smoke kills und gegen exbundeskanzler helmut schmidt ermittelt der staatsanwalt

Hehe, cool gemacht - auch wenns allerdings mit der Chronologie der Ereignisse etwas durcheinander geht... :D
 
Siehst du die Gräber dort unten im Tal?
Da liegen die Raucher von Reval.
Siehst du die Gräber daneben?
Das sind die Nichtraucher, die nicht mehr leben.

;( :D
 
So ists recht, das Gesetz gilt für alle.
Niemand steht über dem Gesetz 8)
 
Ich finde auch, das das Gesetz für ALLE (ohne Ausnahme) gilt. bzw. gelten sollte.

In Kassel war auch ein solcher Fall: Obwohl in allen öffentlichen Einrichtungen und Behörden ein striktes Rauchverbot gilt, hat sich Günter Grass drüber hinweg gesetzt und bei seinem Besuch im Rathaus Pfeife geraucht. Wenn ich mich nicht täusche, war Helmut Schmidt ebenfalls vor einiger Zeit im Rathaus zu Gast und hat sich auch über das Rauchverbot hinweg gesetzt.

Es ist doch völlig wurscht, ob nun ein Herr Müller, ein Herr Schmidt oder ein Herr Grass den Gesetzesverstoß begeht. Verstoß ist Verstoß und muss bestraft werden.
 
auch wenn ein gesetz für alle gleich gilt, man kann's aber auch übertreiben.

helmut schmidt und seine frau loki sind beide weit über achtzig jahre alt, deshalb werden die staatsanwaltschaft und ihre ermittlungsbeamten (sprich polizei) ermitteln, feststellen, dass niemand in seiner gesundheit geschädigt wurde und anschließend wird das verfahren zu lasten der volkskasse eingestellt. da bei dem rauchen der schmidts keiner gegangen ist und/oder keiner die beiden aufgefordert hat, das rauchen einzustellen, konnten die beiden davon ausgehen, dass die besucher mit der "körperverletzung" einverstanden waren wie der boxer mit dem schlag des gegners.
selbst wenn man davon ausgehen sollte, dass eine körperverletzung durch das rauchen der beiden eingetreten ist, würde das verfahren nach §153 StPO eingestellt (einstellung bei einem vergehen im minderschweren fall -> sagt jedenfalls juris)
eine einstellung des verfahren ist auch deshalb zu erwarten, weil das ehepaar schmidt bei tatbegehung schon 88 bzw. 86 jahre alt ist, vermutlich keine kriminalpolizeilichen vorerkenntnisse zu erwarten sind und deshalb kein öffentliches interesse vorausgesetzt wird.

just my 2 cents


gruß in't huus

gatasa
 
Original von Chris83
So ists recht, das Gesetz gilt für alle.
Niemand steht über dem Gesetz 8)

Will auch keiner, ist ja hier nicht die französische Revolution ?(

Hier wird der Zusammenhang recht gut dargestellt:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,531163,00.html

Btw.

Hätte ich eine Kneipe, würde ich sie als "Raucherkneipe" für alle einsehbar deklarieren.

Wem das nicht gefällt, kann in die Nichtraucherkneipe gegenüber gehen.

In UK hat das ein Wirt aus Norwich gemacht, die Police hat ihm seinen Laden geschlossen, das Oberste Gericht befasst sich damit Ende März / Anfang April.

Seine Klage zielt auf Eigentumsschutz.

In Berlin riskiert kein Kneipenwirt bis Ende Juni 08 eine Ordnungswidrigkeit, und es gibt eine Menge Kneipen, die sich als "Raucherkneipen" äusserlich zu erkennen geben und selbst vor das Verfassungsgericht ziehen.

Jeder Wirt sollte das Recht haben, seine Kneipe als Raucher- oder Nichtraucherkneipe zu führen.

Alles andere regelt der geneigte Kunde.
 
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