ProblemLenovohändler

Anne.N

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28 Apr. 2009
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Hallo,
ich habe letzte Woche bei einem Händler aus München online ein Lenovo T61 Demogerät mit einer Rest- Herstellergarantie von 28- 30 Monaten gekauft.
Nur leider handelt es sich bei diesem Gerät weder um ein Demogerät, noch hat das Gerät eine Herstellergarantie von 28-30 Monaten.
Der T61 zeigt doch erhebliche Gebrauchsspuren, was vermuten läßt, dass es sich um ein Gerät aus einem Leasingpool handelt und die Garantiezeit beläuft sich nur noch auf 18 Monate.
Daraufhin habe ich an den Händler ein Mängelbescheid geschickt und sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Gerät nicht den Angaben meines Kaufvertrages entspricht und ich gerne meines gegen ein Gerät eintauschen möchte, dass diese Bedingungen erfüllt.
Als Antwort bekam ich nur den netten Hinweis, dass es sich leider um eine irrtümliche Angabe auf ihrer Internetseite handelt und das sie mir leider nur ein Gerät mit 18 Monaten Garantie zusenden können. Auf das Problem der starken Nutzung des "Demogerätes" wurde jedoch nach mehrmaligen Schreiben bis jetzt nicht eingegangen.
Der Händler ist laut Verbraucherschutz aber verpflichtet mir ein Gerät zur Verfügung zu stellen, welches dem Kaufvertrag entspricht. Nur leider weiß ich nicht wie ich jetzt zu meinem Recht kommen.
Falls irgendjemand ähnliche Probleme damit hatte und mir dabei helfen kann dagegen anzukommen, wäre ich sehr dankbar!!!

Liebe Grüße Anne
 
bestätigt mal wieder die vielen Threads hier im Forum, wo es um eben diesen Händler geht.

Hast Du den Kauf online getätigt? Falls ja, einpacken und im Rahmen Deines Widerrufsrechts zurück nach München. Gescheite Gebrauchtgeräte findest Du z. B. hier im Forum, bei Ralf Scharbert oder bei nbwn.de. Momentan hat auch unser Forensponsor ein sehr gutes Angebot über 14" SXGA+-T60 für nur EUR 495 - vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit?
 
Moin auch, der Spielverderber ist da:


[T4*] Händler verweigert Garantie/Gewährleistung für Flexing-T40p

Wer einen Händler mit Namen nennt möge bitte auch seinen eigenen Namen nennen.

Wer hier im Forum einen Händler mit Namen nennt und den Service kritisiert möge bitte auch seinen eigenen Namen incl. Adresse nennen und so selber die Verantwortung für den Beitrag übernehmen.
Nur so hat ein betroffener Händler die Gelegenheit sich konkret zu dem Vorgang zu äußern. Ich habe als Betreiber des Forums schlichtweg keine Lust mich mit dem betroffenen Händlern wegen der, von anonymen Usern verfasten, negativen Beiträge auseinanderzusetzen.

Um das noch mal ganz klar zu machen, wir haben hier im Forum nichts gegen kritische Berichterstattung, die Autoren sollten nur auch zu dem stehen was Sie schreiben und der Gegenseite eine faire Möglichkeit zur Gegendarstellung geben.

Gruß
Andy (Forumsinhaber)

P.S. Wer seinen eigenen Namen nicht nennen möchte kann gerne einen Sachverhalt allgemein, ohne Namensnennung von Händlern schildern.

Danke.
 
Hi,
ja Danke, scheint wohl der einzig entspannte Weg zu sein....

Liebe Grüße
 
Also zum n! Mal: Insbesondere wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, geh zur Verbraucherzentrale.

AFAIK hast Du folgende Möglichkeiten da die Features des Gerätes nicht den Angaben im Kaufvertrag entsprechen:

1. Frist setzen und Nachbesserung verlangen. Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nichterfüllung in Aussicht stellen
2. Sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Ganz doof gefragt: Warum hast du nicht die 14 Tage nach FAG genutzt und es zurückgegeben? Wenn es aussichtslos ist, dann mach dir das Leben nicht unnötig schwer ...

G. (der wohl Glück hatte und 2006 oder so bei eben diesem Laden ein genial günstiges TP gekauft hatte ...)
 
lass dich nicht hinhalten, schick das gerät nach fag innerhalb von 14 tagen zurück und kauf wo anders dein tp
 
Ich hab das mal in Kaufentscheidung verschoben.

Genug Ratschläge gabs ja schon, jetzt würde uns interessieren, wie du die Situation gelöst hast :)

G.
 
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