Da hier ja heute im Forum ein Versicherungsfall die Gemüter erregte, hier mal ein kleiner Ratgeber:
Ratgeber Versicherungen fürs Notebook:
1.) Hausratversicherung (Link Wikipedia)
Dein Notebook ist grundsätzlich erstmal mit in der Hausratversicherung mit drin, aber:
a) die Versicherung zahlt keine Schadensfälle/Beschädigungen, hört sich blöd an, ist aber so (Ausnahmen siehe Punkt d - h)
b) die Versicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl (= der Einbrecher muss Gewalt angewendet haben, um in deine Wohnung / an deine Sachen zu kommen).
c) Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl auf der Straße etc. Allerdings nur wenn der Diebstahl unter Gewaltanwendung erfolgt ist - also bei Laptop aus der Hand gerissen oder der Typ ist mit dem Messer o.ä. auf dich los. Wenn du dein Notebook z.b. bei der Zugfahrt im Abteil lässt, Pech das ist fahrlässig und somit zahlt die Hausrat nicht.
d) Schäden durch Wasser gelten nur wenn es sich um einen Wasserrohrbruch handelt, nicht das versehentlich verschütten von Flüssigkeit. (Löschwasser bei Brand siehe Punkt e)
e) Schäden durch Feuer werden grundsätzlich von der Hausrat übernommen ausser man handelt grob fahrlässig, dann zahlt die Versicherung nicht. In der Feuerversicherung ist ebenfalls die Beseitigung der durch Löscharbeiten .
f) Schäden durch Überspannung (mein Spezialgebiet da ich auf einem Berg wohne nahe einen Sportplatzes und das hier in der Ecke öfters mal vorkommt) Die Versicherung wird immer erstmal Ablehnen, da ein Notebook eigentlich galvanisch vom Stromnetz entkoppelt ist durch den Trafo. Aber, Überspannungen können auf unterschiedliche Wege ins Notebook gelangen. Zum einen natürlich über das Netzteil. Wenn eine Spannungspitze ausreichender Höhe übers Netz ankommt, stellt das Netzteil und sei es auch ein Schaltnetzteil kein allzu großes Hindernis dar. Der Übertrager im Schaltnetzteil, der ja die galvanische Trennung bringen soll, wirkt dabei natürlich auch als Übertrager für die Überspannung, gehen wir mal von einem Übersetzungsverhältnis von 10:1 aus bleiben bei 5000V Überspannung, und die ist leicht erreicht, noch immer 500V hinter dem Netzteil, zumindest bei Sinus. Die Überspannungspulse haben dazu noch steile Flanken, was das ganze nicht grad erträglicher macht. Die Regelung der Ausgangsspannung des Schaltnetzteiles, Sicherungen o.ä. sind viel zu träge, um hier helfen zu können. Bevor sie eingreifen, ist schon was kaputt. Und kaputt geht immer das schwächste Glied und das sind in diesem Fall die ICs mit der höchsten Integrationsdichte und damit mit den dünnsten Isolier- oder Sperrschichten. Die schlagen dann durch. Strom sucht sich halt immer den Weg des geringsten Widerstandes.
Allerdings kann die Überspannung auch über das Modemkabel/LAN/DSL-Kabel kommen. Die Überspannung muss übrigens nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes in eine Stromleitung oder in einen Telefonverteiler entstanden sein. Ich hab schon Fälle gesehen, da hat induktive oder kapazitive Einkopplung in Telefon- oder Datenleitungen, die im Haus verlegt waren, ausgereicht. Letztlich wirkt ja jeder Leiter als Antenne und die Feldstärken, sowohl magnetisch als auch elektrisch sind recht beachtlich, wenn ein Blitz auch nur in der Nähe einschlägt. Anhand des Fehlerbildes und der betroffenen Geräte und Baugruppen lässt sich ggf. nachvollziehen, was passiert ist.
Selbst das Gerät auszuschalten reicht nicht, da ein Netzschalter nur mit wenigen Millimetern trennt, das reicht für einen Überschlag.
Hier hilft nur sämtliche Verbindungen zu trennen oder eine Überspannungssteckdose zu benutzen, am besten eine mit „Versicherung“ oder halt eine USV (Unterbrechungsfreie StromVersorgung) mit Überspannungschutz (garantiert, 10000€ Versicherung falls ein Schaden durch Überspannung entstehen sollte)
g) Blitzschlag im Haus: Das zählt bei der Versicherung nur wenn es ein „direkter Treffer“ war ansonsten ist es Überspannung (ganz wichtig bei manchen Versicherungen, die haben dann nur eine Elementarschadenversicherung mit drin, was Überspannung nicht mit abdeckt, denn Blitzschlag zählt NICHT zu den Elementarschäden
h) Elementarschäden sind auch nicht zu unterschätzen, das auf einem Berg Hochwasser kommt ist zwar unwahrscheinlich, aber z.b. ein Sturm kann eine Fenstermarkise losreißen, die schlägt in das Fenster und zerstört es so. Die Scherben etc. können ein Notebook schon derbe beschädigen.
2) Privathaftpflicht (Link Wikipedia)
a) Dein Notebook wird nur von einer Fremdversicherung bezahlt wenn:
- Du es NICHT an den Verursacher des Schadens verliehen hast.
- Es nicht mutwillig beschädigt wurde.
- Es für den Hund der es vom Tisch gerissen hat ( ja sowas gibt ^^) eine EIGENE Versicherung gibt. Die ist zwar in manchen Bundesländern Pflicht, aber nicht überall.
- Es kein Familienmitglied war der den Schaden verursacht hat. (meineswissens bis zum 3ten Grade)
3) Reiseversicherung
Ein Notebook ist bei fast allen Reiseversicherungen AUSGESCHLOSSEN es gibt einige wenige die es mitversichern, aber NICHT als aufgegebenes Reisegepäck (in Flugzeug, Bahn etc.)
Nur als Handgepäck.
Das gesamte Reisegepäck ist nur mit dem ZEITWERT versichert. Pro Gebrauchsjahr (!!) werden vom Wiederbeschaffungswert 15-20% abgezogen. Soll heißen: Ein ca. 4-5 Jahre altes Notebook ist für die Versicherung fast “wertlos”.
Ich gebe allerdings keine rechtsverbindlichkeit auf die o.g. Ausführungen, es handelt sich ausschließlich um Erfahrungen die ich im Laufe der Zeit gesammelt habe.
Kritik, Kommentare und Verbessungsvorschläge erwünscht....
Ratgeber Versicherungen fürs Notebook:
1.) Hausratversicherung (Link Wikipedia)
Dein Notebook ist grundsätzlich erstmal mit in der Hausratversicherung mit drin, aber:
a) die Versicherung zahlt keine Schadensfälle/Beschädigungen, hört sich blöd an, ist aber so (Ausnahmen siehe Punkt d - h)
b) die Versicherung zahlt nur bei Einbruchdiebstahl (= der Einbrecher muss Gewalt angewendet haben, um in deine Wohnung / an deine Sachen zu kommen).
c) Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl auf der Straße etc. Allerdings nur wenn der Diebstahl unter Gewaltanwendung erfolgt ist - also bei Laptop aus der Hand gerissen oder der Typ ist mit dem Messer o.ä. auf dich los. Wenn du dein Notebook z.b. bei der Zugfahrt im Abteil lässt, Pech das ist fahrlässig und somit zahlt die Hausrat nicht.
d) Schäden durch Wasser gelten nur wenn es sich um einen Wasserrohrbruch handelt, nicht das versehentlich verschütten von Flüssigkeit. (Löschwasser bei Brand siehe Punkt e)
e) Schäden durch Feuer werden grundsätzlich von der Hausrat übernommen ausser man handelt grob fahrlässig, dann zahlt die Versicherung nicht. In der Feuerversicherung ist ebenfalls die Beseitigung der durch Löscharbeiten .
f) Schäden durch Überspannung (mein Spezialgebiet da ich auf einem Berg wohne nahe einen Sportplatzes und das hier in der Ecke öfters mal vorkommt) Die Versicherung wird immer erstmal Ablehnen, da ein Notebook eigentlich galvanisch vom Stromnetz entkoppelt ist durch den Trafo. Aber, Überspannungen können auf unterschiedliche Wege ins Notebook gelangen. Zum einen natürlich über das Netzteil. Wenn eine Spannungspitze ausreichender Höhe übers Netz ankommt, stellt das Netzteil und sei es auch ein Schaltnetzteil kein allzu großes Hindernis dar. Der Übertrager im Schaltnetzteil, der ja die galvanische Trennung bringen soll, wirkt dabei natürlich auch als Übertrager für die Überspannung, gehen wir mal von einem Übersetzungsverhältnis von 10:1 aus bleiben bei 5000V Überspannung, und die ist leicht erreicht, noch immer 500V hinter dem Netzteil, zumindest bei Sinus. Die Überspannungspulse haben dazu noch steile Flanken, was das ganze nicht grad erträglicher macht. Die Regelung der Ausgangsspannung des Schaltnetzteiles, Sicherungen o.ä. sind viel zu träge, um hier helfen zu können. Bevor sie eingreifen, ist schon was kaputt. Und kaputt geht immer das schwächste Glied und das sind in diesem Fall die ICs mit der höchsten Integrationsdichte und damit mit den dünnsten Isolier- oder Sperrschichten. Die schlagen dann durch. Strom sucht sich halt immer den Weg des geringsten Widerstandes.
Allerdings kann die Überspannung auch über das Modemkabel/LAN/DSL-Kabel kommen. Die Überspannung muss übrigens nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes in eine Stromleitung oder in einen Telefonverteiler entstanden sein. Ich hab schon Fälle gesehen, da hat induktive oder kapazitive Einkopplung in Telefon- oder Datenleitungen, die im Haus verlegt waren, ausgereicht. Letztlich wirkt ja jeder Leiter als Antenne und die Feldstärken, sowohl magnetisch als auch elektrisch sind recht beachtlich, wenn ein Blitz auch nur in der Nähe einschlägt. Anhand des Fehlerbildes und der betroffenen Geräte und Baugruppen lässt sich ggf. nachvollziehen, was passiert ist.
Selbst das Gerät auszuschalten reicht nicht, da ein Netzschalter nur mit wenigen Millimetern trennt, das reicht für einen Überschlag.
Hier hilft nur sämtliche Verbindungen zu trennen oder eine Überspannungssteckdose zu benutzen, am besten eine mit „Versicherung“ oder halt eine USV (Unterbrechungsfreie StromVersorgung) mit Überspannungschutz (garantiert, 10000€ Versicherung falls ein Schaden durch Überspannung entstehen sollte)
g) Blitzschlag im Haus: Das zählt bei der Versicherung nur wenn es ein „direkter Treffer“ war ansonsten ist es Überspannung (ganz wichtig bei manchen Versicherungen, die haben dann nur eine Elementarschadenversicherung mit drin, was Überspannung nicht mit abdeckt, denn Blitzschlag zählt NICHT zu den Elementarschäden
h) Elementarschäden sind auch nicht zu unterschätzen, das auf einem Berg Hochwasser kommt ist zwar unwahrscheinlich, aber z.b. ein Sturm kann eine Fenstermarkise losreißen, die schlägt in das Fenster und zerstört es so. Die Scherben etc. können ein Notebook schon derbe beschädigen.
2) Privathaftpflicht (Link Wikipedia)
a) Dein Notebook wird nur von einer Fremdversicherung bezahlt wenn:
- Du es NICHT an den Verursacher des Schadens verliehen hast.
- Es nicht mutwillig beschädigt wurde.
- Es für den Hund der es vom Tisch gerissen hat ( ja sowas gibt ^^) eine EIGENE Versicherung gibt. Die ist zwar in manchen Bundesländern Pflicht, aber nicht überall.
- Es kein Familienmitglied war der den Schaden verursacht hat. (meineswissens bis zum 3ten Grade)
3) Reiseversicherung
Ein Notebook ist bei fast allen Reiseversicherungen AUSGESCHLOSSEN es gibt einige wenige die es mitversichern, aber NICHT als aufgegebenes Reisegepäck (in Flugzeug, Bahn etc.)
Nur als Handgepäck.
Das gesamte Reisegepäck ist nur mit dem ZEITWERT versichert. Pro Gebrauchsjahr (!!) werden vom Wiederbeschaffungswert 15-20% abgezogen. Soll heißen: Ein ca. 4-5 Jahre altes Notebook ist für die Versicherung fast “wertlos”.
Ich gebe allerdings keine rechtsverbindlichkeit auf die o.g. Ausführungen, es handelt sich ausschließlich um Erfahrungen die ich im Laufe der Zeit gesammelt habe.
Kritik, Kommentare und Verbessungsvorschläge erwünscht....