Richtig. Korrekt ist es nicht, das Widerrufsrecht ist dafür nicht gedacht. Du darfst den Artikel nur so weit testen/begutachten, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Auspacken, Angucken, Begrabbeln. Benutzen ist dagegen schon schwierig... In diesem Fall ist der Händler berechtigt, den Widerruf zu verweigern oder dir die Summe nur abzüglich Wertminderung zurückzuzahlen. Da das ganze dann nicht mehr unter Widerrufsrecht fällt, kann er theoretisch alle Kosten abziehen. Versandkosten, Kosten für die tatsächliche Wertminderung (und ein gebrauchter Artikel geht selbst als fast neuer schon mal für 10-30% weniger weg, die geöffnete Verpackung macht da auch was aus), Kosten (Arbeitszeit) für das Testen der zurückgeschickten Komponenten, Kosten für die Bearbeitung des ganzen an sich.
Wenn du die SSD zurückschickt, dürftest du dich also theoretisch nicht beschweren, wenn sie 10-30% abziehen und wenn es 50% wären, wäre das vermutlich ein Punkt, über den man streiten könnte, aber nicht falsch.
So wie ich Amazon kenne, wirst du aber keine Probleme haben und den vollen Betrag zurückbekommen, auch wenn Amazon das Ding ja nie wieder für den Preis verkauf kann.
Die sagen wir mal ethisch korrekte (und bei den meisten Händlern aufgrund der Streitigkeiten um den Abzug einfachere) Lösung wäre es, das Ding jetzt gebraucht zu verkaufen. Hier im Forum, auf eBay, am schwarzen Brett oder ähnliches. Dann bekommst du eben deine 10-30% (da SSDs beliebt sind wohl eher nur 10% ^^) weniger, aber ohne Streit, ohne Chance auf gar 50% Abzug, ohne das Widerrufsrecht "missbraucht" zu haben so dass die Händler die Preise erhöhen und sich über Kunden wie dich beklagen usw.
Das ist auch die Lösung, die
ich in so einem Fall immer mache.