Steuer für Kleinunternehmerregelung

Think_freak

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Hi,

eine Bekannte von mir hat im letzten Jahr einen kleinen Dienstleistungsbetrieb eröffnet. Nun fragte sie mich mit welchen Kosten sie wohl seitens des FA zu rechnen hat... mmmhhh - schwierige Frage! hier könnte ich echt Hilfe gebrauchen

Kurze Faktenerläuterung:

Umsatz: ca. 17000,- Euro
Sie ist verheiratet, die Kosten für Anfahrt zum Kunden/Telefon und sonstige Kosten sind relativ gering - es entstanden keine Kosten für Pacht etc. da sie Ihr Geschäft von zuhause aus organisiert und Kunden innerhalb der Stadt besitzt!

Eine Umsatzsteuerbefreiung durch Kleinunternehmerregelung liegt vor!

Meine Modellrechnung lautet folgendermaßen:

17000.- Umsatz
-7600,- Steuerfreibetrag
minus geschätzten1500.- anrechenbare Freibeträge aus Werbungskosten etc.

ergibt: zu zahlen ans FA ca. 1200 Euronen :-(((, also geschätze 15% nach Abzug der Freibeträge

wer hat konkrete Erfahrungen, bzw. stimmt meine Grobeinschätzung so in etwa mit der Reality überein?
 
ich denke hier kann sicherlich ein Steuerberater bessere Antworten geben!

Aber:
Umsatz heisst ja nicht gleich Gewinn. So muss sie sicherlich alles was über 12500,- € liegt mit der Gewerbesteuer rechnen. Diese wird allerdings von der Gemeinde berechnet. Der sogenannte Hebesatz ist auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In München müssten es 490 % (kein Tippfehler!! vierhundertneunzig) zahlen. Dann gibt es ja noch die Einkommenssteuer die entsprechend vom FA berechnet wird. Dann wäre da noch die Umsatzsteuer (normalerweise). Wenn sie allerdings von dieser Befreit ist - OK, schön für sie.
Ich würde jedenfalls mal einen Steuerberater fragen.

BTW: Wie kommst du auf die 15% ??? Die Einkommenssteuer liegt dann doch etwas höher.....

Hier noch ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkünfte_aus_selbständiger_Arbeit
 
Hi,

wohl leider nicht ganz, auch wenn alles ohne gewähr geschrieben ist:)

Kurz:
Umsatz 17000 - Kosten 1500 = "gewinn" 15500
Der kommt dann in die Einkunftsart 2 rein und wird bei gemeinsamer veranlagung (verheiratet) mit ihren anderen einkünften und denen ihres mannes zusammengezählt.
Davon dann sonstige abzugsfähige kosten abziehen, kindergeld/freibeträge, etc. verrechnen.

Ein Schema aus dem Grefe hänge ich dir mal an:
Anhang anzeigen 19744
mit dem zu versteuerndem einkommen gehtst du dann in die (spliiting)-tabelle und erfährst die steuerlast.
Damit werden dann lohnsteuervorauszahlungen und bei ihr u.U. im nächsten jahr die ESt-vorauszahlungen verrechnet und man weiß was man noch zu zahlen hat.

War jetzt sehr grob und ich schwöre mit einigen fehlern in den begrifflichkeiten da ich doch sher aus der materie raus bin.

Gewerbesteuer wird wohl nicht fällig werden, da der freibetrag hier afair bei ~24.500€ liegt.
Edith hat mal nachgeschaut: http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html

Ansonsten wird der gang zum steuerberater alle höchste zeit. Einfach nur selbst und ständig arbeiten ist in D nicht.
Vor allem weil die Grenzen der kleinunternehmung sehr knapp liegen und schon manch einer plötzlich drüber war und sich dann mit USt und GewSt konfrontiert sah die in keiner kallkulation jemals aufgetaucht sind.
Zudem soll sie sich mal bei IHK/Unis/FH nach informationen für gründer schlau machen, da gibt es einiges an material das man mal gesehen haben sollte.


mfg
aces
 

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