Mietvertrag 20€/Nacht wenn ich bei meiner Freundin schlafen will

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chemnitzDaniel

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Heyho,

meine Freundin ist für 6 Monate umgezogen um ein Praktikum zu machen. Im Mietvertrag steht, dass Besucher pro Nacht 20€ an den Vermieter zu zahlen haben. Ist das rechtens? Sie zahlt einen Festbetrag, die Nebenkosten sind enthalten.

Nach Gefühl ist die Klausel unwirksam, darum möchte ich auch keine Schätzungen, sondern will wissen ob jemand etwas konkretes hat :)

Liebe Grüße aus dem Osten
Daniel
 
Höhö, da hat sich der Vermieter scheinbar was Lustiges einfallen lassen... hab in dem Bereich zwar 0 Ahnung, beobachte aber den Thread ganz gespannt... das ist doch vollkommen behämmert :thumbsup:
 
1 Zimmer zur Untermiete oder hat sie eine "richtige" kleine Wohnung zur alleinigen Nutzung? Abgesehen davon, 2 Leute verbrauchen mehr Wasser und Heizung als 1 Person allein. Aber mit einer Bewertung halte ich mich ebenfalls zurück.
 
Wenn Deine Freundin abwesend ist und Du alleine in der Wohnung bist, hat er damit keine Chance. Wenn ihr natürlich zu 2. dort wohnt, kann er die Nebenkosten erhöhen. Wobei 20€ pro Nacht völlig utopisch und rechtlich nicht durchsetzbar sind!
 
Hm, mir fällt jetzt spontan nichts ein, was diese Regelung ungültig machen würde... und wenn das so explizit im Mietvertrag steht, den sie so akzeptiert hat, kann ich mir vorstellen, dass das rechtens sein kann. Allerdings sind 20 € pro Nacht schon sehr viel. Im Zweifel würde ich da ansetzen.

Grundsätzlich darf der Vermieter solche Passagen aber einbauen, nach meiner Auffassung.
 
Deine Freundin sollte mal damit zum Mieterschutzbund gehen,

aber auch nicht schlecht, Vermieter/Hotelleiter wenn mal rechnen würde du wärst von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag da, sind das schon mal 40€ und das mal 4 = 120€
wenn das dann noch ihre Nachbarn machen sagen wir mal noch 2 oder 3 Stück mehr sind das ja 360€ oder mehr die er dann macht im Monat
 
Solche Klauseln, bei denen der Meiter "unangemnessen benachteiligt wird" werden von Gerichten regelmäßig als unwirksam beurteilt!
 
Also das ist ja schon ein Außergewöhnlicher Mietvertrag haha hab ich ja noch nie was von gehört... Wenn meine Freundin bei mir schlafen wollte hat sie das halt getan... Da hat doch der Vermieter nichts von mitbekommen...
 
Als erstes würde ich aber das Schloss zur Wohnungstür austauschen. Man kann nie wissen, auf welche Ideen der Vermieter sonst noch so kommt.
 
wie will der das eigentlich kontrollieren hatter überall Kameras installiert :D
 
Hallo zusammen,

ich wäre sehr skeptisch, dass der Vermieter das vor Gericht durchziehen kann, wie auch einstimmig die Antworten in den von Mornsgrans zitierten Threads belegen. Solche Dinge schreiben Vermieter gerne mal in den Vertrag, um es zu versuchen - wenn nur jeder Dritte sich dran hält, lohnt sich das ja schon.

Im Allgemeinen übervorteilt die Rechtssprechung die Mieter ziemlich, sodass man sich als Mieter wenig Sorgen um solche dubiosen Klauseln in Verträgen machen muss.

Das mit dem Türschloss-Austauschen ist ein bisschen paranoid. Die Kosten dafür muss man außerdem selber tragen, falls man nicht nachweisen kann, dass das dringend nötig ist (was in diesem Fall unmöglich sein dürfte). Die ca. 40-80€, die man dafür hinlegt (bei Einbau durch den Profi deutlich mehr), sind für eine 6-monatige Praktikumswohnung nicht unbedingt sinnvoll investiert.
 
Die ca. 40-80€, die man dafür hinlegt (bei Einbau durch den Profi deutlich mehr), sind für eine 6-monatige Praktikumswohnung nicht unbedingt sinnvoll investiert.

Schraubenzieher + "hochwertigen" 30€ Zylinder (Normale gibt's im Baumarkt für 15€ oder so) + 40 Sekunden Zeit. Wirklich viel kosten tut das nicht... wenn's um so was geht, wie nen schnüffelnden Vermieter, würde ich nicht lange zögern ;)
 
Frage ist: Wohnung? Zimmer im Wohnheim? Hotel, Pension o.ä.?
Bei einer Wohnung: Unzulässig. Vermieter kann weder die Anzahl der Besucher noch deren Verweildauer vorschreiben, allerdings eine Untervermietung ausschliessen bzw. von seiner Zustimmung abhängig machen. Bei den Nebenkosten kann er evtl. etwas mehr verlangen, 20 Euro pro Übernachtung sind da jedoch völlig überhöht und halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand.
Zimmer im Wohnheim: halte ich für denkbar.
Hotel, Pension: Zuschlag ohne weiteres zulässig. Es darf jedoch kein krasses Missverhältnis zum Zimmerpreis bei Einzelnutzung bestehen.
Und durch die Formulierung im Mietvertrag kommt kein Vertrag zwischen Vermieter und Besucher zustande. Soll der Vermieter mal versuchen, das von einem Besucher einzuklagen. Lachhaft.
Macht Eure Besuche. Wenn Vermieter klingelt und 20 € haben will, macht die Tür wieder zu. Soll er doch diePolizei bestellen.... die verweisen ihn dann auf den Privatrechtsweg (außer ihr macht einen Höllenlärm). :rolleyes:
 
der Vermieter hat auch andere Kacke drinstehen. Zu dem Gesetz: er verbietet es ja nicht, er verlangt nur 20€/Nacht! Ich will meiner Freundin keinen Stress machen und Sie sich mit dem Vermieter auch nicht. D.h. vor Gericht zieh ich da nicht erst! Wenn aber iwo schon steht, dass es unzulässig ist, dann müsste man das ja nicht!
 
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