Neues Online-Kauf-Recht seit 13.6.2014: kein impliziter Widerruf durch Rücksendung

jal2

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Hallo,

seit dem 13.6. gelten ja einige neue Regeln beim Online-Kauf, u.a., dass man den Widerruf des Kaufes nicht mehr implizit durch Ruecksendung aussprechen kann. Wenn ich es richtig verstehe, muss das jetzt immer explizit geschehen.

Wie ist das dann, wenn die Ware mich nicht erreicht, z.B. wegen eines Fehlers in der Adresse (beliebt: Firmenname vergessen, wenn an die Firmenadresse geliefert werden sollte) und sie zurueck zum Haendler geht? Meist fragt dann der Haendler nach, ob die Adresse stimmt; wenn aber nicht, war das früher mindestens ein Widerruf und er musste den Kaufpreis zurückerstatten.

Andererseits beginnt die Frist beim Widerruf ja erst zu laufen, wenn die Ware bei mir angekommen ist. Das ist sie in obigem Fall aber nicht.

Wer an dem Fehler in der Adresse schuld ist, sei mal aussen vor gelassen.

Ein Händler trägt AFAIK immer das Versandrisiko beim Versand an Endverbraucher, umfasst diese auch einen solchen Adressfehler, der eventuell durch falsche Eingabe des Kunden verursacht wurde?


Gruss,
jal2
 
Lustig durcheinander gewürfelt:)

Meist fragt dann der Haendler nach, ob die Adresse stimmt; wenn aber nicht, war das früher mindestens ein Widerruf und er musste den Kaufpreis zurückerstatten.
Die Frage beantwortest Du Dir doch selbst:
Andererseits beginnt die Frist beim Widerruf ja erst zu laufen, wenn die Ware bei mir angekommen ist. Das ist sie in obigem Fall aber nicht.
Das war noch nie ein Widerruf, sondern ein Fehler einer der Vertragspartner.

Ein Händler trägt AFAIK immer das Versandrisiko beim Versand an Endverbraucher, umfasst diese auch einen solchen Adressfehler, der eventuell durch falsche Eingabe des Kunden verursacht wurde?
Du möchtest jemand anderen die Schuld für Deinen Fehler geben? Die Frage sollte sich auch von selbst beantworten.

Eine Rücksendung ist nun mal eine Rücksendung. Dazu muß das Paket den Empfänger erreichen und der muß es zurück senden.
Wenn die Post es wegen falscher Adresse zurück gehen läßt, ist es auch keine Rücksendung. Für den "Schaden" muß der aufkommen, der Ihn verursacht hat.
Hat der Händler sich vertan, ist es seine Schuld. Hast Du ihm falsche Angaben geliefert, kann er entstandene Kosten von Dir verlangen, ist aber nicht automatisch verpflichtet, Dir das Geld einfach zurück zu senden.

Uwe
 
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