R52 für 650 Euro: Umgang mit Garantie

mekatron

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10 Apr. 2007
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Hallo,
ich hatte mir irgendwann diesen Herbst so eins dieser R52 Modelle gekauft, die als Neugeräte mit 4 Jahren Garantie verkauft werden, aber wo die Garantie schon läuft.
Der Händler hat mir hoch und heilig versichert, dass es sich um ein Neugerät handelt und das steht auch auf der Rechnung.

Nun hatte man mir bei der Registrierung bei IBM versichert, dass ich nur die Originalrechnung aufheben muss und wenn es nach dem Ablauf der offizielllen Garantie noch was gibt, soll ich mich dann damit bei IBM melden. Die Garantielaufzeit anpassen wollte man nicht, ich sollte die Rechnung auch nicht schon jetzt irgendwo zeigen. Der Mann an der Hotline meinte, wenn der Händler mir das Gerät als Neuware verkauft, ist es auch Neuware und dann würde das alles gar kein Problem sein.


Es haben doch sicherlich noch mehr Leute solch ein Modell gekauft (gabs auch mal bei Lapstore zu Hauf). Wie seid ihr mit der Garantie umgegangen, was hat man euch erzählt? Soll ich IBM drängen, die Laufzeit gleich anzupassen?
Mir will das keine Ruhe lassen, ich würd schon gern Garantie bis 2011 haben, anstatt nur bis April 2010.

Danke
 
Ist formell ganz einfach.

Type No. und Serial No. auf der Lenovo-Seite "warranty status" prüfen (ob es wirklich vier Jahre hat), IBM-Support unter der Tel.-Nr. in meiner Signatur anrufen, und

darauf bestehen, das das Verkaufsdatum des neuen Rechners notiert wird.

Nötig ist natürlich das Fax mit dem Kaufdatum, dass Du ihnen zukommen lassen must.
 
Guter Hinweis, denn ich habe auch so ein R52 (allerdings habe ich im Sommer gut 150 Euro weniger dafür bezahlt :P ) und mich bislang noch gar nicht darum gekümmert. Irgendwie hatte ich mich von vornherein damit abgefunden, dass die Garantie bloß bis 2010 geht. Wenn ich da aber noch gratis über ein Jahr rausschlagen könnte, wäre das natürlich klasse! Demnach bin ich auch an entsprechenden Erfahrungsberichten interessiert, um zu wissen, ob es sich lohnt da am Ball zu bleiben.
 
Hi,
ich hab mal ne allgemeine Frage zur Garantie ... muss man im Garantiefall die Rechnung bei der Reperatur ueber Lenovo mit vorzeigen oder reicht die Seriennummer aus?

Danke fuer eure Hilfe.

VG zero
 
Original von zero-lM
Hi,
ich hab mal ne allgemeine Frage zur Garantie ... muss man im Garantiefall die Rechnung bei der Reperatur ueber Lenovo mit vorzeigen oder reicht die Seriennummer aus?

Danke fuer eure Hilfe.

VG zero

SN reicht...

grüße, axel
 
N´abend,

nachfolgend die direkte Durchwahl zur Garantieanpassung bei IBM:

Vertragsprüfung/Hardware
csg - An IBM Company
Franziska Schulze
Parsevalstrasse 8-10, 99092 Erfurt
E-Mail: fschulze@DE.IBM.COM
Tel.: 01805 001 278
Fax: 01805 001 279

Funktioniert sowohl per Fax als auch per E-Mail mit eingescannter Rechnung als PDF.
Noch am selben Tag gab es eine E-Mail von Frau Schulze, das die Garantiezeit an das Kaufdatum lt. Rechnung angepasst wurde und innerhalb der naechsten Tage auch online einsehbar sei.
Bei meinen TPs war es bereits am naechsten Tag auch online aktualisiert.

Viele Gruesse
Wolle
 
Original von axcel
Original von zero-lM
Hi,
ich hab mal ne allgemeine Frage zur Garantie ... muss man im Garantiefall die Rechnung bei der Reperatur ueber Lenovo mit vorzeigen oder reicht die Seriennummer aus?

Danke fuer eure Hilfe.

VG zero

SN reicht...

grüße, axel

Cool ... Danke fuer die Information

VG Axel =)
 
So, ich habe das jetzt mal ausprobiert und vorhin direkt eine E-Mail an diese Frau Schulze geschrieben. Die Rechnung habe ich als pdf angehängt und ihr in der Mail den Sachverhalt erklärt.

Allerdings sind mir bei meiner Rechnung zwei Dinge aufgefallen:
1. Die Seriennr. meines R52 steht nicht auf der Rechnung.
2. Auf der Rechnung steht explizit drauf: "Garantie bis 1. April 2010"

Meint Ihr, dass das zu meinem Nachteil gereichen könnte? Die Seriennr. und den Maschinentyp habe ich in der Mail aufgeführt, registriert bin ich bei IBM als Besitzer dieses Geräts ebenso (zumindest habe ich online mal so eine Registrierung durchgeführt). D.h. ein Authentifizierungsproblem sollte ich eigentlich nicht haben...

Naja, einfach mal abwarten. Falls es klappt - wunderbar! Falls nicht, habe ich auch nicht viel verloren.

Ich halte Euch jedenfalls auf dem Laufenden, aber vor Montag werde ich da wohl kein Feedback erhalten.
 
@ barnes

Kann es sein, dass Du ein Gebrauchtgerät gekauft hast, das als neuwertig und ungebraucht tituliert wurde ?

Dann ist es aus zweiter Hand und das Verkaufsdatum des Erstkäufers zählt.
 
Original von krawunke
@ barnes

Kann es sein, dass Du ein Gebrauchtgerät gekauft hast, das als neuwertig und ungebraucht tituliert wurde ?

Dann ist es aus zweiter Hand und das Verkaufsdatum des Erstkäufers zählt.

Nein, das Gerät wurde als neu angepriesen und originalverpackt geliefert. So steht es auch auf dem Lieferschein.
 
Hätte da auch ne kleine Frage..

Wenn man ein neues Thinkpad hat (hab noch ein neues R51 erwischt), muss man sich dann damit man Garantie hat sich Online Registrieren? Oder reicht der Kaufbeleg aus?
 
Original von T800
Wenn man ein neues Thinkpad hat (hab noch ein neues R51 erwischt), muss man sich dann damit man Garantie hat sich Online Registrieren? Oder reicht der Kaufbeleg aus?

Soweit ich das verstanden habe, reicht der Kaufbeleg aus.

Wenn Du die Seriennr. und den Maschinentyp Deines R51 auf ibm.com eingibst, kriegst Du ja die Info, welche Art der Garantie und für welchen Zeitraum für exakt dieses Gerät besteht.

Die Registrierung dient, glaube ich, zwei Dingen:
1. Im Garantiefall bzw. wenn Du den Support mal in Anspruch nehmen solltest, sind Deine Daten bereits hinterlegt und das vereinfacht vielleicht (?) den Ablauf.
2. Falls Dir Dein Gerät abhanden kommt, aus welchen Gründen auch immer, und der neue "Besitzer" damit irgendwas von IBM/Lenovo will, dürfte sich ziemlich schnell herausstellen, dass das ThinkPad eigentlich unter Deinem Namen registriert ist. D.h., falls ein Dieb so blöd sein sollte, mit einem geklauten Gerät den Support in Anspruch nehmen zu wollen, würde der Diebstahl auffliegen.

An die Experten: War das jetzt richtig?
 
@ barnes

zu 1. Das ist genau richtig. Insofern sollte man den Support unter der Nr. in meiner Signatur anrufen und nachfragen, ob der Händler das bereits getan hat.
Wenn nicht, dann selbst mit dem Kauffax das nachholen, oder warten, bis ein Garantiefall eintritt und dann registrieren lassen.

zu 2. Der Name, unter dem in Heppenheim oder zB. Greenock, Dublin etc. das Gerät eingesandt wurde, interessiert die Leute da nicht, da geht es nur um die Serial No., ob die noch Garantieberechtigung hat oder nicht.

Die werden auch nie die Namen der Leute an Dritte weitergeben, die das Gerät wieder empfangen wollen.

Als Diebstahlsicherung bzw. -Verfolgung absolut untauglich.
 
Hallo,
ich muss mich nochmal zu Wort melden.

Bei meinem Exemplar wies der Akku nur noch 50% der Nennkapazität auf. Also wollte ich bei Lenovo die Laufzeit anpassen und einen neuen Akku haben. Denn ich habe das Gerät ja als Neugerät gekauft. Lenovo hat das aber (ich habe oben genannte Durchwahl probiert) abgelehnt mit der Begtründung, dass aus ihrer Sicht alles in Ordnung ist und der Händler mich eben angeschwindelt hat.

Der Händler sagt, er hätte das Gerät von einem Großhändler und der antworte nicht. Er schlägt mir vor, ihm den alten Akku zuzusenden und mir einen neuen zu schicken. Zur Garantie kann er nichts sagen, da ihm weder der Großhändler noch Lenovo eine Stellungnahme geschickt haben.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Bringt es was, die Garantie durch den Händler einzufordern und dann einen neuen Akku von Lenovo zu bekommen? Oder soll ich auf das Angebot des Händlers eingehen? Was kann er denn machen? Er hat mir ja ein Neugerät versprochen.

Danke und Grüße.
 
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