Samsung: Garantieabwicklung bei Festplattendefekt

roberto79

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Hallo Leute!

Habe hier die defekte Samsung HM160HC meiner Schwester, welche im November 2007 gekauft wurde. Der Hersteller gibt 3 Jahre Garantie.

Mein Händler vor Ort möchte € 25,- für die Garantieabwicklung haben, da der Kauf länger als 1 Jahr zurückliegt - für mich verständlich aber bei einer Platte, die neu um € 45,- zu haben ist, absolut unwirtschaftlich. Daher dachte ich mir, ich wickle das selbst ab.

Laut Samsung Homepage kann die Garantieabwicklung nur der Händler durchführen. Habe dennoch das RMA Formular ausgefüllt und an die angegebene E-Mail-Adresse in den Niederlanden geschickt welches prompt beanwortet wurde:

Dear Sir/ Madam,

Hereby we would like to inform you that unfortunately we only accept Hard
Disk Drives from Samsung resellers within Europe.
We advise you to return the defective Samsung Hard Disk Drives to your
reseller.

Trust having informed you sufficiently,


Met vriendelijke groeten / Kind regards,


Bleibt also wieder nur der Weg über den Händler.

Daher meine Frage, ob hier bereits jemand eine Garantieinanspruchnahme direkt abgewickelt hat?

Besten Dank im Voraus!

Schöne Grüße,
Robert
 
Ich verstehe dein Verständnis nicht für den Verkäufer, dass er 25 € verlangen darf?

Du hast 3 Jahr Garantie auf diese Festplatte. Erkläre doch Samsung, dass dein Händler für die Garantieabwicklung 25 € verlamgt und du das nicht akzeptierst, da Du ja 3 Jahre Garantie auf das Gerät hast!

Besser wäre es für dich gewesen, wenn du diese Festplatte im Laden vor Ort gekauft hättest, dann hätte der Händler Dir ne neue gegeben und gut ist... ;)

LG Johi
 
[quote='roberto79',index.php?page=Thread&postID=553222#post553222]
Dear Sir/ Madam,

Hereby we would like to inform you that unfortunately we only accept Hard
Disk Drives from Samsung resellers within Europe.
We advise you to return the defective Samsung Hard Disk Drives to your
reseller.

Trust having informed you sufficiently,


Met vriendelijke groeten / Kind regards,
[/quote]Ist das ein Grund Samsung HDDs in Zukunft zu meiden?
 
Mit der neuen Gewährleistung der Händler ist das glaub ich jetzt so:

Nach 6 Monaten fällt die Beweislast auf dich, also du musst beweisen, dass der Schaden werksbedingt schon bei Auslieferung vorhanden war, in den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweislast. In der Praxis werden je nach Händler alle Geräte, die älter als 6 / 12 Monate sind für eine "kleine" gebühr (in diesem Fall die 25€) an die Hersteller weitergeleitet und der Umtausch durchgeführt, für den Händler ist das sozusagen ein Kulanzfall, weil er nicht von dir erwartet, dass du den Beweis erbringst, dass die Platte ein Garantiefall ist.

Wie man sieht, der Händler ist fein aus dem Schneider und der Verbraucher mal wieder der gelackmeierte. Den Herstellern könnte es Wumpe sein, wer das Teil einschickt, aber viele wollen die Teile nur vom Händler haben (geringfügig weniger Aufwand/Kosten). Also ich hab vor 2 Jahren mal ne Samsung tauschen lassen, als Privatperson, lief ohne Probleme. Das gleiche bei ner Maxtor.

Gruß Niko

########################### EDIT:

Nach langer Suche, gut versteckt auf der Samsung HP findet man dieses: LINK

Da steht u.a.:

Frage: Wie kann ich einen Garantieanspruch geltend machen?
Antwort: Sollten Sie Ihre Festplatte innerhalb des o.g. Zeitraumes erworben haben, so können Sie diese im Falle eines Defekts entweder Ihrem jeweiligen Händler, bei welchem Sie das Laufwerk erstanden haben, übergeben oder die Garantie über uns abwickeln, indem Sie über unsere Hotline einen Garantieaustausch beantragen.
Unsere Servicehotline erreichen Sie unter 01805 – 7 26 78 64 (0,14 €/Min.) oder per Email über unser Kontakt-Formular im Supportbereich der deutschen Samsung-Website.
Frage: Benötige ich eine RMA-Nummer und wo erhalte ich diese?
Antwort: Ohne eine RMA-Nummer (Return of Material Authorization) kann Ihr Vorgang nicht bearbeitet werden. Sie erhalten die RMA-Nummer von unserer Servicehotline, wenn Sie dort Ihren Garantievorgang anmelden.
Frage: Wohin muss ich mein defektes Laufwerk schicken, wenn ich meinen Garantieanspruch über Samsung abwickeln möchte?
Antwort: Sie erhalten die Einsendeadresse mit Ihrer persönlichen RMA-Nummer von unserer Servicehotline, sobald Ihr Vorgang dort aufgenommen wird.
 
@Johi

Ich habe die Festplatte vor Ort gekauft und persönlich abgeholt. Ein direkter Austausch ist laut Händler nur innerhalb eines Jahres möglich - dies war mir bekannt, da in den AGBs des Händlers von 1 Jahr Bring-In Garantie die Rede ist.

Weiters darf ich aus den AGBs zitieren:
.... gewährt auf Personal Computer und Einzelkomponenten 1 Jahr BRING-IN-Garantie. Bei Geräten wie Monitoren, Druckern, Scannern und ähnlichem kommen zur Abwicklung der Garantie die Bestimmungen der Hersteller zur Anwendung. In diesen Fällen (Herstellergarantie) ist die Garantieabwicklung direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden, und nicht durch uns durchzuführen.


Aus diesem Grund habe ich nicht damit gerechnet, dass ich die Platte direkt ausgetauscht bekomme bzw. mir der Händler die Garantieabwicklung kostenlos übernimmt.

Werde mal auf die E-Mail von Samsung antworten, dass mein Händler Gebühren für die Abwicklung nimmt.
 
Dvorman!

Super mit deinen Nachforschungen! Dann weiß ich ja, was ich machen muss, wenn meine Platte das zeitliche segnen sollte... Hoffe, dass nie so etwas noch einmal passiert, wie mir das im Februar passiert ist. (Festplattendefekt während meiner Diplomarbeit...)

Tja, dann ist dieses Problem ja gelöst. RMA Nummer von der Hotline geben lassen und weg mit der Platte zu Samsung! :thumbsup:

Aber nicht vergessen zu berichten, wie es ausgegangen ist!!!!!

Gruß Johi
 
@roberto79: ich würde die platte auf jeden fall direkt bei samsung tauschen.... hab ja oben die FAQ's von samsung reinkopiert, und da steht drin das das wohl auch geht... die in holland haben da irgendwas verplant... es sei denn du hast die Platte in Timbuktu gekauft ?

@Johi: Joa ich werde mich auch weiter an samsung halten, super platten, preislich kaum ein unterschied und die eine kaputte platte vor 2 Jahren von mittlerweile 10 Samsung platten, die ich so hatte, bzw. vermittelt habe, haben die nach RMA ermittlung und kurzer! (3min) rücksprache mit hotline anstandslos getauscht (Mo hingeschickt - Do eingetroffen)...
 
Ich habe dem Support nochmals erklärt, dass mein Händler Gebühren für die Abwicklung nimmt und zurück kam das:

Dear,

Like stated in previous mail we only accept warranty issues from Samsung
resellers, no private persons

Met vriendelijke groeten / Kind regards,

Aber flott sind sie :D

Danke für den Tipp mit der Hotline, werde das am Abend mal raussuchen, an wen ich mich in Österreich wenden kann.
 
[quote='roberto79',index.php?page=Thread&postID=553244#post553244]@Johi

Ich habe die Festplatte vor Ort gekauft und persönlich abgeholt. Ein direkter Austausch ist laut Händler nur innerhalb eines Jahres möglich - dies war mir bekannt, da in den AGBs des Händlers von 1 Jahr Bring-In Garantie die Rede ist.

Weiters darf ich aus den AGBs zitieren:
.... gewährt auf Personal Computer und Einzelkomponenten 1 Jahr BRING-IN-Garantie. Bei Geräten wie Monitoren, Druckern, Scannern und ähnlichem kommen zur Abwicklung der Garantie die Bestimmungen der Hersteller zur Anwendung. In diesen Fällen (Herstellergarantie) ist die Garantieabwicklung direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden, und nicht durch uns durchzuführen.
[/quote]

Also ich weiß nicht wie die Garantie / Gewährleistungsbestimmungen in Österreich sind, aber zumindest in Deutschland wäre dieser Passus der AGB, meiner Meinung nach, ungültig, da der Händler sich damit um seine Gewährleistungspflicht drücken möchte und Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht sind meisten eh nicht zulässig. Außerdem sind Garantie / Gewährleistungsansprüche für den Kunden kostenneutral abzuwickeln. Der Händler kann seine 25 € gern haben, allerdings sollte er sie bei Samsung einfordern.

Für mich wäre der Händler gestorben, denn es gibt leider viel zu viele Hersteller, die keine direkte Endkunden RMA haben und alles über die Händler bzw. Distributoren abwickeln und dann steht man bei so einem Händler dumm bzw. arm da.

VG JNS
 
Ich tippe bei den AGB's um eine erweiterung der von mir benannten Beweislastumkehr von gesetzlich vorgeschriebenen 6 auf 12 Monaten.

Man hat natürlich weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistung, auf die man zu jeder zeit bestehen kann, jedoch darf der Händler nach dem 6.Monat (hier wohl durch die AGB auf 12. verlängert) ab Verkaufsdatum von dir einen Beweis fordern, dass ein Herstellerfehler vorliegt. Das ist meistens sehr schwierig, also verzichtet der Händler auf diese Beweiserbringung, nimmt dafür einen geringen Pauschalbetrag, händelt das ganze als Kulanzsituation und setzt das fett von der Steuer ab....

Richtig fiese masche eigentlich
 
[quote='nhb1986',index.php?page=Thread&postID=553277#post553277]Ich tippe bei den AGB's um eine erweiterung der von mir benannten Beweislastumkehr von gesetzlich vorgeschriebenen 6 auf 12 Monaten.

Man hat natürlich weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistung, auf die man zu jeder zeit bestehen kann, jedoch darf der Händler nach dem 6.Monat (hier wohl durch die AGB auf 12. verlängert) ab Verkaufsdatum von dir einen Beweis fordern, dass ein Herstellerfehler vorliegt. Das ist meistens sehr schwierig, also verzichtet der Händler auf diese Beweiserbringung, nimmt dafür einen geringen Pauschalbetrag, händelt das ganze als Kulanzsituation und setzt das fett von der Steuer ab.... [/quote]

dadurch dass der Händler kaum in der Lage sein dürfte so etwas entscheiden zu können, sondern meist ausschließlich der Hersteller - wäre so ein Verhalten ebenfalls gesetzwidrig. Allerdings würde er sich gesetzeskonform verhalten, wenn er darauf hinweist, dass falls die Reklamation nicht unter die Garantieleistungen des Herstellers fallen sollte, er für die Abwicklung dann Gebühren berechnen wird.

VG JNS
 
dadurch dass der Händler kaum in der Lage sein dürfte so etwas entscheiden zu können, sondern meist ausschließlich der Hersteller - wäre so ein Verhalten ebenfalls gesetzwidrig. Allerdings würde er sich gesetzeskonform verhalten, wenn er darauf hinweist, dass falls die Reklamation nicht unter die Garantieleistungen des Herstellers fallen sollte, er für die Abwicklung dann Gebühren berechnen wird.

Joa.... jedenfalls ne hübsche Grauzone, über die nicht viele Verbraucher genau Bescheid wissen und dementsprechend viele gegen die Wand laufen....


wo ist denn der VERBRAUCHERSCHUTZ wenn man ihn braucht ?(
 
Habe im Ende 2007 eine Platte von Samsung anstandslos über Garantie getauscht bekommen. Die haben mir am Telefon eine RMA und die Adresse (EDC in Kelsterbach) gegeben. Die Austauschplatte kam wenige Tage später mit UPS.

Vorausgesetzt, dass das in Deutschland immer noch so läuft, könntest Du dich mal als Deutscher ausgeben. Du brauchst dann natürlich eine deutsche Adresse für die Austauschplatte. Versuch macht kluch - klappt ja vielleicht.
 
Kurzer Zwischenbericht, da ich heute am Nachmittag etwas Zeit hatte:

Anruf bei Samsung Österreich und die Umstände geschildert:
Netter Mitarbeiter am Telefon aber er hat wieder auf den Händler verwiesen bzw. ich solle versuchen, die Samsung Hotline in Deutschland unter o.a. Telefonnummer 0049 180 572 678 64 (14 Cent/Minute) zu erreichen

Anruf bei Samsung in Deutschland und die Umstände geschildert:
Wieder sehr netter Mitarbeiter aber er hat anfangs ebenfalls auf den Händler verwiesen. Nach kurzer Rücksprache mit einem anderen Kollegen teilte er mir mit, dass ich als Privatperson die Platte nur dann einschicken könnte, wenn der Händler nicht mehr existiert :thumbdown:


Werde nächste Woche nochmal beim Shop vorbeischauen und um eine Kulanzlösung ersuchen. Da der Händler direkt auf meinem Arbeitsweg liegt, entstehen für mich keine unnötigen Fahrtkosten und das bisschen Zeit opfere ich mal für's Schwesterherz :)
 
Habe im Ende 2007 eine Platte von Samsung anstandslos über Garantie getauscht bekommen. Die haben mir am Telefon eine RMA und die Adresse (EDC in Kelsterbach) gegeben. Die Austauschplatte kam wenige Tage später mit UPS.

Kann das jemand bestätigen das der Garantieaustausch bei Samsung so schnell geht. Mein Desktop Rechner ist stillgelegt und wenn es lange dauert würde ich mir erstmal eine neue besorgen.... habe mein Platte am Montag nach Kelsterbach gesendet.
 
Ich hatte vor etwas über einem Jahr eine HM160HC zur Reparatur/Austausch.
Bei mir dauerte es aber 2 bis 3 Wochen und das Teil kam allerdings prompt, als
ich bei Samsung nachgemahnt hatte
 
Ich habe auch in Erinnerung das es letztesmal über 4 Wochen gedauert hat... bin mir aber nicht sicher ob es wirklich ne Samsung war. ?( Bei WD geht das wirklich super fix
 
Habe 2008 in Paris bei einem Händler 6 Samsung 160GB 2,5HDD gekauft... (€30Stück/ keine Rechnung) - eine Platte war kürzlich etwas zickig, habe mich bei Samsung angemeldet, Problem beschrieben (Kästchen angetickt) und nach eintippen der Modell und Serien No mit der nächsten Mail eine RMA Nummer mit Anschrift einer "Vertragswerkstatt" in UK erhalten...

Platte nach Vorschrift eingepackt und eingeschickt... umgehend eine nagelneue Platte erhalten...

Niemand hat nach Rechnung oder Herkunft gefragt...- warum soll es in Deutschland anders sein... (mein Porto habe ich selbst bezahlt und bin nicht auf die Idee gekommen es zurück zu verlangen)
 
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