negative Erfahrungen (für 1500 Euro)

Miroslav

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29 Nov. 2009
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Hallo,
Anfang November habe ich meinen T400s gekauft.
Nach ein paar Tagen waren die Lautsprecher kaputt. Sogar kein Beep beim Einschalten.
Also hab ich noch Vor-Ort Garantie für weitere 100 Euro bestellt.

1. Vor-Ort Einsatz: Der Techniker kennt sich mit T400s nicht aus ("Das ist mir zu heiß, ich schicke einen Kollegen")

2. Vor-Ort Einsatz - nach einer Woche: Der zweite Techniker sieht T400s auch zum ersten mal,
es ist ihm aber gelungen die Lautsprecher auszutauschen. Leider hat er dabei den Palmrest beschädigt.

3. Vor-Ort Einsatz: Palmrest wurde ausgetauscht, Lautsprecher funktionieren noch. Im Mikrofon rauscht, die Gegenseite hört mich bei Konferenzen sehr schlecht.

4. .. Ende Januar - der linke Lautsprecher funktioniert nicht mehr, der rechte nur sehr leise. Morgen muss ich wieder Lenovo Support anrufen..

Langsam hab ich keine Lust sich mit solchen Problemen zu beschäftigen.
Kann man den Laptop nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zurückgeben ??
Edit: BIOS: 1.12 / ECP: 1.02 (Fix) Fixed an issue where the speaker might not work well.
Und ein Bild aus dem Lenovo Forum...

 
[quote='Miroslav',index.php?page=Thread&postID=760190#post760190]Kann man den Laptop nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zurückgeben ??[/quote]

Meines Wissens nach nur wenn es 3x der gleiche Defekt war. Meine Erfahrungen mit dem VOS waren bisher zwischen gut und sehr gut. Ich kann Dir nur empfehlen Dich schriftlich bei Lenovo über den VOS zu beschweren.

VG JNS
 
Wenn ein und derselbe Defekt nach 3 "Reparaturen" nicht behoben ist, hast du, soweit ich weiß, Anspruch auf ein neues Geraet.
 
moin,

nach dem 2ten vergeblichen versuch der nachbesserung, kannst das teil zurückgeben.

ich wage zu bezweifeln, dass es sich dabei immer um ein und denselben fehler handeln muß.

das problem, nämlich dass das notebook defekt ist, ist ja jedesmal dasselbe!


gruß
 
Meiner Meinung nach hast du ggü. Deinem Händler kein Wandlungsrecht, da du ja Garantie in Anspruch genommen hast und keine Gewährleistung. Somit gelten lenovos Garantiebestimmungen - musst mal schauen was da bzgl. Wandlung drin steht.
 
nicht lenovo, sondern dein verkäufer ist dein vertragspartner und nur bei ihm kannst du zurücktreten - was ich dir hier sogar fast raten würde! dein vertragspartner hat jedenfalls noch nichts gemacht, denn er weiß von nichts. zwischenzeitlich hättest du es 500x bei lenovo abgeben können.

zu der häufigkeit der nachbesserung: einfach mal 440 bgb lesen - satz zwei! der erste satz wird nur irritieren!
 
Bei den 3 Reperatur versuchen geht es darum die Sache in den Zustand zu bringen wie im Vertrag steht (also das alles funktioniert). Ist also völlig Rille, Lenovo hat bei dir seine 2 Versuche verwirkt und beim dritten Defekt darfst du entscheiden ob sie Nachbessern, oder zurücknehmen sollen. Hab sowas schon mit einem MSI durch irfgendwann macht es einfach keinen Spass mehr grad wenn es wie es aussieht ein Konstruktionsfehler ist (die gehen meisst nie dauerhaft weg)
 
[quote='visevision',index.php?page=Thread&postID=760246#post760246]Bei den 3 Reperatur versuchen geht es darum die Sache in den Zustand zu bringen wie im Vertrag steht (also das alles funktioniert). Ist also völlig Rille, Lenovo hat bei dir seine 2 Versuche verwirkt und beim dritten Defekt darfst du entscheiden ob sie Nachbessern, oder zurücknehmen sollen. Hab sowas schon mit einem MSI durch irfgendwann macht es einfach keinen Spass mehr grad wenn es wie es aussieht ein Konstruktionsfehler ist (die gehen meisst nie dauerhaft weg)[/quote]

Puh, also nochmal:
Gesetzlich verankert ist das nur ggü. dem Vertragspartner d.h. dem Händler. Dieser ist hier aber nicht involviert, somit hätte er 3 volle Reperaturversuche.
Bei Garantie gelten alleine Lenovos Bestimmungen und das was darin steht, selbst bei nachträglich gekauften/verlängerten Garantien. Steht dort drin du darfst nach 3 Versuchen wandeln, dann darfst du, ansonsten nicht. Alles andere ist Kulanz des Herstellers.

(ich weiß aber nicht, was Lenovo in seinen Garantiebestimmungen sagt - daher dazu k.A.)
 
[quote='Miroslav',index.php?page=Thread&postID=760190#post760190]Kann man den Laptop nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zurückgeben ??[/quote]Meine Wissens nach müsste man schon nach dem 2. erfolglosen Versuch auf eine Neulieferung bestehen können (§439 BGB), aber ob es sich dabei immer um den selben Fehler handeln muss weiß ich nicht.
 
[quote='allst4r',index.php?page=Thread&postID=760414#post760414]Meine Wissens nach müsste man schon nach dem 2. erfolglosen Versuch auf eine Neulieferung bestehen können (§439 BGB), aber ob es sich dabei immer um den selben Fehler handeln muss weiß ich nicht. [/quote]
Der 439 BGB bezieht sich auf Kaufverträge. Der Kaufvertrag ist hier mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zwischen dem TE und einem Händler und nicht Lenovo zustande gekommen. Also würde 439 BGB, wie Evilandi666 schon meinte, nur greifen, wenn die Sachmängel gegenüber dem Händler geltend gemacht worden wären.
 
Als der Techniker kam, um bei meinem x200 das Mainboard zu tauschen meinte er auch: "Ein x200 hatte ich noch nie."
Er hats dann aber wie ich finde sehr souverän duchgezogen. Nur hatte er dann beim SN eingeben nen Zahlendreher. :D
 
[quote='kadauz',index.php?page=Thread&postID=760455#post760455]Als der Techniker kam, um bei meinem x200 das Mainboard zu tauschen meinte er auch: "Ein x200 hatte ich noch nie."
Er hats dann aber wie ich finde sehr souverän duchgezogen.[/quote]Dem Techniker das HMM auf einem anderen Rechner zur Verfügung stellen hat sich bewährt. :rolleyes:

[quote='kadauz',index.php?page=Thread&postID=760455#post760455]Nur hatte er dann beim SN eingeben nen Zahlendreher. :D[/quote]Das kann man ja selber ändern. :whistling:
 
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