- Registriert
- 10 Jan. 2008
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- 2.344
Hallo Forum,
ich habe bei O2 per Telefon einen Vertrag abgeschlossen (nur Simkarte). Das Paket kam vorhin an, aber ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob ich das ganze noch möchte. Dank Ferrnabsatzgesetz hab ich ja 14 Tage Rückgaberecht, aber ich frage mich, ob ich mir die auch verwirken kann.
Inwieweit darf ich das Paket öffnen ohne das Rückgaberecht zu verlieren. Darf ich z.B. die Simarte rausnehmen?
Dürfte ich die Simkarte verwenden?
Bei letzterem wärs natürlich von meiner Seite selbstverständlich für die Nutzungsdauer zu zahlen.
Danke für Tipps zur Rechtslage, gerne auch mit Quellen.
ich habe bei O2 per Telefon einen Vertrag abgeschlossen (nur Simkarte). Das Paket kam vorhin an, aber ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob ich das ganze noch möchte. Dank Ferrnabsatzgesetz hab ich ja 14 Tage Rückgaberecht, aber ich frage mich, ob ich mir die auch verwirken kann.
Inwieweit darf ich das Paket öffnen ohne das Rückgaberecht zu verlieren. Darf ich z.B. die Simarte rausnehmen?
Dürfte ich die Simkarte verwenden?
Bei letzterem wärs natürlich von meiner Seite selbstverständlich für die Nutzungsdauer zu zahlen.
Danke für Tipps zur Rechtslage, gerne auch mit Quellen.