RAM Einbau - Erlischt dann die Garantie?

rengoo

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Hi Community,

habe mir vorn paar tagen arbeitsspeicher fürs t41p bestellt. Ein Kumpel fragte mich dann völlig überrascht: "Wie, du willst den selbern einbauen? Dann erliescht doch die garantie!". Is das wirklich so? Oder is das vielleicht nur bei anderen anbietern so, weil IBM stellt ja ausführliche Anleitungen und sogar Videos zur Verfügung...

Hat jemand Ahnung?
 
Aber wie ist dann folgendes aus dem Service-Heft von IBM zu verstehen:

Die Gewährleistungsservice gelten nicht in folgenden Fällen

...

Installation von durch den Kunden austaschbaren Funktionseinheiten

heißt für mich: Die Gewährleistung erlischt, sobald ich dran rum finger und austauschbare Teile austausche...
 
Hallo,

bei IBM ist das ziemlich eindeutig geregelt: die Erweiterung bzw. die Installation von Komponenten wie PCMCIA-Karten, optischen Laufwerken sowie RAM-Bausteinen dürften kundenseitig durchgeführt werden.

Ein Streitpunkt ist der Austausch von Festplattenlaufwerken.

Also: falls du das Video brauchst, zieh' es dir rein; sonst wie schon erwähnt: Schraube auf, Deckel weg, Speicher rein und so weiter ...
 
Wenn du soviel Angst davor hast, dann lass es halt bleiben. Millionen von Thinkpad Besitzern hätten deiner Meinung nach die Garantie verloren. Aber du kannst ja jederzeit bei IBM anrufen und nachfragen.
 
nee, um die angst gehts ja gar nicht. hätte mein kumpel nicht son kommentar vom stabel gelassen, hätt ich einfach deckel auf, ram rein gemacht. nur bei ihm (toshiba) is anscheind en aufkleber über dem ram und sogar über dem freien steckplatz. wenn er das macht, dann verfällt seine garantie...

also ich tausch jetzt einfach... danke für die antworten...
 
Hi.

Das ist in der Tat von Hersteller zu Hersteller verschieden. IBM ist großzügig diesbezüglich, alles Andere finde ich auch ziemlich schrottig.

Ein Kollege hat sich vor 1-2 Jahren ein Medion-Notebook gekauft. Als er es einschicken wollte weil es nicht mehr anging, wollte er die Platte vorher ausbauen und die Daten sichern (NB lief nicht mehr an).
Dort hat man ihm gesagt er soll die Platte drinlassen, oder es erlischt die Garantie.

Gleiches gibt es auch bei Ram-Riegeln.

Warum ist bei IBM die Festplatte eine Streitfrage? Wenn ich die Platte ausbaue und sie geht kaputt, ok. Aber ich verliere ja auch keine Garantie wenn ich den DVD-Brenner rausnehme?
 
also laßt euch nicht einschüchtern oder verschrecken: als jurist kann ich euch sagen, dass die hier angesprochenen änderungen nicht zum erlöschen der gewährleistung führen können, egal was der hersteller in seinen agb's schreibt. ausnahme wäre allenfalls, wenn die änderungen nachweislich zum schaden geführt haben.

baba jhh
 
argh, dann hätte ich doch um nen kasten bier wetten sollen... naja, nächstes mal... ;)

danke für die antworten...
 
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