Notebook und Versicherungen: Ein Ratgeber

Nemesis

New member
Themenstarter
Registriert
22 Nov. 2007
Beiträge
80
Da hier ja heute im Forum ein Versicherungsfall die Gemüter erregte, hier mal ein kleiner Ratgeber:


Ratgeber Versicherungen fürs Notebook:

1.) Hausratversicherung (Link Wikipedia)
Dein Notebook ist grundsätzlich erstmal mit in der Hausratversicherung mit drin, aber:

a) die Versicherung zahlt keine Schadensfälle/Beschädigungen, hört sich blöd an, ist aber so (Ausnahmen siehe Punkt d - h)

b) die Versicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl (= der Einbrecher muss Gewalt angewendet haben, um in deine Wohnung / an deine Sachen zu kommen).


c) Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl auf der Straße etc. Allerdings nur wenn der Diebstahl unter Gewaltanwendung erfolgt ist - also bei Laptop aus der Hand gerissen oder der Typ ist mit dem Messer o.ä. auf dich los. Wenn du dein Notebook z.b. bei der Zugfahrt im Abteil lässt, Pech das ist fahrlässig und somit zahlt die Hausrat nicht.

d) Schäden durch Wasser gelten nur wenn es sich um einen Wasserrohrbruch handelt, nicht das versehentlich verschütten von Flüssigkeit. (Löschwasser bei Brand siehe Punkt e)

e) Schäden durch Feuer werden grundsätzlich von der Hausrat übernommen ausser man handelt grob fahrlässig, dann zahlt die Versicherung nicht. In der Feuerversicherung ist ebenfalls die Beseitigung der durch Löscharbeiten .

f) Schäden durch Überspannung (mein Spezialgebiet da ich auf einem Berg wohne nahe einen Sportplatzes und das hier in der Ecke öfters mal vorkommt) Die Versicherung wird immer erstmal Ablehnen, da ein Notebook eigentlich galvanisch vom Stromnetz entkoppelt ist durch den Trafo. Aber, Überspannungen können auf unterschiedliche Wege ins Notebook gelangen. Zum einen natürlich über das Netzteil. Wenn eine Spannungspitze ausreichender Höhe übers Netz ankommt, stellt das Netzteil und sei es auch ein Schaltnetzteil kein allzu großes Hindernis dar. Der Übertrager im Schaltnetzteil, der ja die galvanische Trennung bringen soll, wirkt dabei natürlich auch als Übertrager für die Überspannung, gehen wir mal von einem Übersetzungsverhältnis von 10:1 aus bleiben bei 5000V Überspannung, und die ist leicht erreicht, noch immer 500V hinter dem Netzteil, zumindest bei Sinus. Die Überspannungspulse haben dazu noch steile Flanken, was das ganze nicht grad erträglicher macht. Die Regelung der Ausgangsspannung des Schaltnetzteiles, Sicherungen o.ä. sind viel zu träge, um hier helfen zu können. Bevor sie eingreifen, ist schon was kaputt. Und kaputt geht immer das schwächste Glied und das sind in diesem Fall die ICs mit der höchsten Integrationsdichte und damit mit den dünnsten Isolier- oder Sperrschichten. Die schlagen dann durch. Strom sucht sich halt immer den Weg des geringsten Widerstandes.

Allerdings kann die Überspannung auch über das Modemkabel/LAN/DSL-Kabel kommen. Die Überspannung muss übrigens nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes in eine Stromleitung oder in einen Telefonverteiler entstanden sein. Ich hab schon Fälle gesehen, da hat induktive oder kapazitive Einkopplung in Telefon- oder Datenleitungen, die im Haus verlegt waren, ausgereicht. Letztlich wirkt ja jeder Leiter als Antenne und die Feldstärken, sowohl magnetisch als auch elektrisch sind recht beachtlich, wenn ein Blitz auch nur in der Nähe einschlägt. Anhand des Fehlerbildes und der betroffenen Geräte und Baugruppen lässt sich ggf. nachvollziehen, was passiert ist.

Selbst das Gerät auszuschalten reicht nicht, da ein Netzschalter nur mit wenigen Millimetern trennt, das reicht für einen Überschlag.

Hier hilft nur sämtliche Verbindungen zu trennen oder eine Überspannungssteckdose zu benutzen, am besten eine mit „Versicherung“ oder halt eine USV (Unterbrechungsfreie StromVersorgung) mit Überspannungschutz (garantiert, 10000€ Versicherung falls ein Schaden durch Überspannung entstehen sollte)




g) Blitzschlag im Haus: Das zählt bei der Versicherung nur wenn es ein „direkter Treffer“ war ansonsten ist es Überspannung (ganz wichtig bei manchen Versicherungen, die haben dann nur eine Elementarschadenversicherung mit drin, was Überspannung nicht mit abdeckt, denn Blitzschlag zählt NICHT zu den Elementarschäden

h) Elementarschäden sind auch nicht zu unterschätzen, das auf einem Berg Hochwasser kommt ist zwar unwahrscheinlich, aber z.b. ein Sturm kann eine Fenstermarkise losreißen, die schlägt in das Fenster und zerstört es so. Die Scherben etc. können ein Notebook schon derbe beschädigen.


2) Privathaftpflicht (Link Wikipedia)
a) Dein Notebook wird nur von einer Fremdversicherung bezahlt wenn:
- Du es NICHT an den Verursacher des Schadens verliehen hast.
- Es nicht mutwillig beschädigt wurde.
- Es für den Hund der es vom Tisch gerissen hat ( ja sowas gibt ^^) eine EIGENE Versicherung gibt. Die ist zwar in manchen Bundesländern Pflicht, aber nicht überall.
- Es kein Familienmitglied war der den Schaden verursacht hat. (meineswissens bis zum 3ten Grade)

3) Reiseversicherung
Ein Notebook ist bei fast allen Reiseversicherungen AUSGESCHLOSSEN es gibt einige wenige die es mitversichern, aber NICHT als aufgegebenes Reisegepäck (in Flugzeug, Bahn etc.)
Nur als Handgepäck.
Das gesamte Reisegepäck ist nur mit dem ZEITWERT versichert. Pro Gebrauchsjahr (!!) werden vom Wiederbeschaffungswert 15-20% abgezogen. Soll heißen: Ein ca. 4-5 Jahre altes Notebook ist für die Versicherung fast “wertlos”.



Ich gebe allerdings keine rechtsverbindlichkeit auf die o.g. Ausführungen, es handelt sich ausschließlich um Erfahrungen die ich im Laufe der Zeit gesammelt habe.


Kritik, Kommentare und Verbessungsvorschläge erwünscht....
 
so ich wollte mal etwas zu dem thema posten, war ja nicht ganz unbeteiligt. hier mal mein schadensablauf bis jetzt:

-freitag abend hat mein bruder den schaden verursacht bei mir zuhaus
-montag abend sind wir zusammen zu seinem (auch meinem) versicherungsvertreter
-mein bruder und ich sind nicht über meinen vater versichert sondern seperat
-der vertreter hat den schaden aufgenommen und gleich weg gefaxt, und erwähnte das es keine probleme geben sollte
-mittwoch morgen das t41p nach heppenheim geschickt
-mittwoch den thread eröffnet und verunsichert wurden durch diverse kommentare voll mit halbwissen
-mittwoch gemerkt das ich gar keine rechnung habe
-donnerstag eine mail von ibm bekommen mit kostenvoranschlag über 520 euro (display+deckel+einbau)
-donnerstag die versicherung meines bruders angerufen, dem sachbearbeiter die höhe des kostenvoranschlages nahe gebracht und gebeichtet das ich keine rechnung habe
-der sachbearbeiter meinte dann muss das garät zum schätzen zur versicherung
-dann meinte ich das gerät ist in heppenheim, die müssten es erst zu mir schicken, ich zur versciherung, die wieder zu mir, und ich wieder zu ibm
-er dann gefragt wie alt es ist und wie hoch der neupreis ist (3 jahre und ca 2200€ hab ich gesagt)
-er dann: ok, lassen sie es reparieren und schicken uns die rechnung
-das ende werde ich nachtragen

fazit:
solange man nicht in häuslicher gemeinschaft lebt ist es völlig egal ob das mein bruder oder der hausmeister meiner firma war.(zumindest bei meiner versicherung)

also die leute deren versicherungsvertreter gestern "mal herzlich drüber gelacht haben" sollten sich mal gedanken über eine neue versicherung machen

gruß jan
 
Original von adeba
also die leute deren versicherungsvertreter gestern "mal herzlich drüber gelacht haben" sollten sich mal gedanken über eine neue versicherung machen

gruß jan

*looool*

nein, ich werde meine Verträge bei meiner Frau nicht kündigen. Davon abgesehen glaube ich Dir nicht, dass es bezahlt wird/wurde, obwohl Dein Bruder den Schaden verursacht hat. Möglicherweise war es nun doch der Bekannte? Wer weiß das hier schon.......
 
also erstmal, wieso sollte ich hier lügen? ich habe hier den fall genau so geschildert wie er gelaufen ist, von anfang bis ende. wüsste nicht warum ich so etwas erfinden sollte...

warum bist du dir eigentlich da so sicher ob das stimmt was deine frau sagt? ggogel mal bitte nach haftpflicht und häusliche gemeinschaft
 
Könntest du mir mal kurz den Namen der Versicherung posten, ich hätte da auch noch einen kleinen Bruder :D
 
ganz genau das, vbfd! Ich hätte auch noch einen kleinen Bruder und irgendwas fällt mir an meinem TP noch ein, was mal ersetzt werden könnte. ;):D

achja, da war noch was:

Original von adeba
also erstmal, wieso sollte ich hier lügen? ich habe hier den fall genau so geschildert wie er gelaufen ist, von anfang bis ende. wüsste nicht warum ich so etwas erfinden sollte...

warum bist du dir eigentlich da so sicher ob das stimmt was deine frau sagt? ggogel mal bitte nach haftpflicht und häusliche gemeinschaft

Warum glaube ich meiner Frau?

Antwort: Sie hätte das Jahr nicht so erfolgreich abgeschlossen, wenn sie keine grundliegenden Kenntnisse hätte. :D
 
Also deep, bei deiner Gattin würde ich keine Versicherung abschliessen...das sind mir einfach die Leistungen zu gering.... :D :D :D :D
 
stimmt schon, wer noch nicht mal den Schaden reguliert, wenn ich mir selbst den Scotch über das TP kippe...das wäre doch echt das mindeste, da die Reparatur zu zahlen! ;)
 
aaaber aaaber, Alkohol am Laptop ist doch strafbar.... zwar bist du nicht mehr zurechnungsfähig (da alkoholisiert) und bei Scotch hast du auch schnell die 3 Promille Grenze überschritten, aber es gibt ja doch noch den Begrif des ALIC bei Haftungsgründen (actio liberalis causa) "herbeiführen der Schuldunfähigkeit" mit vorverlegter Handlungsabsicht:

ich weiß daß ich betrunken bin und sollte deshalb nicht am Laptop arbeiten, da ich sonst dieses hochtechnische Gerät mit Scotch taufe :D :D :D

Sodele ich glaub ich habe deine Geschmacksnerven getroffen.....
 
Original von Nemesis
3) Reiseversicherung
Ein Notebook ist bei fast allen Reiseversicherungen AUSGESCHLOSSEN es gibt einige wenige die es mitversichern, aber NICHT als aufgegebenes Reisegepäck (in Flugzeug, Bahn etc.)
Nur als Handgepäck.

Moin,
ich hab zu meiner Bahncard auch eine Reiseversicherung abgeschlossen. Das müsste diese sein.
Hat jemand zufällig eine Ahnung, ob da das Notebook dabei ist oder sogar Erfahrungen? Hatte das mit abgeschlossen, weil ich ne Zeit lang recht häufig mit dem Notebook unterwegs war.
Gruß, Mario
 
interessant was einem hier unterstellt wird. sollte man vielleicht nicht so öffentlich machen. ich werde morgen früh mal ein paar "beweise" raussuchen das die haftpflicht bei familienangehörigen zahlt die nicht in einer häuslichen gemeinschaft leben und eigenständig versichert sind. und wikipedia werde ich dann auch mal berichtigen, echt sagenhaft was für unwahrheiten da jeder reinschreiben kann.

edit-->habe mal kurz geguckt, hier steht schonmal drinn wann sie nicht zahlt, daraus schließe ich das sie bei personen in nicht häuslicher gemeinschaft zahlen, aber ich suche mal weiter....

http://www.drklein.de/haftpflichtversicherung-faqs.html#c4559
In welchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Nicht versichert sind beispielsweise:

* Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
* Schäden, die Sie selbst erleiden
* Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
* Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen (Ausnahme: Mietschäden; diese werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet)
* Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten/Freundschaftsdiensten verursacht werden
* Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen (Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung)

Einige besondere Risiken sind in der privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht enthalten. Diese werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, wie z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht.
 
Hey das war Wasser und kein Scotch, außerdem war dies nicht der kleine Bruder, also ich finde der Vergleich hinkt.
Es sei denn der Scotch kommt direkt aus der Leitung :D :D :D :D
 
Du hast nichts, aber auch rein gar nichts unterstellt bekommen, les die Beiträge mal richtig! Davon abgesehen kannst Du mir ruhig glauben, dass ich genau weiß, was ich in einem öffentlichen Forum schreiben kann/darf und was ich besser für mich behalte.

Du kannst das mit der "häuslichen Gemeinschaft" immer und immer wiederholen, es bringt nicht mehr Glaubwürdigkeit. Bei durch unmittelbare Verwandte verursachten Schäden liegt immer der Verdacht einer Gefälligkeit nahe und somit wird die Versicherung nicht regulieren. Ob das der "Vermögensberater" Dr. Klein (von welchem ich persönlich genauso wenig halte wie von der DVAG und anderen "Beratern", aber das ist ein anderes Thema) anders sieht oder nicht, ist egal. Wichtig sind einzig und alleine die Versicherungsbedingungen, welche Deiner Police anhaften.

Edit: für mich ist das Thema aber jetzt auch erledigt. Ich werde mir jetzt schmunzelnd einen schönen Lagavulin genehmigen und vorher mein TP zur Seite stellen, um sämtlichen Risiken aus dem Weg zu gehen! ;)

Edit2: Satzstellung
 
Original von vbfd
aaaber aaaber, Alkohol am Laptop ist doch strafbar.... zwar bist du nicht mehr zurechnungsfähig (da alkoholisiert) und bei Scotch hast du auch schnell die 3 Promille Grenze überschritten, aber es gibt ja doch noch den Begrif des ALIC bei Haftungsgründen (actio liberalis causa) "herbeiführen der Schuldunfähigkeit" mit vorverlegter Handlungsabsicht:

ich weiß daß ich betrunken bin und sollte deshalb nicht am Laptop arbeiten, da ich sonst dieses hochtechnische Gerät mit Scotch taufe :D :D :D

Na ja... dein Betrinken hat wohl auch dazu geführt, dass du Begriffe erfindest, die es nicht gibt ;)

ALIC = Actio Libera In Causa (also nicht frei beim Handeln ("in actu") sondern in der Ursache/beim Ursache setzen ("in causa")), liberalis ist da keiner ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa

Beste juristische Grüße,
Cunni
 
ok thema beendet. dann einigen wir uns darauf das die versicherungen grundsätzlich keine klausel haben, das familienangehörige ausschließt. sie entscheiden dann im einzelfall ob gezahlt wird oder nicht, da ja eine "gefälligkeit" wirklich nahe liegen könnte. ich kann nur sagen das in meinem falle BIS JETZT noch keiner einen zweifel hatte und der sachbearbeiter heute am telefon meinte "lassen sie es reparieren und schicken sie uns die rechnung". ich werde dann nochmal berichten ob das auch wirklich so läuft.

bin übrigens auch scotch liebhaber :)
 
Original von adeba
bin übrigens auch scotch liebhaber :)

dann solltest Du unbedingt den bayrischen Malt "Slyrs" probieren! Er polarisiert zwar, ähnlich den Islays, aber ich persönlich finde ihn sehr gelungen! :)
 
Original von cunni


Na ja... dein Betrinken hat wohl auch dazu geführt, dass du Begriffe erfindest, die es nicht gibt ;)

ALIC = Actio Libera In Causa (also nicht frei beim Handeln ("in actu") sondern in der Ursache/beim Ursache setzen ("in causa")), liberalis ist da keiner ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa

Beste juristische Grüße,
Cunni


Hey nach 5 Scotch darf man sich ja wohl auch mal vertipppppen, Prost :D :D :D

un überhaupt wegn einem sssss suviel :D :D :D :D
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben