rechnung bei privatverkauf?

seja

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moin,

ich bin kurz davor etwas zu verkaufen, der käufer hätte jedoch gerne eine rechnung von mir über den verkaufspreis der (gebrauchten) ware, also nicht die originale rechnung des neugeräts. kann ich das so als privatmann ohne weiteres machen oder muss man da was beachten? habe sowas noch nie gemacht.

mfg,
seja
 
seja' schrieb:
kann ich das so als privatmann ohne weiteres machen oder muss man da was beachten?
Du darfst keine MwSt. drauf schreiben und einkassieren weil Du kein Gewerbe hast.

Drauf schreiben kann man da eine Menge: Rechnung, Kaufvertrag oder Quittung. Rechnung würde ich nicht bevorzugen. Eine ausgestellte Quittung mit Produktangabe, Preis, Datum und Unterschrift müsste völlig ausreichen damit der Käufer das Produkt in seine Buchführung übernehmen kann. Es sollten beide Adressen da drauf stehen, vom Verkäufer und vom Käufer.

Gruß Flexibel
 
Quittung +1

Ich schreibe bei sowas immer auch die Seriennummer(n) mit drauf.
 
Goonie' schrieb:
Quittung +1

Ich schreibe bei sowas immer auch die Seriennummer(n) mit drauf.

Same here....
Quittung (keine Rechnung bei Privat !) und Seriennummer und co mit drauf.
 
ort datum und unterschrift nicht vergessen beider parteien bei unterschrift vor und nachname wenn nicht die adressen aufgeführt sind beider parteien.
bei uns in der CH. ist bei euch sicher gleich, oder ?
 
mir geht es nicht darum dass ich mwst oder ähnliches kassieren will, sondern nur dass der käufer das halt gerne hätte. begründung:

mit der rechnung meinte ich, ob du mir eine ausstellen könntest, damit ich den betrag von meiner lohnsteuer absetzen kann (ich verwende es ja beruflich
was darf also auf so einer rechnung von mir stehen, und was sollte ich tunlichst unterlassen?

danke,
seja
 
1. Was nicht möglich ist, ist eine "Rechnung" im Sinne des § 14 UStG. Diese können (und müssen!) nur Unternehmer ausstellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung im Abschnitt: "Rechnung im deutschen Umsatzsteuerrecht"

2. Ein Schuldner kann nach Zahlung eine Zahlungsbestätigung/Quittung fordern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

Eine "Quittung" bestätigt i.E. lediglich, dass eine Forderung durch Zahlung erloschen ist.

3. Was hier gewünscht ist, ist, dass ein "Kauf- und Zahlungsnachweis" ausgestellt wird, so dass das Finanzamt nachvollziehen kann, was der Steuerschuldner gekauft und gezahlt hat und nun steuerlich geltend machen will.

Wie das Kind nun üblicherweise genannt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, auf welchen Zeitpunkt man abstellt. Das ist dem Finanzamt bei einem Kauf von Privat aber auch egal, wenn das aus dem Dokument hervorgeht, was nachgewiesen werden soll.

Vor Zahlung (Rechnungsdatum!) nennt man es auch unter Privatleuten "Rechnung", d.h. ein Dokument, das eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Warenlieferung oder eine sonstige Leistung enthält (Definition siehe Wikipedia). Es bietet sich an "Betrag dankend erhalten am.... Unterschrift" unten anzufügen, damit klar ist, dass die Barmittel auch an den Verkäufer abgeflossen sind (das soll ja steuerlich geltend gemacht werden!). USt/MwSt darf nicht ausgewiesen werden.

Hinterher stellt man üblicherweise eine "Quittung" über die Zahlung aus. Die kann und sollte man natürlich auch mit dem "Zweck" der Quittung (Kaufgegenstand, Höhe der erloschenen Forderung etc.) anreichern.

Ich bevorzuge die Überschrift "Rechnung und Zahlungsbestätigung über Kauf von Privat", wenn der Käufer unbedingt das Wort "Rechnung" lesen will ;)

Viele Grüße,
Cunni
 
Ich schließe mich Goonie an - perfekt erklärt.

Persönlich würde ich statt Rechnung das Wort "Kaufbeleg" vorziehen.

Genau darum geht es nämlich:

Es braucht einen Beleg ("Kaufnachweis") um den Finanzamt gegenüber den Kauf belegen (=nachweisen) zu können.
Und da der Kauf in Deutschalnd ja bekanntlich Zug um Zug geht drängt es sich förmlich auf, den anschließenden Zahlungsvorgang, der den Kauf zusammen mit dem Warenübergang abschließt auf eben diesem Kaufbeleg mit eben diesem Warenübergang zu bestätigen.

Gut, dass im Christstollen (Ketzer, Häretiker und Atheisten mögen mir den Ausdruck verzeihen) genügend Korinthen (vulgo: Rosinen) sind... :D

Adventliche Grüße aus dem überwiegend katholischen Bayern
Anfänger
 
Danke für die Blumen! Der neue Titel gefällt mir :)

Anfänger' schrieb:
Persönlich würde ich statt Rechnung das Wort "Kaufbeleg" vorziehen.

Ja, fänd ich auch besser. Oder einfach ein "Abwicklung des Kaufvertrags; Zahlungsbestätigung".

Aber wie gesagt, wenn der Käufer unbedingt das Wort "Rechnung" lesen möchte, ist die Formulierung "Rechnung über Kauf von Privat" deswegen sehr praktisch, weil dadurch eben klar gestellt wird, dass es sich (logischerweise) nicht um eine Rechung im Sinne von § 14 UStG handelt, sondern nur um einen Nachweis, dass der Käufer etwas zu einem bestimmten Preis gekauft und bezahlt hat.

Viele Grüße,
Cunni
 
hatten /haben wir nicht schon einen erklährbär im forum ? eventuell als nick ?
auf jedenfall kommte es mir hier im forum bekannt vor, so als ob es das schon geben würde.
 
lyvi' schrieb:
hatten /haben wir nicht schon einen erklährbär im forum ? eventuell als nick ?
auf jedenfall kommte es mir hier im forum bekannt vor, so als ob es das schon geben würde.

Habe gerade mal nachgeguckt. Es gibt einen "erklaerbaer". Ich hoffe trotzdem, dass da keine Verwechslungsgefahr besteht. ;)
 
lyvi' schrieb:
hatten /haben wir nicht schon einen erklährbär im forum ? eventuell als nick ?
auf jedenfall kommte es mir hier im forum bekannt vor, so als ob es das schon geben würde.
Es gibt in der Tat schon einen "Erklaerbaer" als Nick. :)
 
Ich denke auch nicht das es beim Titel verwechselungen geben wird, das passt schon.
Und merke: Es gibt nur einen echten Erklär-Bär :D
 
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