Post vom Anwalt wegen illegalem Filesharing - WER NOCH ???

DieSchwester

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19 Mai 2007
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Habe gestern Post von der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer aus München bekommen. Soll illegales Filesharing betrieben haben und jetzt 950,- Euro (Strafe von Sony und Anwaltskosten) überweisen. Das Internet gibt einiges zu dem Thema her. Mich würde interessieren wer von euch Erfahrung mit den Burschen hat. Wie habt ihr darauf reagiert ? Modifizierte Unterlassunserklärung abgegeben ? Gar nicht reagiert ? Gezahlt ? :confused:
Ich habe mich für die Mod. UE und Nichtzahlen entschieden.
 
Wenn man einen guten Anwalt hat dann kommt mal mit einem leicht blauen Auge aus der Sache raus.

Diese Abmahnungen sind nicht immer ganz koscher, aber man verlässt sich wie bei Abofallen darauf, dass die Mehrheit einfach eingeschüchtert ist und bezahlt.

Der Musikunternehmer selbst hat davon nicht viel, ausser eine "Provision" für den verliehenen Vollstreckungstitel. Ist Quasi ein Schneeballsystem und oben sitzt der Herr Pelham.

Wer sich mit einem Fachanwalt dagegen wehrt wird schnell ohne zu zögern einfach "gestrichen". Einerseits hat man keine Lust für den "geringen" Betrag einen größeren Rechtsstreit zu führen und zweitens gibt es genug
Leute die direkt bezahlen.

Glücklicherweise formiert sich im Internet eine "Wand" aus GUTEN Anwälten die ihren Beruf noch ehren und teilweise kostenlos weiterhelfen und beraten.
 
Ich hatte auch so einen Fall - bei mir ging es um gewünschte 1600 Euro. Ich habe mich an einen Fachanwalt gewand (der wollte 180 Euro - ein anderer 350). Seit dem habe ich von der Gegenseite nichts mehr gehört. Der Fachwanwalt sagte mir, dass - sollte die Forderung aufrechterhalten werden - sie vermutlich auf 500-800 Euro gedrückt werden kann. Also weniger als die Hälfte.

Dennoch denke ich, dass das letztendlich eine große Abzocke beider Seiten ist, da sie sich gegenseitig mit vorgefertigen Formularen zutexten, die in Serienbriefmanier nur mit Namen und Fallnummer ergänzt werden. Und dafür lassen sie sich echt gut bezahlen...
 
EnhancedDeflate' schrieb:
Die drohen und drohen und hoffen darauf, dass man eingeschüchtert bezahlt. Und wenn Du die modUE hinschickst, werden sie Dich erneut zur Zahlung auffordern und wenn Du darauf nicht reagierst (was Du dann auch nicht mehr tun musst, wenn sie Deine modUE akzeptiert haben!), warnen sie Dich, die Sache an den Kläger, in dessen Auftrag sie ja arbeiten, zu übergeben bzw. ihm zu raten, Anzeige zu erstatten. Und dann passiert genau ... nichts.

Und bei so etwas fallen dann nicht nur "normalen" Leuten, sondern auch Juristen bestimmte Normen aus dem Strafgesetzbuch ein, nämlich 240 und 263. Und zumindest das erste (Betrxx) ist ja inzwischen zumindest von Zivilgerichten auch schon konstatiert worden. Warum es mit diesem Verständnis bei Staatsanwälten und Strafrichtern hapert, liegt in der Strafrechtsdogmatik begründet. Denn zumindest bei 263 (Nötxxxxx), wird angenommen, daß jemand auch lautere Gründe für sein Tun haben kann, also eine Rechtfertigung. Und solange er mit legalen Mitteln droht, ist das zumindest im Sinne des Strafgesetzes entweder kein "empfindliches Übel" oder es ist nicht als verwerflich anzusehen, denn (natürlich) ist es nicht verwerflich, seine Rechte (oder im Auftrag die Rechte eines anderen) mittels legaler Mittel durchzusetzen.

Das ist wohl auch der Hauptgund dafür, daß es die Anwälte, die in dieser "Branche" Kapital schlagen, es mit relativ ruhigem (soll man sagen Gewissen?) tun, denn moralisch ist das natürlich hoch problematisch, rechtlich jedoch zwar am Rande, aber eben nicht unrechtmäßig. - Jedenfalls nicht, solange es nicht schematisch, massenhaft, wahllos und ohne nähere Prüfung des einzelnen Falles geschieht.

Und problematisch ist eben auch, daß sich die Gerichte mit den (tatsächlichen) Urheberrechtsverstößen ganz selten wirklich befassen. Es gab ja auch schon zahlreiche Fälle, in denen Abmahnanwälte zunächst gegen Filesharer Strafantrag gestellt haben, und die Staatsanwaltschaften haben die Verfahren eingestellt, zum Beispiel wegen geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder Beweisschwierigkeiten.
Daraufhin haben sich die Anwälte die über die IP-Adressen ermittelten Daten der Benutzer herausgeben lassen, und diese abgemahnt. Das gibt der Abmahnung dann sogar noch den Anschein des offiziellen ("Wie uns die Staatsanwaltschaft XY mitgeteilt hat..."), und der Druck auf den Abgemahnten wächst. Der hat ja garkeine Ahnung davon, daß, zum Beispiel, die Staatsanwaltschaft überhaupt keine detaillierten Ermittlungen betrieben hat, ob die Daten korrekt sind, sondern stellt sich genau das (vielleicht) vor. - Auch hier werden wieder Randbereiche und Grauzonen ausgenutzt und Nebeltonnen geöffnet, weil die meisten Menschen uninformiert sind und sich Juristen (zu denen ja auch die Staatsanwälte gehören) als engelsgleiche, gottesgerechte Wesen vorstellen, denen sie als Normalsterbliche nicht das Wasser reichen können.
 
neulich mal gehört:
mittelmässiger Jurist - geht zur Staatsanwaltschaft
sclechter Jurist - geht in den Kommunalen / Behördlichen Bereich
ganz schlechter Jurist - geht in die Politik
 
neulich mal gehört:
mittelmässiger Jurist - geht zur Staatsanwaltschaft
sclechter Jurist - geht in den Kommunalen / Behördlichen Bereich
ganz schlechter Jurist - geht in die Politik
und wie schlecht waren dann die studierten juristen, die abmahnanwälte geworden sind....?:whistling:
eigentlich habe ich immer gedacht, dass man nicht tiefer als ein politiker oder banker sinken kann, aber abmahnanwälte beweisen das gegenteil:brech:

gruß in't huus

gatasa
 
naja, ich seh da ehrlich gesagt keinen grossen unterschied: die lassen sich alle die tollsten lügen märchen einfallen, um den leuten das geld zu stehlen aus der tasche zu ziehen...
 
Hallo zusammen,

mir wurde heute ziemlich warm als ich meinen Briefkasten öffnete und ich spiele ernsthaft mit dem gedanken eine straftat zu begehen...^^

Hab heute Post vom Anwalt Rasch bekommen

"Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen"

blablabla

"Im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit bietet unsere Mandantin Ihnen an, die vorliegende Angelegenheit umfassend im Wege eines Vergleichs beizulegen, indem Sie die unserer Mandantin aufgrund der begangenen Verletzung von Urheberrechten zustehenden Ersatzansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR"

also entweder hab ich kein Gramatikalisches Verständnis oder da ist doch irgendwie der Wurm drin. ;-)

weiter oben steht

"es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie

sich zu Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünfitigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu zahlen."

also jetzt zu meinen Fragen.

1. lese ich aus dem 2 Teil heraus dass ich nur zahlen muss wenn ich das angebot nicht einstelle, sprich weiterhin musik zum download anbiete, sehe ich das richtig?
2. wie kann es sein dass ich für ein Album "Walking on a Dream" der Künstlergruppe Empire Of The Sun 1.200,00 EUR zahlen soll wo andere für ein Album nur 150,- zahlen sollen? Die 150 würde ich auch noch zahlen mal nebenbei bemerkt...
3. Wie soll ich vorgehen?
4. hab was von Modifizierten Unterlassungserklärungen gelesen, aber auch dass die dinger nicht das Papier wert sind auf dem sie gedruckt sind.
5. Soll ich die Bude wirklich abbrennen? (soviel zu meiner im Kopf vorhandenen Straftat)
6. will ich gar nichts zahlen, wie kann ich das also umgehen? (ausser Portokosten und von mir aus auch ein Paket Druckerpapier dass ich der Kanzlei zukommen lassen möchte)
7. hat jemand eine ModUE-vorlage mit der es faktisch geklappt hat den Abmahnanwalt aufs Eis zu schicken?
oder ist es im endeffekt sinnvoller denen einen weiteren vergleich anzubieten, nämlich dass ich 5 € in Worten Fünf Euro monatlich Abstotter bis der Betrag abgegolten ist? Oder doch lieber ein großes Lagerfeuer?

nebenbei bemerkt bin ich mir durchaus über die Ernsthaftigkeit der Lage bewusst, nur könnt ich dem RA grad so die Nase ins Hirn schieben dass er versteht dass ich ein Album nicht 2 mal kaufe, vor allem nicht wenn es im Laden nicht mehr zu erhalten ist. Da liegt nämlich mein Problem, Album vor 3 Jahren gekauft, durch mehrere Umzüge verloren gegangen und dummerweise wieder neu besorgt mit dem tollen utorrent... Tja aus Fehlern lernt man und ich werde dieses noch so verlockende angebot im Internet nicht mehr nutzen. Dann hört der Sven eben nur noch Radio, gibt ja genügend Radiosender im netz die nix kosten.

Schade dass sich die Musikindustrie selbst so sehr damit schadet dass sie den Bach runtergeht.

So meine Freunde und fleißigen Ratgeber jetzt fällt der Startschuss


*peng*
 
- Sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
- Die gleiche Frage aus Sicht eines Dritten in einem Forum für Rechtsberatung www.recht.de stellen.
- ich würde hier keine Rechtsberatung abgeben, dazu gibt es inzwischen auch genügend Urteile. Und ich habe keine Lust, dass ich nachher wegen einer Antwort hier den Kopf in der Schlinge habe.
 
Der zweite Teil sagt dir tatsächlich, dass es zu einer Forderung von 5001 Euro kommt wenn du es erneut bzw. weiterhin anbietest und getapst wirst. Die 1200 Euro setzen sich aus ungefähr 50 Euro für den Rechteinhaber und 1150 Euro für den Aufwand der Abmahnung zusammen. Immerhin musste dein Name in eine Serienbrief-Liste eingetragen werden. Zu Rasch habe ich auf der ersten Seite bereits etwas geschrieben - die ModUE hat bei mir bisher funktioniert.
 
Und 5001€ damits nicht zum Amtsgericht geht sondern direkt (ab 5000€) zum Landgericht, da besteht dann zb Anwaltspflicht usw usw usw .. die Assis ;)
 
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