Hallo,
seit dem 13.6. gelten ja einige neue Regeln beim Online-Kauf, u.a., dass man den Widerruf des Kaufes nicht mehr implizit durch Ruecksendung aussprechen kann. Wenn ich es richtig verstehe, muss das jetzt immer explizit geschehen.
Wie ist das dann, wenn die Ware mich nicht erreicht, z.B. wegen eines Fehlers in der Adresse (beliebt: Firmenname vergessen, wenn an die Firmenadresse geliefert werden sollte) und sie zurueck zum Haendler geht? Meist fragt dann der Haendler nach, ob die Adresse stimmt; wenn aber nicht, war das früher mindestens ein Widerruf und er musste den Kaufpreis zurückerstatten.
Andererseits beginnt die Frist beim Widerruf ja erst zu laufen, wenn die Ware bei mir angekommen ist. Das ist sie in obigem Fall aber nicht.
Wer an dem Fehler in der Adresse schuld ist, sei mal aussen vor gelassen.
Ein Händler trägt AFAIK immer das Versandrisiko beim Versand an Endverbraucher, umfasst diese auch einen solchen Adressfehler, der eventuell durch falsche Eingabe des Kunden verursacht wurde?
Gruss,
jal2
seit dem 13.6. gelten ja einige neue Regeln beim Online-Kauf, u.a., dass man den Widerruf des Kaufes nicht mehr implizit durch Ruecksendung aussprechen kann. Wenn ich es richtig verstehe, muss das jetzt immer explizit geschehen.
Wie ist das dann, wenn die Ware mich nicht erreicht, z.B. wegen eines Fehlers in der Adresse (beliebt: Firmenname vergessen, wenn an die Firmenadresse geliefert werden sollte) und sie zurueck zum Haendler geht? Meist fragt dann der Haendler nach, ob die Adresse stimmt; wenn aber nicht, war das früher mindestens ein Widerruf und er musste den Kaufpreis zurückerstatten.
Andererseits beginnt die Frist beim Widerruf ja erst zu laufen, wenn die Ware bei mir angekommen ist. Das ist sie in obigem Fall aber nicht.
Wer an dem Fehler in der Adresse schuld ist, sei mal aussen vor gelassen.
Ein Händler trägt AFAIK immer das Versandrisiko beim Versand an Endverbraucher, umfasst diese auch einen solchen Adressfehler, der eventuell durch falsche Eingabe des Kunden verursacht wurde?
Gruss,
jal2