Moin.
Ich habe mal eine Frage an diejenigen, die sich etwas mit Steuerrecht auskennen.
Ich habe bei Ebay ein Notebook bei einem deutschen Händler mit Versand aus Deutschland gekauft und der Händler weist auf der Rechnung 7% Mehrwertsteuer aus. Nun gibt es diesen Satz meines Wissens nur für Dienstleistungen und nicht für IT-Hardware. Der Händler hat auf meine diesbezügliche Frage bislang nicht geantwortet.
Frage: Gibt es eine Konstellation, in der das zulässig ist?
Danke
André
Ich habe mal eine Frage an diejenigen, die sich etwas mit Steuerrecht auskennen.
Ich habe bei Ebay ein Notebook bei einem deutschen Händler mit Versand aus Deutschland gekauft und der Händler weist auf der Rechnung 7% Mehrwertsteuer aus. Nun gibt es diesen Satz meines Wissens nur für Dienstleistungen und nicht für IT-Hardware. Der Händler hat auf meine diesbezügliche Frage bislang nicht geantwortet.
Frage: Gibt es eine Konstellation, in der das zulässig ist?
Danke
André