Problem mit ebay-kleinanzeigen Verkäufer

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Leoooo

New member
Themenstarter
Registriert
4 Dez. 2014
Beiträge
4
Hallo liebes thinkpad-Forum,

vielleicht liest der betroffene Verkäufer ja auch mit, das wäre witzig :thumbsup:

Folgendes Problem:

Ich war blöd und habe ein x230 über ebay-kleinanzeigen "bestellt". Laut Beschreibung wie neu, neue Tastatur, IPS-Display.

Nach Vorkassezahlung hat er das Teil auch direkt losgeschickt. Es kam tatsächlich in einem super Zustand. Beim Testen fiel mir allerdings direkt auf, dass es sich um ein TN-Panel handelt. Außerdem waren zwei wichtige Tasten ohne Funktion. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, teilte mir der Verkäufer mit, er habe davon nichts gewusst, der Händler habe ihm das Thinkpad damals "so" verkauft.

Für mich ist hier klar: Er hat die richtige Ware zu liefern oder er muss mir alle Kosten zurückerstatten. Liege ich da falsch?

Jedenfalls ist hier jetzt das Kernproblem, abgesehen davon, dass ich kein ersehntes x230 mehr habe :(, dass er mich aufforderte, ihm das Gerät zurückzuschicken und wir DANN sehen, wie es weitergeht. Und weil ich dumm war, hab ich es vorhin zum Paketshop gebracht, ohne vorher genaue Details abzusprechen. Als ich ihm dann meine Kontodaten mitteilte und den Betrag (Preis+Hinversand+Rückversand), entgegnete er so etwas wie: "den Betrag werde ich Ihnen BESTIMMT nicht überweisen". Ich forderte eine Erklärung und schrieb ihm, wie hier auch, dass ich mich im Recht sehe. Bis auf seine letzte Anmerkung, dass er jetzt zunächst abwartet, bis das Gerät bei ihm ist, war es das von ihm.

Was meint ihr, soll ich Montagfrüh schnell zum Paketshop und versuchen mir mein Paket wieder zu holen, bevor er beides - Gerät UND Geld - hat und damit über alle Berge verschwinden kann? Darum habe ich ein bisschen Angst. Das Thinkpad ist übrigens wieder bei ebay-kleinanzeigen (geänderte Beschreibung) drin, er will es also denke ich erneut verkaufen, da er es ja bald zurückerhält.

Hat jemand Hinweise zum weiteren Vorgehen? Am liebsten wäre es mir gerade, er würde mir einfach sofort überweisen, einmal damit ich nicht darum bangen muss über den Tisch gezogen zu werden und damit ich mich ruhigen Gewissens um ein anderes Gerät kümmern kann.

Nie wieder Laptopkauf über Kleinanzeigen und Postweg :facepalm:
 
das paket dürfte schon auf dem weg zurück sein. die pakete werden normal abends abgeholt, zudem hat der paketshop morgen früh auch geöffnet. ein versuch wäre es aber wert.

immerhin hast du seine richtige adresse, damit kannst du später dann eine anzeige wegen unterschlagung erstattet, falls er dir nicht den vollen betrag zurück überweist.
 
Servus Leo..

ja, Dein Nachsatz triffts leider recht gut.
Im Endeffekt kann ich, wie so oft, beide Seiten verstehen. Jetzt will er erstmal wissen, ob das Gerät in dem Zustand ist, in dem es Dir geschickt hat.
Ganz egal, ob Deine Mängelvorwürfe gerechtfertigt sind.
Man wird sehen müssen, wie die Stimmung nach nachweislichem Eingang der Ware ist.

Ganz davon abgesehen:
Bietet er das Gerät exakt wieder so an?? Oder jetzt mit den von Dir genannten und angepassten Daten.. (IPS-Display)

VG und auf jeden Fall schon mal viel Erfolg und erstma ruhig Blut,
Stephan
 
Danke euch beiden für die schnellen Antworten!

Das Paket geht erst Montag raus, der Typ macht das mit dem Pakete-Annehmen nur nebenbei und hat mir das so versichert. Ich hoffe, dass seine Adresse die richtige ist! :confused: Ich denke aber schon.

Seine Position kann ich auch verstehen, dass er erst mal prüfen möchte, ob sich der Zustand nicht vielleicht verschlechtert hat. Aber pauschal zu sagen "nö, mach ich auf gar keinen Fall", ohne Begründung und ohne Dialog finde ich hart.

Er hat das Gerät jetzt ohne IPS als neue Anzeige drin. Die Tastatur lasse er wohl von seinem "Händler" austauschen, sofern diese wirklich defekt ist.... Ist sie, hab alles mögliche probiert.

Dann warte ich wohl erst einmal ab. Seht ihr es denn genauso, dass er mir den vollen Betrag inkl. Rücksendekosten zu überweisen hat? Klar, eine Meinung ist nicht gleich Gesetz, aber vom Gefühl her würde mir das schon helfen. :)
 
Naja, ich sag mal, wenn er Dir anstandslos den Betrag, den Du ursprünglich gezahlt hast, zurück überweist, dann kannst Du den kleinen Obulus als "Lehrgeld" verbuchen.
Schließlich bist Du wg. geringer Chance auf Greifbarkeit auch ein Stück weit darauf angewiesen, dass das ganze nicht eskaliert, oder?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel..

VG Stephan
 
Zurückerstatten und Zurücknehmen muss er nichts, beim Privatverkauf gilt eine andere Rechtslage. Ich würde das Notebook wieder zurückholen und das fehlende IPS-Display als Lektion ansehen, künftig Ware immer vor Ort anzusehen oder per PayPal zu bezahlen. Das Risiko wäre es mir nicht wert, wer weiß ob er das Notebook nicht noch einmal verkauft und das doppelte kassiert? Wer stellt denn bitte schön eine Anzeige rein, bevor er das Gerät überhaupt bekommen hat? Bei solchen Verkäufen kann das Geld schneller weg sein als man denkt und du hast keine Chance, es zurückzuholen (außer den komplizierten Rechtsweg zu bestreiten)...
 
Nun, die Unterschiede gibt es im Bezug auf Gewährleistung, nur, der VK ob gewerblich oder privat, muss das liefern was er angeboten hat, da werden dann beide gleich bewertet.
 
Naja, ich sag mal, wenn er Dir anstandslos den Betrag, den Du ursprünglich gezahlt hast, zurück überweist, dann kannst Du den kleinen Obulus als "Lehrgeld" verbuchen.

Hmm, damit könnte ich mich zur Not abfinden, würde aber trotzdem versuchen, den vollen Betrag zurückzubekommen.

an b025: Er muss liefern, was in der Beschreibung steht, das gilt auch bei Privatverkäufen. Das fehlende IPS-Display wäre eventuell zu verkraften, aber die defekte Tastatur zusätzlich nicht. Und auch für das Display hätte ich eine Kompensation gefordert, wenn ich das Gerät behalten hätte.

Denkt ihr, ich sollte den Verkäufer melden? Er bietet im Übrigen mehrere Geräte (nicht allzu viele, könnte noch alles aus seinem Privatbestand kommen) unter mehreren Benutzernamen an.

Was mich am meisten stresst, ist übrigens die Art und Weise der Kommunikation mit diesem Verkäufer. Das fing schon vor dem Verkauf an und ich war so blöd und habe mich darauf eingelassen :facepalm:

Edit: Falls jemand die rechtlichen Hintergründe parat hat, wäre das optimal, damit könnte ich ihm vielleicht aufzeigen, wo seine Pflichten als Verkäufer liegen. Ich würde ihm gerne drohen, was die nächsten Schritte wären, wenn er diesen nicht nachkommt, hab aber auch Schiss, dass dadurch meine Chancen gut aus der Sache rauszukommen evtl. noch weiter sinken. Abwarten wäre vielleicht die beste Idee, aber vor dem Hintergrund seiner "Unbereitschaft" und der Unsicherheit für mich, mit leeren Händen aus der Sache rauszugehen, ist die Entscheidung gar nicht mal so leicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du Hinweise hast, melde ihn.
Das fehlende IPS ist als eklatant anzusehen, warum sonst wollen alle ein IPS.
Das subjektive ausklammern, ärgert einen nur. Als Lehrgeld verbuchen.
 
Ich habe keine Hinweise, dass er mit Absicht falsche Angaben gemacht hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass er es nicht besser wusste und die Dinger einfach weiterverkauft, wobei er sich auf die Angaben seines "Händlers" verlässt.

Vielleicht steckt ja auch eine Art Masche dahinter, falsche Angaben zu machen, damit man zurückschickt und er Geld UND Gerät hat....
 
Zurückerstatten und Zurücknehmen muss er nichts, beim Privatverkauf gilt eine andere Rechtslage.
Wie wauzzz geschrieben, gilt für falsche Beschreibung die gleiche Rechtslage auch für Privatverkäufer!
Zu einer wahrheitsgemäßen Beschreibung ist auch ein Privatverkäufer verpflichtet.

Ich habe keine Hinweise, dass er mit Absicht falsche Angaben gemacht hat.
Du widersprichst Dir ja selbst :thumbup:
Aber Vorsicht...keine Unterstellungen äußern! Das geht nach hinten los. Erst bei handfesten Beweisen.

Was mich am meisten stresst, ist übrigens die Art und Weise der Kommunikation mit diesem Verkäufer.
Genau das sollte alle Glocken schellen lassen.
Bei einem Irrtum würde man anders reagieren.

Im Falles eines Falles: Anzeige wegen Betrug bei der Polizei ist kostenlos.
 
Nachdem hier nur ein Rechtsanwalt wirklich fundiert Auskunft geben kann, machen wir hier mal zu...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben