Neue Zollbestimmungen ab 1. Dezember 08

Dreamcatcher

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Gerade drüber gestolpert...

Adventsgeschenk vom Fiskus

Grün oder Rot? Bei der Ankunft in Deutschland standen Flugreisende aus Übersee beim Gang durch den Zoll bisher immer vor der Gretchenfrage: Muss der günstig in den USA erstandene iPod tatsächlich deklariert werden? Von 1. Dezember an setzt die Zitterpartie nun erst später ein - die Freigrenze wird erhöht.

Bisher dürfen Urlauber und Geschäftsreisende aus Nicht-EU-Staaten nur Waren im Wert von umgerechnet 175 Euro nach Deutschland im Gepäck haben, ohne bei der Zollkontrolle Einfuhr- und Umsatzsteuer zu entrichten.

Ab dem 1. Dezember 2008 ändern sich die Bestimmungen im Reiseverkehr.
So erhöht sich die Freimenge für See- und Flugreisende aus Übersee auf 430 Euro.

:thumbup:

Hier der komplette Artikel:
http://www.stern.de/reise/deutschland/:Neue-Zollbestimmungen-Adventsgeschenk-Fiskus/645528.html


Beste Berliner Grüße
 
schade, dass es nicht für postsendungen zählt :(
21E sind arg wenig
 
gibt es hier denn keinen der regelmässig in USA fliegt ?
 
"Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden."

Also bleibt für die meisten Sachen leider alles beim alten.
 
Auf Computerhardware zwischen EUR 22 und EUR 150 bezahlt man derzeit 0 bis 3 % Zoll und 19 % EUSt. Nächsten Monat sind es nur noch 19 % EUSt. Das ist keine große Änderung.
 
moin,

computer und computerteile sind schon jetzt zollfrei, wenn ich nicht irre.

gruß
 
Ganze Computer ja, Computerteile nicht unbedingt. Einzelne Notebookakkus z.B. laufen unter Akku und somit fällt Zoll an.
 
[quote='chiaki',index.php?page=Thread&postID=471786#post471786]dann mal hoffen das meine nächsten zwei sendungen auch nach 1.12 ankommen :)![/quote]

Das wird dir nicht viel bringen, du sparst höchstens 0 - 3 % Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer bleibt davon unbenommen.
 
[quote='DVormann',index.php?page=Thread&postID=471784#post471784]Ganze Computer ja, Computerteile nicht unbedingt. Einzelne Notebookakkus z.B. laufen unter Akku und somit fällt Zoll an.[/quote]hab für ein x31-board damals (7 monate her ca.) auch zoll zahlen dürfen/müssen...
 
[quote='DVormann',index.php?page=Thread&postID=471784#post471784]Ganze Computer ja, Computerteile nicht unbedingt. Einzelne Notebookakkus z.B. laufen unter Akku und somit fällt Zoll an.[/quote]

moin,

nö, nur einzelne zellen haben ne eigene taric-nummer, ganze akkupacks sind computerteile und somit zollfrei.

gruß
 
Damit hier nicht noch mehr die tollen, aber leider mittlerweile falschen Fakten aus der Vergangenzeit hervorgeholt werden. Mittlerweile gibt der Zoll ja auf seiner Homepage die Lage klar an:


Hamburg, 12. November 2008
Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht

Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Herausgeber:
Bundesfinanzdirektion Nord
Rödlingsmarkt 2
20459 Hamburg
Quelle: http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonstiges/w0_2008/z03_postverkehr/index.html
 

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Hamburg, 12. November 2008
Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Wobei man die Belege wohl gut aufheben sollte, da Gerichtsverfahren anhängig sind, daß die Versandkosten ab EU-Grenze bis zum Empfänger nicht darunter zu fallen haben. In anderen EU-Ländern wird das bereits so gehandhabt. Gepannt darf man sein, wie das zu errechnen sein sein soll :wacko:

Ok - 'nen Tropfen auf'n heißen Stein... wenn man nicht permanent 'was importiert.

Btw. böse Falle... 2 Pakete à 20€ vom gleichen Absender an denselben Empfänger am gleichen Tag werden wie eine Sendung behandelt!

Was mich absolut stört die ist völlig ungleiche Bemessungsgrenze von Versandtem und Mitgebrachtem :cursing:
 
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