerung um ein Jahr bestellen.
Auch diese Investition lohnt sich oft genug.
 
Original von Mornsgrans
Mein Rat:
wenn alles Andere an dem Notebook in Ordnung ist - auch die USB 2.0 Geräte einwandfrei erkannt und eingebunden - dann würde ich den IBM-Support wegen des Displays anrufen und außerdem eine Garantieverlängerung um ein Jahr bestellen.
Auch diese Investition lohnt sich oft genug.

full ack,

ja, das Display duerfte dem oberen Bild nach ein Garantiefall sein. 100% kann es zwar erst das RC sagen, aber vom ´Bild her würde ich sagen ja, einsenden.

Warum wegen USB probs zurueck geben, das währe ja auch ein Garantiefall.
 
Könnte man machen ....

allerdings ist Recht haben und Recht bekommen ein unterschiedliches Paar Schuhe. Von daher würde ich den Widerruf als einfaches Käuferschutzrecht in Anspruch nehmen.

Warum?

1. IBM könnte sagen, dass der Display Fehler nicht unter die Garantie fällt (Eigenes Verschulden), nachdem die 2 Wochen Widerrufsfrist abgelaufen ist.
2. Der Händler könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass der Mangel kein Mangel bei einem Gebrauchtnotebookkauf ist. Wilst Du die Eigenschaft des Mangels vor Gericht feststellen lassen?


Am besten ist ein offenes Gespräch mit dem Verkäufer. Eventuell ist er ja sehr entgegenkommend. Da kannst Du jedenfalls schonmal prüfen, wie er den Mangel sieht. Vielleicht könnt Ihr Euch ja auch darauf einigen, dass er anstatt ein neues Gerät zu schicken, nur das Display austauscht oder, falls es Dir darauf ankommt, dass Du die Festplatte bei einem Gerätetausch behalten kannst.

Generel ist eine Garantieverlängerung gerade bei einem älteren Gerät immer anzuraten. Es ist nie eine Fehlinvestion, insbesondere bei Geräten für die das Flexingproblem existiert.
 
bin mir rellatic sicher dass das ein garantiefall ist, denn es ist kein verschliess und auch nicht normal. Also wenn du das ding behalten willst rede mit dem support

Gruss
Skar
 
Nicht falsch verstehen, keinesfalls sage ich, dass es kein Garantiefall sein kann. Nur so lange das nicht seitens IBM bestätigt ist, ist das Widerrufsrecht das stärkste und sicherste Schutzrecht ...
 
Habe nochmal ein Bild bei einem Video gemacht, so fällt es dann richtig auf und ich werde es so auf keinen Fall behalten. Wohin muss ich das ThinkPad schicken? Hat jemand eine Nummer oder Adresse? Was wolllen die alles haben? Falls das nix mit der Garantie wird, bekommt der Händler das Ding zurück und ich mein Geld. Das ist mir dann allles zu unsicher.

 
Die wollen:
vorname, nachname, strasse, hausnummer, postleitzahl, ort email adresse fehlerbeschreibiung, dann gibts:
Bearbeitungsnummer u adresse wo es hin soll - bzw erstmal nen paar tests wenn noetig
 
Probier es erst bei IBM. Wenn die sich sperren, kannst du es immer noch innerhalb der ersten 6 Monate beim Händler zurückgeben bzw. nachbessern lassen.

Wobei mich es wundern würde, wenn IBM das als "normal" ansieht. Ist es nämlich nicht...
 
Wobei mich es wundern würde, wenn IBM das als "normal" ansieht. Ist es nämlich nicht...

Eben deshalb die beste Position behalten und als Grundlage der weiteren Diskussion machen. Wenn der Händler sich einfach sperrt und nicht nachbessern will, dann hat man keine Möglichkeiten mehr ... außer gerichtliche. Und dabei ist es völlig latte, ob nach objektiven Kriterien wohl ein Mangel vorliegt. Recht zu bekommen kann dann lange dauern.

Wenn man aber noch innerhalb der Widerrufsfrist die Diskussion mit dem Händler aufnimmt, hat man alle Trümpfe in der Hand.

Das ist alles, was ich sagen wollte.
 
Original von skleinehakenkamp
Eben deshalb die beste Position behalten und als Grundlage der weiteren Diskussion machen. Wenn der Händler sich einfach sperrt und nicht nachbessern will, dann hat man keine Möglichkeiten mehr ... außer gerichtliche. Und dabei ist es völlig latte, ob nach objektiven Kriterien wohl ein Mangel vorliegt. Recht zu bekommen kann dann lange dauern.

Wenn man aber noch innerhalb der Widerrufsfrist die Diskussion mit dem Händler aufnimmt, hat man alle Trümpfe in der Hand.

Das ist alles, was ich sagen wollte.

Natürlich alles schriftlich auf Papier - nicht per E-Mail.
E-Mail ist nur mit digitaler Signatur beweiskräftig.
 
hab den Service erreicht, sollte kein Problem sein. Leider versteckt IBM die Servicenummern ganz gut.

Sie lautet

0180 5 253 558

wenn man länger Garantie haben will

0800 101 65 00
 
Natürlich alles schriftlich auf Papier - nicht per E-Mail.
E-Mail ist nur mit digitaler Signatur beweiskräftig.

Auch bei E-Mails Signaturen sollte man vorsichtig sein. Nicht jeder Dienst, der eine solche anbietet, erfüllt die Voraussetzungen. Da ist noch vieles im Fluss.

Erstaunlicher Weise ist z.B. ein Computerfax (Computer -> Fax) aber wohl gültig. Der Hintergrund wird mir dabei zwar nicht ganz klar, aber es ist so.

Generell haben jedoch auch signaturfreie E-Mals, die man ausgedruckt hat, immerhin einen Beweiswert.

Vielleicht sollte man sich auch mal wieder dem zwar veralteten, aber treuen Faxgerät zuwenden. Das kann, wenn der Gegenüber oder die Post mal einen Brief verschwinden läßt, immer noch den besten Beweis liefern ...

Nur mal so als Anregung!
 
Ein Computerfax (Computer -> Fax) kommt immer ausgedruckt an ...

Ob Fax -> Computer wiederum einen erhöhten Beweiswert hat, weiß ich nicht.

Edith sagt gerade, dass man dafür nun entweder einen eigenen Thread aufmacht, oder es dabei beläßt.

Man müßte die Sache für eine genaue Klärung viel differenzierter anpacken. Sicher fährt man jedenfalls mit einem Brief per Einwurfeinschreiben, den man mit 1, 2 Bekannten zusammen ausdruckt und abschickt.
 
Also ich kann mich natürlich täuschen, aber auf mich wirkt das wie Druckstellen, die man sonst z.B. von B-Ware-Geräten kennt, die manche Händler anbieten (oft von der Tastatur). Wäre dem so, müßte IBM das nicht als Garantiefall anerkennen (von wegen "unsachgemäße Behandlung"); dann unbedingt mit dem Händler innerhalb der 14tägigen Frist nach Kauf sich einigen! Gruß Taurellus
 
Original von taurellus
Also ich kann mich natürlich täuschen, aber auf mich wirkt das wie Druckstellen, die man sonst z.B. von B-Ware-Geräten kennt, die manche Händler anbieten (oft von der Tastatur). Wäre dem so, müßte IBM das nicht als Garantiefall anerkennen (von wegen "unsachgemäße Behandlung"); dann unbedingt mit dem Händler innerhalb der 14tägigen Frist nach Kauf sich einigen! Gruß Taurellus

es kann keine Druckstelle sein, und B Ware ist es auch nicht. Der Händler verkauft es als neuwertig und das ist es auch wenn ich mir die A-Ware von Lapstore und Co so ansehe. Bei dem Händler habe ich übrigens 30 Tage Rückgaberecht.
 
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