EnhancedDeflate' schrieb:
Die drohen und drohen und hoffen darauf, dass man eingeschüchtert bezahlt. Und wenn Du die modUE hinschickst, werden sie Dich erneut zur Zahlung auffordern und wenn Du darauf nicht reagierst (was Du dann auch nicht mehr tun musst, wenn sie Deine modUE akzeptiert haben!), warnen sie Dich, die Sache an den Kläger, in dessen Auftrag sie ja arbeiten, zu übergeben bzw. ihm zu raten, Anzeige zu erstatten. Und dann passiert genau ... nichts.
Und bei so etwas fallen dann nicht nur "normalen" Leuten, sondern auch Juristen bestimmte Normen aus dem Strafgesetzbuch ein, nämlich 240 und 263. Und zumindest das erste (Betrxx) ist ja inzwischen zumindest von Zivilgerichten auch schon konstatiert worden. Warum es mit diesem Verständnis bei Staatsanwälten und Strafrichtern hapert, liegt in der Strafrechtsdogmatik begründet. Denn zumindest bei 263 (Nötxxxxx), wird angenommen, daß jemand auch lautere Gründe für sein Tun haben kann, also eine Rechtfertigung. Und solange er mit legalen Mitteln droht, ist das zumindest im Sinne des Strafgesetzes entweder kein "empfindliches Übel" oder es ist nicht als verwerflich anzusehen, denn (natürlich) ist es nicht verwerflich, seine Rechte (oder im Auftrag die Rechte eines anderen) mittels legaler Mittel durchzusetzen.
Das ist wohl auch der Hauptgund dafür, daß es die Anwälte, die in dieser "Branche" Kapital schlagen, es mit relativ ruhigem (soll man sagen Gewissen?) tun, denn moralisch ist das natürlich hoch problematisch, rechtlich jedoch zwar am Rande, aber eben nicht unrechtmäßig. - Jedenfalls nicht, solange es nicht schematisch, massenhaft, wahllos und ohne nähere Prüfung des einzelnen Falles geschieht.
Und problematisch ist eben auch, daß sich die Gerichte mit den (tatsächlichen) Urheberrechtsverstößen ganz selten wirklich befassen. Es gab ja auch schon zahlreiche Fälle, in denen Abmahnanwälte zunächst gegen Filesharer Strafantrag gestellt haben, und die Staatsanwaltschaften haben die Verfahren eingestellt, zum Beispiel wegen geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder Beweisschwierigkeiten.
Daraufhin haben sich die Anwälte die über die IP-Adressen ermittelten Daten der Benutzer herausgeben lassen, und diese abgemahnt. Das gibt der Abmahnung dann sogar noch den Anschein des offiziellen ("Wie uns die Staatsanwaltschaft XY mitgeteilt hat..."), und der Druck auf den Abgemahnten wächst. Der hat ja garkeine Ahnung davon, daß, zum Beispiel, die Staatsanwaltschaft überhaupt keine detaillierten Ermittlungen betrieben hat, ob die Daten korrekt sind, sondern stellt sich genau das (vielleicht) vor. - Auch hier werden wieder Randbereiche und Grauzonen ausgenutzt und Nebeltonnen geöffnet, weil die meisten Menschen uninformiert sind und sich Juristen (zu denen ja auch die Staatsanwälte gehören) als engelsgleiche, gottesgerechte Wesen vorstellen, denen sie als Normalsterbliche nicht das Wasser reichen können.