... habe letztens wieder mal ein paar Sachen in USA bestellt (per eBay.com).
Nachdem die Sachen dort angekommen waren, bin ich wie immer zum Zoll gefahren um die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen und die Sachen abzuholen. Dabei hatte ich dummerweise die Rechnung des Verkäufers vergessen. Der Zoll-Beamte hat darauf angeboten, dass auf seinem PC ins web könnte, wenn ich (bei eBay) die Kaufdaten oonline abrufen und ausdrucken könnte. Das habe ich dann gemacht. Ohne schriftlichen Nachweis des Kaufpreises hätte ich die Teile nicht bekommen, zumindest nicht am gleichen Tag.
Problematisch ist nur, was tatsächlich zu zahlen ist. Ich habe in den letzten Monaten zwei Varianten erlebt.
a) 16% Einfuhrumsatzsteuer auf Warenpreis und Versandkosten, d.h. die z.T. nicht unerheblichen Versandkosten mussten auch versteuert werden.
b) 16% Einfuhrumsatzsteuer nur auf den Warenpreis, NICHT auf die Versandkosten.
Zu Punkt b) wurde mir zuletzt gesagt, dass die Transportkosten nur von gewerblichen Importeuren zu versteuern sind, jedoch nicht von Privatpersonen. Den Zöllnern zuvor war dies wohl egal, oder sie kannten diese Unterscheidung nicht. Da ich auch schon üner 100$ Fracht gezahlt habe, macht sich diese kleine, aber feine, Unterscheidung auch schon mit ein paar Euro im Geldbeutel bemerkbar.
Hinzufügen muss ich noch, dass das Paket immer in Anwesenheit eines Zoll-Beamten geöffnet werden muss.
Gruß
Volker
Edit(h): Die Sache mit dem Geschenk, die kennen die Jungs nur zu gut. Wenn Du es gleich korrekt versteuerst, macht da keiner ein Aufhebens. Das Geschenk muss schon glaubhaft sein. Wenn Dir eine fremde Person ein hochpreisiges Produkt schenkt, dann glaubt das keiner so einfach. Wenn Du darauf beharrst, wirst Du dein TP - meines Erachtens - lange nicht in Händen halten.