du hast 1 jahr herstellergarantie und 2 jahre gewährleistung über den händler bei dem du das notebook gekauft hast.
ABER:
die gewährleistung bezieht sich nur auf fehler die schon zum kaufzeitpunkt vorhanden waren, bzw. zumindest veranlagt.
die ersten 6 monate liegt die beweispflicht beim händler, d.h. er muss dir nachweisen das der fehler beim kaufzeitpunkt NICHT vorhanden war.
dannach kehrt sich die beweislast um, vom 7. bis 24. monat musst du dem händler nachweisen das der fehler bereits zum kaufzeitpunktz vorlag.
da das in den meisten fällen unmöglich sein wird (es sei denn z.b. es liegt ein serienfehler der herstellers vor), kannst du die gewährleistung vergessen (die ersten 6 monate wo sie dir nützen würde, ist sie eh von der herstellergarantie überlagert).
//dies stellt selbstverständlich keine rechtsberatung, sondern nur meine persöhnliche erfahrung dar.