Rückversand eBay

JT23

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21 Aug. 2007
Beiträge
462
Ich brauch mal Eure Meinung
Folgende Situation:
- Artikel bei einem deutschen eBay-Händler ersteigert.
- Gelieferte Ware hatte nicht die zugesicherten Eigenschaften
- Kontakt mit dem Händler aufgenommen und um Stellungnahme gebeten.
- Antwort: Zurück schicken usw. , bin mit einer Rücknahme auch einverstanden.
Und jetzt kommt es: ich soll die Ware nach Belgien (andere Firma) schicken und nicht zum Händler der hier auch seine Steuernummer und auch sein Sitz hat.

Wie ist eure Meinung hierzu?
Danke

Gruß Jan
 
Die Rücknahme muß in diesem Fall schriftlich vom Händler zugesichert werden, eine eventuell abweichende Rücksendeadresse der Ware muß ausdrücklich erwähnt werden...Mehrkosten des Versands ins Ausland müssen vom Händler erstattet werden.

Gruß
 
...und ab einem Warenwert von 40€ muss der Händler die Versandkosten tragen - darunter, meines Erachtens nach, du. Aber den Aufschlag ins Ausland darf er bezahlen.
 
Kann vorkommen, dass ein Händler den Service und auch die Rücknahme outsourced. Kenne ich u.a. von CD-WOW. Wenn Du das schwarz auf weiß hast, passt das schon. Auf jeden Fall Klarheit darüber verschaffen, ob versicherter Versand notwendig ist.

@Tyrone: Die Ware ist doch defekt. Das hat dann nichts mit dem Fernabsatzgesetz und 40 EUR zu tun.
 
Moin moin
Ich dank’ Euch, ihr ward ne große Hilfe für mich. Bin jetzt entspannter.

- Schriftlich heißt bei mir schriftlich!
- Fax ist rechtsgültig
- Eine Bestätigungs-Mail ist rechtlich kein Beweisstück!

Ich hoffe nur dass die Rückvergütung stattfindet, nur wie lange?

Gruß Jan
 
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