mietwaagen nach unfall

toele1410

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21 März 2008
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hab hier mal ne frage an die profis.

mir ist am letzten wochenende einer ins auto gefahren ( mein auto hat normal geparkt am strassen rand also 0 % schuld bei mir). habe auch von der gegnerichen versicherung ein mietwaagen gestellt bekommen. laut gutachter habe ich wohl anspruch auf diesen 14 tage lang.

nun meine frage ist es möglich das ich den mietwaagen nach 6 tagen abgebe und die restlichen 8 tage mir als nutzungsausfall bei der versicherung geltend mache bzw auszahlen lasse.

danke schonmal für eure antworten.
 
Hallo,

das kann Dir mit Sicherheit ein Rechtsanwalt beantworten.

Voraussetzung für Nutzungsausfall ist, dass Du einen Nutzungswillen nachweisen kannst. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Du das Fahrzeug reparieren lässt oder ein Ersatzfahrzeug anschaffst.

Wie Du die Zeit überbrückst, ist Deine Sache, also Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Den Nutzungsausfall bekommst Du nur dann nicht, wenn du das Fahrzeug in dieser Zeit überhaupt nicht nutzen kannst, bsp. Flugreise, Krankenhaus etc.

Aber wie gesagt, dafür gibt es wie für alles in unserem wunderbaren Land Fachleute und hier im Forum darf keine Rechtsberatung erfolgen, was hiermit auch nicht geschehen sein soll.

Grüsse, thinkit.
 
Pass auf mit Sachen von der gegnerischen Versicherung. Fahr mit dem Leihwagen schnell zu einem Anwalt und lass dich beraten. Da gibt es böse Fallstricke.

Wir hatten doch vor ein paar Wochen den Thread mit Deeptrancers Unfall. Da ging es um was ähnliches?

Freundlicher Gruß,
G.
 
genau, war ziemlich ähnlich von der Fragestellung her. Ist übrigens kein Problem, so wie Du das beschrieben hast!
 
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