Post vom Anwalt wegen illegalem Filesharing - WER NOCH ???

DieSchwester

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Habe gestern Post von der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer aus München bekommen. Soll illegales Filesharing betrieben haben und jetzt 950,- Euro (Strafe von Sony und Anwaltskosten) überweisen. Das Internet gibt einiges zu dem Thema her. Mich würde interessieren wer von euch Erfahrung mit den Burschen hat. Wie habt ihr darauf reagiert ? Modifizierte Unterlassunserklärung abgegeben ? Gar nicht reagiert ? Gezahlt ? :confused:
Ich habe mich für die Mod. UE und Nichtzahlen entschieden.
 
Aus eigener Erfahrung:

Spezialisierten Anwalt genommen, der den Preis um die Hälfte gedrückt hat. Die Hälfte, die ich mir gespart habe, hat dann mein Anwalt bekommen.

Egal, ob du das Filesharing betrieben hast oder nicht, um das Bezahlen kommst du nicht herum. Wenn du nicht ein Serverlog dieses Tages hast, an dem eine andere IP ausgewiesen ist oder du eine andere Möglichkeit hast, zu beweisen, das du das nicht warst, hast du keine Chance, da die Gegenseite immer argumentiert, das ist eine Schutzbehauptung. Auch wenn du sagst, dein WLAN wurde gehackt, kommt die Störerhaftung.

Kurz gesagt, deine Chancen stehen schlecht. In der ct war mal ein Artikel darüber, wenn man unschuldig ist, ist man trotzdem schuldig, da man schlechte Karten hat, das Gegenteil zu beweisen.

Und Vorsicht vor den Mod. UE aus dem Internet, die sind stellenweise das Papier nicht wert, da hier einige Rechtsgrundlagen beachtet werden müssen.

Ausserdem kann es sein, das die Mod. UE von den Anwälten nicht akzeptiert wird, das gilt dann wie nicht abgegeben und die Rechtsmühle beginnt sich zu drehen.


Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Bericht aus eigener Erfahrung.
 
Hallo,

ich habe meine Erfahrungen mit dem Verein, indem ich vor einem Jahr abgemahnt wurde.

Du wirst schon einiges gelesen haben. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Abmahnungen und schickt jährlich unzählige Abmahnungen raus.
Das Netz bietet wirklich Einiges an Informationen.

Ich rate dir nur, wenn du nicht bezahlen willst, was vollkommen verständlich ist, vor allem hinsichtlich der absolut überzogenen Anwaltsgebühren, dann gib die mod. Unterlassungserklärung nur dann ab, wenn sie wirklich juristisch fundiert formuliert ist und keinen Fehler aufweist.
Und hier geht es nicht um die eigentliche Strafe in Form eines bestimmten Betrages hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung, sondern um die dreisten Gebühren der Anwälte, die Massenschreiben herausschicken und dafür 500 Euro haben wollen.

Solltest du die Erklärung selbst verfassen und dich auf diverse Vorlagen im Netz beziehen, dann kann dir das Teil sehr schnell um die Ohren fliegen.
Waldorf und Frommer drohen nämlich nicht nur. Ich würde dir daher einen Anwalt raten.

Gruß
 
hier ist eine gute anlaufstelle: http://abmahnwahn-dreipage.de/
kann auch das board.gulli.com empfehlen, die haben auch einen riesen thread über das thema.
hast du denn das p2p netzwerk torrent benutzt?oder bist du dir keiner illegalen tätigkeiten bewusst?
 
EuleR60' schrieb:
Heise
Vielleicht kann das weiterhelfen. Von wegen Zuverlaessigkeit der Adressermittlung.
Dieser Artikel ("OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an") war eben auch mein erster Gedanke. Wobei der Beklagte es nun wirklich einfach hatte, weil er eine dynamische IP-Adresse angeblich drei Tage lang hatte. Da haben die wohl echt gepfuscht.

@DieSchwester: Wenn du FS gemacht hast -> zahlen und draus lernen (auch wenn es in einer WG oder so war).

Wenn nicht, würde ich persönlich zum Anwalt gehen, die 50 Euro Eigenbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung zahlen und mich entspannt auf die Klage freuen.

Bitte jedoch aufpassen, dass hier keine Rechtsberatung entsteht ;)
 
Goonie' schrieb:
Wenn nicht, würde ich persönlich zum Anwalt gehen, die 50 Euro Eigenbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung zahlen und mich entspannt auf die Klage freuen.

Ich dachte quasi alle Rechtsschutzversicherungen schließen filesharing gleich aus (bzw ist nicht bestandsteil) und du darfst alles selbst bezahlen?

ich nehm gerne tipps, wer mich gegen solche abmahnungen versichert...

-a
 
Rechtsshutz greift bei Urheberrechtsverletzungen nicht. Nur bei speziellen Unternehmerversicherungen - und die sind dann irre teuer.
 
Mein Tipp: Modifzierte Unterlassungserklärung, die aber fachmännisch gemacht sein muss. Weiterhin hilft es ungemein, wenn man sich einen Anwalt nimmt - der Briefkopf eines Anwaltsschreibens hat schon einge gewisse Wirkung auf die Gegenseite. Die Anwaltsgebühren dürften sich bei dem Streitwert für eine außergerichtliche Beilegung auch noch in Grenzen halten, etwa 150 EUR.

Nächster Tipp: Filesharing unterlassen... das ist quasi die einzige Möglichkeit, wie man sich heutzutage in hoher Wahrscheinlichkeit noch Urheberrechtsprobleme im Internet einhandlen kann, weil man ja immer auch die Dateien wieder zum Upload zur Verfügung stellt... ;)
 
Hab selber schon Post von denen bekommen. Per Google einen anderen Anwalt gesucht, der das auf 200 Euro runtergedrückt hat mit modifizierter Unterlassungserklärung. Die bieten als Gebühr sogar eine Flatrate an, wenn man einige Sampler runtergeladen hat. Anschließend war Stille.

Niemals nicht unter keinen Umständen Filesharingnetzwerke nutzen, [Rest entfernt -> edit by Goonie ... wir bleiben hier bitte legal]
 
Diese Abmahnheinis sind doch bekannt. Heute kann man nur noch mit Jura richtig Geld verdienen. Etwas anderer Fall: ich bekam eine Nachforderung angeblicher Internet-Verbindungskosten. Schon von zwei versch. Kanzleien. Dem ersten einmal widersprochen und dann ignoriert und dem zweiten geschrieben, daß ich mich bei weiterer Belästigung an das zuständige Gericht wenden würde. Da war auch Ruhe.
 
Hier was zum Lesen:

http://www.sueddeutsche.de/digital/bgh-urteil-abmahnungsgrund-offenes-wlan-1.939009

Ich denke nicht, dass das Gericht in München sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshof stellen kann.

Beruft sich im Grunde auf "In Dubio Pro Reo" und wird als eine Art "Riegel" für die Kommerzielle Abmahnungsindustrie gesehen.
Ein Anschlussinhaber kann nicht für die Vergehen Dritter verantwortlich gemacht werden und muss daher nur eine "Ersatzstrafe" von 100€ für das nicht-verschlüsseln seines Wlans zahlen.

Informativ für Betroffene auch diese Seite:

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/filesharing_abmahnungen.html
 
Hatte so einen Fall vor kurzem auch im Bekanntenkreis.
Bei der Recherche im Internet dann sofort auffallend viel Kanzleien gefunden, die natürlich die "Guten" sind und dir gegen die "Bösen" helfen.
Mir kommt das so vor, als ob "man die Kuh schließlich 2 mal melken kann".
Sollte das mal in meinem Netz passieren, verkauf ich den Schuldigen (=Sohn) auf dem Sklavenmarkt.
 
DieSchwester' schrieb:
Habe gestern Post von der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer aus München bekommen. Soll illegales Filesharing betrieben haben und jetzt 950,- Euro (Strafe von Sony und Anwaltskosten) überweisen. Das Internet gibt einiges zu dem Thema her. Mich würde interessieren wer von euch Erfahrung mit den Burschen hat. Wie habt ihr darauf reagiert ? Modifizierte Unterlassunserklärung abgegeben ? Gar nicht reagiert ? Gezahlt ? :confused:
Ich habe mich für die Mod. UE und Nichtzahlen entschieden.

Hatte auch schon mit denen zu tun, allerdings nicht wegen Filesharing. Ich habe in deren UE einfach den Kostenhinweis gestrichen und den Kram zurückgeschickt. Hab nie wieder was von den Waldörflern gehört.

Ganz wichtig: Cool bleiben! Da wird eine mächtige Drohkulisse aufgebaut. Allein der Umstand, dass man die zu zahlende Summe mit den windigen Abmahnanwälten wie auf einem Basar verhandeln kann, zeigt doch dass hier im Grunde nur Geld gescheffelt werden soll. Inzwischen wissen das auch die Gerichte. Und dass die Gerichte das wissen, wissen wiederum die Abmahnanwälte ;) Kurz gesagt, die goldenen Zeiten im Abmahnbusiness sind so gut wie vorbei.
 
Es ist indes sogar nurnoch eine Frage der Zeit bis das Gesetz steht.

Die Bundesregierung will die erste Abmahnung Kostenlos haben. Dann kann zwar immernoch wegen einer Sache abgemahnt werden, aber es finanziert sich keine Millionenschwere Industrie mehr daraus die mit Rechten um sich wirft aber selbst höchst zweifelhaft und mafiös ist.
 
T42p schrieb:
> Hatte auch schon mit denen zu tun, allerdings nicht wegen Filesharing. Ich habe
> deren UE einfach den Kostenhinweis gestrichen und den Kram zurückgeschickt. Hab
> nie wieder was von den Waldörflern gehört.
> Ganz wichtig: Cool bleiben!


Das ist richtig, und immer bedenken: im Zivilrecht gilt die Regel: "Wer etwas möchte, muß den Beweis führen". Daraus kann man meist eine sehr hilfreiche / heilsame Strategie entwickeln, zum Beispiel, noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, einfach mal dumm stellen und nach Belegen / Beweisen fragen. Damit gibt man gleich kund, daß der Weg zum Ziel (Kasse machen) steinig wird, und wo Kosten und Risiko in geringem Verhältnis zum Ergebnis stehen, läß't man's vielleicht gleich bleiben.

Vor allem würde ich nicht ehrfürchig werden, nur weil mir ein Anwalt schreibt. Zwar gilt er als Organ der Rechtspflege, aber das bedeutet nicht, daß nicht auch ein B-Loch oder Gauner ein Anwalt werden kann (und darf). - Die Frage ist nur, ob er es über kurz oder lang bleiben darf...

Ich stehe dem Thema nahe, weil ich das Fach studiert habe. (Aber weder Anwalt noch B-Loch bin.)

Beste Grüße,

CJB
 
Wichtig ist, dass man zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz unterscheidet:

Anwaltskosten sind in der Regel auf 100 EUR gedeckelt.
Schadensersatz jedoch nicht, ist in der Praxis meist an der Lizenzgebühr bemessen. Die genannte Begrenzung auf die Störerhaftung, weil ein offenes WLAN benutzt würde, greift nur, wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass er die Rechtsverletzung nicht begangen hat. Dann ist die Haftung auch hier auf 100 EUR begrenzt.
 
cjbffm' schrieb:
Das ist richtig, und immer bedenken: im Zivilrecht gilt die Regel: "Wer etwas möchte, muß den Beweis führen". Daraus kann man meist eine sehr hilfreiche / heilsame Strategie entwickeln, zum Beispiel, noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, einfach mal dumm stellen und nach Belegen / Beweisen fragen. Damit gibt man gleich kund, daß der Weg zum Ziel (Kasse machen) steinig wird, und wo Kosten und Risiko in geringem Verhältnis zum Ergebnis stehen, läß't man's vielleicht gleich bleiben.
Genau ... genau ... zu Torrents: So wie das z. B. torrentfreak beschreibt (bitte nicht genauen Blogeintrag erfragen), müssen dabei Schnüffel-Programme zum Einsatz kommen, die scheinen aber aufgrund ihrer Natur widerrechtlich zu sein und dürfen nicht eingesetzt werden.
 
Aus eigener Erfahrung: Auf jeden Fall reagieren! Aber nur mit einer modUE!
Nichtbeachtung führt zu noch stärkeren Androhungen und mehr unliebsamen Bullsh1t dieser Abmahn-Ar*******er.

Waldorf und Spaten .. äähm Verzeihung Partner haben mich auch abgemahnt, unrechtmäßig natürlich. Die wollten von mir über 800.- EUR haben. 300.- EUR für den vermeintlich geschädigten Verlag und den Rest für ihren ungeheuren Aufwand ...

Ich habe eine modUE hingeschickt und mich damit vom Vorwurf distanziert und ebenfalls damit das Versprechen abgegeben, mich zu derartigen Versuchungen nicht hingezogen zu fühlen, und das Einzige, was ich tatsächlich bezahlt habe, waren die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein.

Es gibt gerichtlich keine Instanz, die sich mit derartigen Bagatell-Straftaten beschäftigt. So wurde mir mal gesagt. Und im vorletzten Jahr, wo das bei mir aufkam, mag das auch noch so gewesen sein. Die drohen und drohen und hoffen darauf, dass man eingeschüchtert bezahlt. Und wenn Du die modUE hinschickst, werden sie Dich erneut zur Zahlung auffordern und wenn Du darauf nicht reagierst (was Du dann auch nicht mehr tun musst, wenn sie Deine modUE akzeptiert haben!), warnen sie Dich, die Sache an den Kläger, in dessen Auftrag sie ja arbeiten, zu übergeben bzw. ihm zu raten, Anzeige zu erstatten. Und dann passiert genau ... nichts.

Es gibt tausende Fälle von zu Unrecht geschädigten Personen, ob einer nachweislich auf Geschäftsreise oder im Urlaub war, ob's die Kinder oder der Ex-Mann war, der Anschluss-Inhaber ist der Gelackmeierte und ihm obliegt die Beweislast. Das ist ein sau-dummes Gefühl, wie gesagt, das kenne ich. Aber keine Sorge, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Viel Erfolg!
 
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