Notebook mit 7% Mehrwertsteuer?

yahal

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18 Feb. 2007
Beiträge
881
Moin.

Ich habe mal eine Frage an diejenigen, die sich etwas mit Steuerrecht auskennen.

Ich habe bei Ebay ein Notebook bei einem deutschen Händler mit Versand aus Deutschland gekauft und der Händler weist auf der Rechnung 7% Mehrwertsteuer aus. Nun gibt es diesen Satz meines Wissens nur für Dienstleistungen und nicht für IT-Hardware. Der Händler hat auf meine diesbezügliche Frage bislang nicht geantwortet.

Frage: Gibt es eine Konstellation, in der das zulässig ist?

Danke
André
 
Nein.

7% ist nur Intellektuelles und (einige) Lebensmittel - Waren nie. Entweder gar nichts (Differenzbesteuerung §25a) oder 19%.

Man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen.


Viele Grüße,
Matt
 
Wenn der Dienstleister eine Behindertenwerkstatt o.ä. ist und das Notebook "bearbeitet" wurde (Ersteinrichtung, Aufrüstung etc.), dann kann es anscheinend auch den vergünstigte MwSt-Satz geben.
 
Gehört habe ich davon. Allerdings betrifft ja eher von Behinderten produzierte Waren, was ich natürlich befürworte. Allerdings soll mir doch mal einer erzählen, was das mit dem gewerblichen Verkauf von Notebooks zu tun haben soll.

Nun hat die Firma, die als Online-Gebrauchtwarenhandel (GmbH) firmiert, offenbar eine Firma anderen Namens, aber unter der gleichen Adresse, die als Beschäftigungsgesellschft mbH firmiert. Die hat allerdings nicht die Rechnung gestellt.

Allerdings - und das ist für mich entscheidend - gibt es auf der Homepage keiner Hinweise auf eine gemeinnützige Tätigkeit. Ich habe mal den Steuerberater angerufen und der war der Meinung das das vermutlich alles nicht ganz koscher ist, aber es sich nicht lohnt wegen der Differenz ein Fass zu öffnen. Allein schon die Tatsache, das bei Ebay nicht angegeben wurde, das nur ein Satz von 7% Anwendung findet ist meiner Meinung nach schon heikel.

Das bringt mich aber auf Ideen in meinem Tätigkeitsbereich. 12% Umsatzsteuerdifferenz sind schon interessant...
 
Doch das könnte legal sein. Mein Arbeitgeber lässt z.B. Geräte von Messeeinsätzen in einer Behindertenwerkstatt aufbereiten, aber
auch neue Notebooks entsprechend Mitarbeiter-Wunsch zusammen bauen. Diese Geräte werden dann mit 7% MWSt verkauft.
Meines Wissens nur an Mitarbeiter, jedoch auch an an Mitarbeiter anderer Firmen. Für Privatkauf werden die Geräte dadurch günstiger,
für Firmen ist es uninteressant, da sie weniger Vorsteuer abziehen können.
Die Werkstatt hat etwa 500 Behinderte und ist gemeinnützig, da sollte die Rechnungsstellung den geltenden Regeln entsprechen.
 
Das bringt mich aber auf Ideen in meinem Tätigkeitsbereich. 12% Umsatzsteuerdifferenz sind schon interessant...

Aber nur für den privaten Käufer und nur nur dann, wenn der Verkäufer beim gleichen Netto-Preis bleibt und nur 7% draufschlagen muss. Wenn er sein Netto entsprechend anhebt und der Verkaufspreis inkl. USt. dann gleich bleibt, hat der private Käufer nichts davon.

Grüße Thomas
 
Aber nur für den privaten Käufer und nur nur dann, wenn der Verkäufer beim gleichen Netto-Preis bleibt und nur 7% draufschlagen muss. Wenn er sein Netto entsprechend anhebt und der Verkaufspreis inkl. USt. dann gleich bleibt, hat der private Käufer nichts davon.

Grüße Thomas

Schon klar.

Es verschafft mit jedoch bei identischen Preisen einen klaren Wettbewerbsvorteil, wenn in meinem Bruttopreis nur 7% und keine 19% USt. enthalten sind.

Ich konkurriere in einem meiner Shops mit gewerblichen Händlern, die nach Differenzbesteuerung Rechnungen erstellen. Da mich das Theater mit dem Finanzamt nerven würde - da wir auch Neuware mit 19% verkaufen - weise ich grundsätzlich 19% USt. auf meinen Rechnungen aus. Dabei bekomme ich von meinem Lieferanten auch nur eine Rechnung ohne Ust. nach Differenzbesteuerung, aber das ist sein Problem.

Angenommen der EK ist 100 EUR und der VK netto 200EUR, dann zahle ich jetzt bei 19% 38EUR USt. und müsste bei 7% nur 14EUR USt. zahlen. Das wäre weniger als die 19% auf die Differenz zwischen EK und VK, die ich bei Differenzbesteuerung zu zahlen hätte. 19% auf 100 sind 19EUR...
 
Schon klar yahal.

Aber das sind interne steuerrechtliche Dinge, die den normalen privaten Käufer nicht interessieren. Für den zählt nur der Endpreis inkl. USt. Für den gewerblichen Kunden ist der Nettopreis auf seiner Rechnung zum Einkauf relevant und die USt wird mit dem Finanzamt verrechnet.

Grüße Thomas
 
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