Sammelposten GWG - Danke an den Finanzminister

ingolf

New member
Themenstarter
Registriert
14 Nov. 2004
Beiträge
715
Hallo ins Forum:

Ich nehme einmal an, daß sich hier im Forum auch einige Teilnehmer tummeln, die im engeren Sinn unternehmerisch tätig sind.
Ich gehe auch einmal davon aus, das nicht wenige von Euch als Einzelunternehmer (Freiberufler, Einzelkaufleute, Handwerker oder Gewerbetreibende) Tag für Tag Umsatz erbringen (müssen).

Wie seht Ihr eigentlich die neue Regelung des Sammelpostens GWG im Zuge der Unternehmenssteuerreform?

Zur Info (nur ganz kurz): Bisher galt eine Regelung, daß mobile Wirtschaftsgüter, die eigenständig nutzbar sind und deren Netto-Kosten max. EUR 410,- betrugen, mit EINER Abschreibung als GWG verbucht werden konnten. Bei Gütern, deren Anschaffungspreis darüber liegt, mußte die Abschreibung entsprechend der offiziellen Tabellen erfolgen (es sei denn, man konnte eine andere Abschreibungsdauer begründen).

Bsp1: PC für netto EUR 400,- konnte in 1 Jahr abgeschrieben werden. Man konnte aber auch alternativ eine Abschreibungsdauer lt. Tabellen (für PC 3 Jahre) wählen.
Bsp2: Kurz vor Jahresende stellt man fest, daß es vielleicht nicht schlecht wäre, den Gewinn durch Kauf eines neuen Bürostuhls, eines neuen Schreibtischs oder eines neuen Laserdruckers zu reduzieren. Betrugen die Anschaffungskosten jeweils max. EUR 410,- netto, so rechnete sich die Anschaffung durchaus.

Nun hat sich die Finanzbürokratie einen Schwachsinn ausgedacht und begründet dieses sogar noch mit einer Steuervereinfachung. Das Kind trägt den Namen "Sammelposten GWG". D.h. die ehemalige GWG-Grenze von EUR 410,- wird auf EUR 150,- gedrückt (allerdings nur für "Gewinnermittler", d.h. der Privatmann kann weiterhin die Grenze von EUR 410,- nutzen - WAS SOLL DAS???), für GWGs > EUR 150,- und EUR 1.000,- MUSS ein sog. Sammelposten GWG eingerichtet werden und dieser Sammelposten MUSS über einen festen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden. Fällt ein Wirtschaftsgut eigentlich aus dem Sammelposten heraus (z.B. Totalschaden oder Verlust), dann kann man diesen Sachverhalt nicht durch eine entsprechende Abschreibung dokumentieren, sondern muß das vielleicht nicht mehr vorhandene Wirtschaftsgut bis "zum bitteren Ende" mit in dem Sammelposten mitführen.

Ich könnte noch seitenweise Gründe für den Blödsinn dieser Regelung formulieren (Pardon, ich vergaß, daß ich nun endlich einen Schreibtisch für EUR 1.000,- kaufen kann und diesen dann nur 5 Jahre abschreiben muß. Komisch, bisher konnte ich einen Schreibtisch für bis zu EUR 410,- sofort als GWG abschreiben, den 1000-EUR-Schreibtisch habe ich noch nicht vermißt), aber hier wurde mal wieder zugunsten der Großunternehmen an der Steuerschraube gedreht (denn die Unternehmenssteuerreform bietet diesen doch einige markante Vorteile, die finanziert werden müssen).

Macht langsam keinen Spaß mehr, denn als "Kleiner" (Freiberufler mit 2 Mitarbeitern) wird man zunehmend mit Bürokratie und neuen Vorgaben überschüttet.

Würde mich über Eure Meinung zu diesem Thema freuen. Vielleicht könnt Ihr mal schildern, wie Ihr damit umgeht oder künftig umgehen wollt (z.B. "lohnt sich noch der Kauf gebrauchter TPs, wenn der Preis in den Grenzen des Sammelpostens GWG liegt?")

Grüße, Ingolf.
 
hör mir auf...
mit dem schmarrn hatten unsere kunden gut zu kämpfen...
ist ausserdem auch in den neuen bundesländern ganz anders geregelt.
desweiteren ist die definierung "selbständiges witschaftsgut" äusserst laienhaft von denen ausgelegt. das ist laut denen nicht nur ein pc/laptop, sondern auch ein drucker, monitor zb, welche allerdings selbständig alles andere als funktionieren...

salute
mike
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben