Rückgaberecht von Simkarte nach Verwendung?

Schnitzel2k8

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Hallo Forum,

ich habe bei O2 per Telefon einen Vertrag abgeschlossen (nur Simkarte). Das Paket kam vorhin an, aber ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob ich das ganze noch möchte. Dank Ferrnabsatzgesetz hab ich ja 14 Tage Rückgaberecht, aber ich frage mich, ob ich mir die auch verwirken kann.

Inwieweit darf ich das Paket öffnen ohne das Rückgaberecht zu verlieren. Darf ich z.B. die Simarte rausnehmen?

Dürfte ich die Simkarte verwenden?

Bei letzterem wärs natürlich von meiner Seite selbstverständlich für die Nutzungsdauer zu zahlen.

Danke für Tipps zur Rechtslage, gerne auch mit Quellen.
 
Ich würde das mal von der Risikoseite bewerten: mit wieviel Euro aus der Vertragsdauer bist Du dabei wenn deine Rückgabe scheitert?

ps. Ich persönlich finde es übrigens ziemlich doof solche Spielchen mit Lieferanten abzuziehen, weil ich als Kunde keine Lust darauf habe deine Entscheidungsschwäche mitzubezahlen.
 
ps. Ich persönlich finde es übrigens ziemlich doof solche Spielchen mit Lieferanten abzuziehen, weil ich als Kunde keine Lust darauf habe deine Entscheidungsschwäche mitzubezahlen.

Glaub mir, das ist nicht mein Stil. Ich erklär aber gern kurz, was los ist. Hatte einen Vertrag mit zusätzlicher Festnetznummer gewollt. Die konnte ich aber online nicht an den von mir gewünschten Standort legen. Deswegen hatte ich dort angerufen. Die konnten das auch nicht. Daraufhin boten sie mir an, eine Festnetznummer von nem anderen Ort zu bekommen, die aber dann DEUTSCHLANDWEIT kostenlos auf mein Handy umgeleitet wird. Klar war das verlockend und ich hab zugesagt. Tags darauf kam der Anruf, daß das mit der Festnetznummer nicht klappt und ich sie somit garnicht nutzen kann. Dafür versprachen sie mir aber einen kleinen Rabatt auf die Grundgebühr. Das Paket war da aber quasi schon unterwegs. Zusätzlich wollte ich noch angeben, daß ich von ner Freundin geworben wurde. Leider hätte ich von ihr dazu nen Code gebraucht, den ich zu dem Zeitpunkt nicht hatte. Man sagte mir aber, ich könnte das nachmelden. Das hab ich getan aber daraufhin noch keine Reaktion erhalten. Ich fürchte, daß das auch untergegangen ist. Das sind die Sachen, die mich da so ärgern und mich evtl zum Rücktritt bewegen.
 
Verstehe. Ich kann in deiner Erläuterung keinen Grund erkennen vor einer Entscheidung die SIM zu benutzen und damit das Risiko einzugehen.

Die richtige Reihenfolge wäre: abwägen, entscheiden, zurückschicken. Ärger (Emotion) ist keine Entscheidungsgrundlage für einen Vertrag.
 
14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag

Paket öffnen ist nicht schlimm... gucken ist erlaubt

Sim-Karte wirst Du wohl nicht herausbrechen und verwenden dürfen - (zum einen geht das deutlich über die im Laden mögliche und somit "übliche" Nutzung hinaus)... zum anderen ist das entscheidene hier ja auch der Vertrag der geschlossen wurde = die Dienstleistung der Telefonverbindung bzw. Internetverbindung

14 Tage Rücktrittsrecht soll eine "Prüfung der Ware" erlauben --> in diesem Fall also der VertragsKONDITIONEN (Prüfung der Ware besteht hier also im tagelangen überlegen und prüfen der Vertragskonditionen der Dienstleistung..)
(aber wohl NICHT probeweise im O2-Netz telefonieren -- das kannst Du ja auch im Laden nicht)

(anders bei einer "materiellen" Ware -- die kann beim vor-Ort-Kauf im Geschäft angefasst, geprüft, gewogen, was auch immer werden... diese Möglichkeiten hast Du bei Kauf am Telefon nicht; daher die Möglichkeit die Ware "auf Herz und Nieren" zuhause zu prüfen und ggf. zurückzuschicken... beim Handy-vertrag soll die das Rücktrittsrecht halt davor schützen, dass du eine Vertrag abschliesst den Du ggf. nicht "ausführlich" prüfen = in Ruhe lesen konntest --> ergo: nutze die Zeit um den Vertrag zu lesen, zu vergleichen, und mit dir selber auszumachen ob der Vertrag zu deinen Telefon-gewohnheiten passt -- aber Finger von der Simkarte)

kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein :-)
 
Verstehe. Ich kann in deiner Erläuterung keinen Grund erkennen vor einer Entscheidung die SIM zu benutzen und damit das Risiko einzugehen.

Die Sache ist aus meiner Sicht folgende: Sollte sich das mit der Gutschrift für die Freundin noch klären würde ich den Vertrag auch vermutlich annehmen. Bis dahin können aber noch ein paar Tage vergehen, die ich dann in Form von Grundgebühr schon bezahle, aber nicht nutzen kann.

@Casio: Gefühlt ist das auch meine Rechtsauffassung. Ich wollte nur eine Bestätigung.
 
schmunzel -- Du wurdest doch garnicht von einer Freundin geworben... also gräm dich nicht, dass Du den Code nicht hattest :-))

muss linrunner zustimmen: Rücktritt vom Vertrag ist die eine Sache (weil das mit der Festnetznummer entgegen der ersten Aussage des Anbieters doch nicht klappt) -- aber WARUM willst Du dann "probeweise" die Sim-Karte in Deinem Handy verwenden?
 
wie gesagt, das wird mit Sicherheit so nicht gehen.

Ist ähnlich wie bei den Sky Abos: hier verwirkt man auch sein Rückgaberecht, sobald man die Smartcard aktiviert.
 
aber WARUM willst Du dann "probeweise" die Sim-Karte in Deinem Handy verwenden?

Wenn überhaupt, um den Empfang zu testen. Aber keine Angst, das kann ich natürlich auch mit einer anderen. Ich will es ja nicht drauf ankommen lassen, sondern mich hat nur interessiert, was man darf und was nicht.

schmunzel -- Du wurdest doch garnicht von einer Freundin geworben... also gräm dich nicht, dass Du den Code nicht hattest :-))

Die Freundin sagte vorher zu mir, sie wolle mich werben. Ich hatte nur keine Ahnung über den genauen Ablauf, deswegen hab ich ja auch gefragt, ob es noch im nachhinein geht. Wenn die mich jetzt zum Kundenfang mit Falschinformationen füttern, würde mich das schon ärgern.


Im übrigen steht im Anschreiben, man bekäme seine Vertragsinformationen online. Dummerweise ist genau diese Website bei denen just down :facepalm:
 
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