suche router der push service/email benachrichtigung beherrscht

darkentry

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330
habe dieses thema auch in einem anderen board gestellt, bekomme da aber bis auf die avm(fritzbox) geräte keine weitere antwort.
es geht mir um einen router mit integriertem modem, das wlan n beherrscht und für dsl 2000 geeignet ist.
es sollte mir regelmässig eine email übermitteln können, worin die zeit und die dazu gehörige vergebene ip adresse vom provider angegeben sind.
die avm geräte sind zwar gut aber sind sehr! teuer, daher suche ich einen vergleichbares modell im unteren preissegment bis 80, max 100 euro.
 
Einem Router mit einer freien Firmware sollte man das beibringen koennen.
Aber wozu braucht man das? Ein Dienst wie Dyndns koennen fast alle benutzen.
 
mir geht es um den nachweis (z.b. gegenüber ermittelnden behörden) mit welcher ip adresse ich zu welchen zeitpunkt eingeloggt war.
sozusagen als beweissicherung.
 
Vielleicht gehts auch einfach nur um den Versuch zu protokollieren "wann hatte ich welche IP" oder "wann war mein DSL da und wann nicht".

Eine neue Fritzbox 3270 laege bei 113 EUR als Neugeraet. Auf Ebay gehen die Dinger fuer 70-90 EUR weg - ich wuerde mich einfach da mal umschauen.

Btw, so wirklich gerichtsfest duerfte das im Zweifelsfall alles nicht sein, aber besser als nix.
 
Ich hab dazu im Router unter /etc/ppp/ip-up.d/ ein Script liegen, das bei jeder Einwahl die Adresse in ein Logfile schreibt. Vor Gericht duerfte das aber kaum etwas nutzen, da die Dateien nicht manipulationssicher sind.
Code:
#!/bin/sh
IP=$(/sbin/ifconfig ppp0 | sed -n '/addr:/s/ [^r]*..//gp')
echo "`date +%d-%T` $IP" >> /var/log/`date +%Y-%m`adresse
 
können meines wissens zur zeit nur die fritzboxen. da kann man einstellen, dass man einmal monatlich oder andere wiederholungsraten eine email bekommt, in der alle zugriffe über den router gelistet sind.
istschon sehr interessant, aber man sollte allen mitgliedern der familie oder wohngemeinschaft die möglichkeit mitteilen, damit die ihre surfgewohnheiten vielleicht umstellen.

ob sowas gerichtsverwertbar ist, kann ich nicht sagen, macht die hürde aber für einen abmahnanwalt schon mal eine stufe höher. wenn ich als beschuldigter einer straftat bezüglich einwahl erst mal so ein schriftstück habe muss die gegenseite erst mal was anderes beweisen.

auch kann man in der mail lesen, wer alles mit welchem gerät in das wlan gekommen ist. auch ein schönes feature um nach zuschauen wer bei einem mitsurft.

gruß in't huus

gatasa
 
Auch wenn ich mich vllt etwas weit aus dem Fenster hänge:

Dieser Rechtsstaat macht es seinem Bürger nicht leicht.... in dem Falle einer Abmahnung interessiert sich weder der Abmahnende noch die StA für deine Protokolle. Deine Erhebung ist zwar genau so genau oder ungenau wie des Abmahnenden, bei dir wird aber die Richtigkeit der Erhebung per se angezweifelt.

Es kann von dir nicht nachgewiesen werden, dass Deine Erhebung "gerichtsfest" ist.

Dir bleibt im Zweifel nur der teure Sachverständige um "den Angriff" zu entkräften.

Hier gibts viele Infos: http://abmahnwahn-dreipage.de/
 
"
Wenn man schon nicht an die Daten beim Provider kommt, dann aber doch an die Logfiles des eigenen Routers zuhause. Sofern das Logging zum angeblichen Tatzeitpunkt aktiviert war, sollte sich mit der selbst aufgezeichneten Zuordnung der Gegenbeweis zu den falsch erhobenen Vorwürfen antreten lassen, könnte man meinen.

Doch es gilt zu berücksichtigen, dass Log-Dateien für Juristen weit weniger hohen Beweiswert haben als für Techniker. In der Regel handelt es sich um simple Textdateien, die im Nachhinein leicht zu manipulieren sind. Beweissicher wären sie nur, wenn eine externe Instanz sie direkt nach der Datenerhebung unfälschbar signierte. Ein solches Verfahren existiert aber für den Heimanwenderbereich nicht. Und selbst im professionellen Umfeld ist die Verwertbarkeit solcher Daten vor Gericht umstritten. So hat etwa das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Jahr 2003 entschieden, dass Logfiles eines Webhosters nicht ohne Weiteres als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können [3] . Vielmehr müsse im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden, dass die Daten ebenso wie ihre Auswertung zutreffend seien.

Hinzu kommt in der gerichtlichen Praxis das Problem, dass allein die Vorlage von „rohen“ Logdaten ein Gericht in aller Regel technisch überfordern wird. Für die Auswertung und Einordnung dieser Daten wird daher zusätzlich ein Gutachter erforderlich sein. Doch dieser ist teuer, und die durch die Einschaltung entstehenden Kosten hat der Abgemahnte zumindest vorzustrecken.
"

Quelle: Heise
 
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