Notebookverkauf bei x-Bay: BringIn/VorOrt Service übertragbar?

Seeeb

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Ja, wie siehts da rechtlich aus?

Sind diese Serviceleistungen (zumindest für VorOrt Service muss man ja extra
zahlen) so ohne weiteres übertragbar?
 
Lenovo/IBM TP-Garantieleistungen sind prinzipiell weltweit und an das Gerät gebunden.

Nach dem Kauf desselben lässt man es bei Lenovo registrieren, entscheidend ist der Kaufvertrag, der das warrenty certificate aktiviert.

Bei Weiterverkauf gehen die Rechte auf den neuen Eigentümer über, für die Restdauer der Garantie. Das kann auch mehrfach geschehen, ist bei Autos genauso.

Der Vor-Ort-Service ist ebenfalls weltweit. Er ist an das Gerät gebunden, nicht an den Eigentümer.

Wenn Du ein TP mit VOG hier in D erwirbst und die Mühle geht in London kaputt, hast Du dort Anspruch auf VO-Service und umgekehrt.

Bei Gebrauchtkauf unbedingt das warranty certificate auf der Lenovo-HP einsehen !

Manch Verkäufer verkauft einen 6 Zylinder, der nur 4 Töpfe hat und die Leute machen nicht einmal die Motorhaube auf, um das zu prüfen.

Gruss
 
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