Rechtsfrage zu Screenshots

MartinB

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Themenstarter
Registriert
3 Juli 2007
Beiträge
380
Hi,
habe mal eine Rechtsfrage :
Ist es strafbar einen screenshot aus "online-Zeitung A" zu machen und unter Quellenangabe an "Tageszeitung B" weiterzuleiten?????
Danke im voraus für Eure Antworten.
Mit Gruss : MartinB
 
Zuletzt bearbeitet:
Edith sagt: hier stand Unsinn
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wenn du einen Screenshot machst ist ja eindeutig, dass der Inhalt nicht von dir ist. Du willst ja keinen Inhalt klauen, sondern vermutlich Zeitung B auf etwas aufmerksam machen.

Wenn Zeitung A etwas ins Netz stellt, weshalb solltest du sie nicht mittels Screenshot "zitieren" dürfen?

Solange es sich nicht um zugangsgeschützte Bereiche einer Website sondern um öffentlich zugängliche Informationen handelt sehe ich da kein Problem.

Grüße
bassplayer
 
wenn der screenshot als solcher zu erkennen ist und du damit nur eine information weitergeben willst, dazu den urheber deutlich kenntlich machst, wirst du dies machen dürfen.
wenn der urheber (tageszeitung a) aber unterhalb ihres textes einen disclaimer haben, wo drinsteht, dass der nachdruck, abschrift, etc. verboten ist, solltest du den text nicht als screenshot, sondern nur als link weiterleiten.

gruß in't huus

gatasa
 
Vielleicht eine dumme Frage von mir dazu: Warum unbedingt ein Screenshot und nicht den Link dazu verschicken????

Grüße Thomas
 
Hi,
und Danke für Eure Antworten.
Ja, natürlich, der Link wärs gewesen.
Mit Gruss : Martin
 
Vielleicht eine dumme Frage von mir dazu: Warum unbedingt ein Screenshot und nicht den Link dazu verschicken????
bei einem news portal z.b steht jeden tag etwas neues drinnen unter news, da würde es keinen sinn geben.
ebenso können sachen wieder von der seite gelöscht werden.
ein screenshot jedoch hällt den augenblick fest, ein link kann laufend aktualisiert werden.
gründe gibt es viele für einen screenshot.

greeTz, lyvi
 
ich habe mir mal die mühe gemacht und habe bei meiner ezeitung "münstersche zeitung" den disclaimer der urheber- und schutzrechte angeschaut.
hier läßt das medienhaus lensing den gebrauch ausschließlich für privaten gebrauch zu: inhalte, daten oder seiten von den portalen dürfen nicht .... oder sonst mittels technischer Hilfsmittel kopiert und zugänglich gemacht werden. Die Setzung eines Links ist gestattet.

ein screenshot ist also wohl zumindest hier verboten. den screenshot würde ich trotzdem für mich und meine unterlagen machen und bei bedarf der anderen partei zusenden, eventuell nach rücksprache mit dem rechteinhaber.

gruß in't huus

gatasa

 
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