Hallo,
ich habe letzte Woche bei einem Händler aus München online ein Lenovo T61 Demogerät mit einer Rest- Herstellergarantie von 28- 30 Monaten gekauft.
Nur leider handelt es sich bei diesem Gerät weder um ein Demogerät, noch hat das Gerät eine Herstellergarantie von 28-30 Monaten.
Der T61 zeigt doch erhebliche Gebrauchsspuren, was vermuten läßt, dass es sich um ein Gerät aus einem Leasingpool handelt und die Garantiezeit beläuft sich nur noch auf 18 Monate.
Daraufhin habe ich an den Händler ein Mängelbescheid geschickt und sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Gerät nicht den Angaben meines Kaufvertrages entspricht und ich gerne meines gegen ein Gerät eintauschen möchte, dass diese Bedingungen erfüllt.
Als Antwort bekam ich nur den netten Hinweis, dass es sich leider um eine irrtümliche Angabe auf ihrer Internetseite handelt und das sie mir leider nur ein Gerät mit 18 Monaten Garantie zusenden können. Auf das Problem der starken Nutzung des "Demogerätes" wurde jedoch nach mehrmaligen Schreiben bis jetzt nicht eingegangen.
Der Händler ist laut Verbraucherschutz aber verpflichtet mir ein Gerät zur Verfügung zu stellen, welches dem Kaufvertrag entspricht. Nur leider weiß ich nicht wie ich jetzt zu meinem Recht kommen.
Falls irgendjemand ähnliche Probleme damit hatte und mir dabei helfen kann dagegen anzukommen, wäre ich sehr dankbar!!!
Liebe Grüße Anne
ich habe letzte Woche bei einem Händler aus München online ein Lenovo T61 Demogerät mit einer Rest- Herstellergarantie von 28- 30 Monaten gekauft.
Nur leider handelt es sich bei diesem Gerät weder um ein Demogerät, noch hat das Gerät eine Herstellergarantie von 28-30 Monaten.
Der T61 zeigt doch erhebliche Gebrauchsspuren, was vermuten läßt, dass es sich um ein Gerät aus einem Leasingpool handelt und die Garantiezeit beläuft sich nur noch auf 18 Monate.
Daraufhin habe ich an den Händler ein Mängelbescheid geschickt und sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Gerät nicht den Angaben meines Kaufvertrages entspricht und ich gerne meines gegen ein Gerät eintauschen möchte, dass diese Bedingungen erfüllt.
Als Antwort bekam ich nur den netten Hinweis, dass es sich leider um eine irrtümliche Angabe auf ihrer Internetseite handelt und das sie mir leider nur ein Gerät mit 18 Monaten Garantie zusenden können. Auf das Problem der starken Nutzung des "Demogerätes" wurde jedoch nach mehrmaligen Schreiben bis jetzt nicht eingegangen.
Der Händler ist laut Verbraucherschutz aber verpflichtet mir ein Gerät zur Verfügung zu stellen, welches dem Kaufvertrag entspricht. Nur leider weiß ich nicht wie ich jetzt zu meinem Recht kommen.
Falls irgendjemand ähnliche Probleme damit hatte und mir dabei helfen kann dagegen anzukommen, wäre ich sehr dankbar!!!
Liebe Grüße Anne