Spökenkram

twisted mind

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3 Dez. 2006
Beiträge
3.112
Moin,

geht das so? Wenn nicht wäre ich dankbar für Verbesserungsvorschläge.

Bitte Beachtet folgenden Bedingungen:

Bitte stellt Fragen vor Abgabe einer verbindlichen Kaufzusage.
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit zustande kommen eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages erklärt ihr euch ausdrücklich damit einverstanden, auf die euch gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Wundert euch bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich in jedem "Thinkpad-Forum.de Verkaufsthread" stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen (Aufgrund der geänderten Rechtslage ist dieser Satz notwendig)!

Grüße Klaus
 
meine meinung?
ich finde es schade. nicht dein posting, sondern den grund deines postings.
ich sag nur danke EU: gebrauchte autos zb können nur mit immensen finanziellen aufwand oder ner guten portion glück von privat gekauft werden.
das selbe trifft auf ebay zu (das auf alles bezogen...): ein privater anbieter MUSS rechtlich angeben, dass er privat ist uswusw...
wie schön wars früher: du gingst auf nen flohmarkt und hast auf vertrauen gekauft! auch bei einem auto. alles nicht mehr möglich! danke, deutschland....
ich verticke meine ware mit dem reinen gewissen, dass es funktioniert. gehts beim beim transport kaputt, habe ich mich in der beschreibung gigantisch verhaut: shit happens, einige ich mich mit dem käufer. that´s life!

so... ausgek**t! auch wenn evtl total offtopic, aber das musste ich loswerden.
wenn ich in der tageszeitung annoncier, kaufe ich auch nicht mit dem hintergedanken: wow, alles was ich kaufe hat garantie/gewährleistung.
ich sehe ein forum wie eine zeitung, nur schnellere responsen!

erleichterte grüsse
mike
 
Wir sind zwar unter Freunden aber trotzdem...ein Haftungsausschluss gehört zu jedem Verkauf, es sei denn, man kennt sich.

Das ist wie mit dem Ehevertrag...am Anfang ist die Romantik und zum Schluss versuchen sie sich gegenseitig abzuziehen...warum nicht vorbeugen...wenn man es dann nicht braucht...um so besser

Kann einen entsprechenden Disclaimer nur empfehlen - auch hier im Forum!
 
genau daran dachte ich auch.

wie gehabt, schade, dass div. korinthenka**er jedes angebot gleich gewerblich sehen. fehlt nur noch die steuerfahndung im haus!
 
Lass dich von kubiterano nicht ins Bockshorn jagen. Ehrlich gesagt ärgere ich mich total, dass hier in diesem nichtkommerziellen Forum auf einmal nur wegen einigen wenigen auf einmal die Rechts-Panik ausbricht. Was meint ihr, warum wir hier den gewerblichen Handel unterbinden?

G.
 
Original von Twisted Mind
Bitte stellt Fragen vor Abgabe einer verbindlichen Kaufzusage.
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit zustande kommen eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages erklärt ihr euch ausdrücklich damit einverstanden, auf die euch gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Wundert euch bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich in jedem "Thinkpad-Forum.de Verkaufsthread" stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen (Aufgrund der geänderten Rechtslage ist dieser Satz notwendig)!

Hier meine Alternative:
Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung

Warum?
Das einzige, das relevant ist, ist eben der Gewährleistungsausschluss. Das wird jedes Gericht so auslegen. Und wichtig zu wissen ist, dass Du nicht Unternehmer bist. Dass Ihr einen Vertrag schließt, etc. ist ja klar und die Auslegung (des Gerichts) wird dafür sorgen, dass diese Aussage in der Beschreibung Teil desselben wird.. Die Aussage mit dem "so wie er ist" ist ein nullum, wenn man gleichzeitig eine Beschreibung gibt: So wie er ist oder so wie beschrieben?

Diese Geschichte mir dem neuen EU-Recht kann ich im Übrigen echt nicht mehr lesen. Ja, es stimmt, dass es eine Verbraucherschutzrichtlinie gegeben hat. Aber:
1. Das betrifft nur den Kauf des Verbrauchers vom Unternehmer, also gar nicht unseren Fall.
2. Die Regelungen wurden ins dt. BGB umgesetzt sind also dt. und nicht EU-Recht.

Gruß, Jan.

Edit: Nochmal zum "EU-Recht":
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
 
also dieser Disclaimer braucht es nicht zumal er formal falsch denn ES GIBT KEIN EU RECHT !!!!!!!!
es gibt das BGB und dort wird die gewährleistung geregelt.
ein privater Verkäufer kiann im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer die Gewährleistung zeitlich einschränken oder ganz ausschliessen.
Hinzu kommt das der Käufer generell nachweisen muss das der artikel schon vor dem versand einen Sachmangel hatte .
Also wenn da steht deutsche Tastatur und eine japanische wird gelkiefert, oder einwandfreies Display und da sind 300 Spots, das macht aber hier fast keiner.
Und ich habe hier die Erfahrung gemacht das jeder aus Eigenverantwortung gerne bereit ist bei evtl. fehlern einie Einigung zu erzielen.
Zumal fast keiner der Bekannten User hier als schlechter Verkäufer dastehen will.
es reicht wenn überhaupt also einfach folgendes aus.
Da dies ein privater Verkauf ist schliesse ich die Rückgabe und jegliche Gewährleistung sowie eine Behebung von Sachmängelfehlern auf den verkauften Artikel aus.
Der Versand erfolgt in sachgerechter Verpackung auf Risiko des Käufers.


ich finde es bemerkenswert das nun auch hier das Märchen vom EU Recht einzug halten soll.
 
Original von goonie
Lass dich von kubiterano nicht ins Bockshorn jagen. Ehrlich gesagt ärgere ich mich total, dass hier in diesem nichtkommerziellen Forum auf einmal nur wegen einigen wenigen auf einmal die Rechts-Panik ausbricht. Was meint ihr, warum wir hier den gewerblichen Handel unterbinden?

G.

eine Alternative ist, den Haftungsausschluss beim Vertragsabschluss per PN zu vereinbaren, wenn man den hässlichen Rechtstext denn nicht im Thread sehen möchte.

Aber mal ernsthaft, so schlimm ist das doch auch wieder nicht!
 
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