Maustasten beim W510 vertauscht - Treiberproblem?

MoritzL

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Hi,

ich hatte von einem Händler ein W510-Mainboard erworben, musste aber feststellen, dass die Funktion der Maustasten der Tastatur vertauscht war. Da dieser Fehler auch mit anderen Tastaturen auftrat, schickte ich das Mainboard zurück. Der Techniker dort meint nun, ich solle die richtigen Treiber installieren, das Mainboard sei fehlerfrei...

Kann das sein? Die Tastatur sollte doch Plug'n'Play funktionieren, oder?

Grüße

Mo
 
dass die Funktion der Maustasten der Tastatur vertauscht war.
Rechte Taste Links und umgekehrt? Das lässt sich doch im Treiber umstellen.(Linkshänder vs. Rechtshänder, bin mir nur gerade nicht sicher, ob sich das für Trackpoint- und Touchpadtasten getrennt festlegen lässt)
Eventuell hast du auch das Touchpad falschrum angeschlossen (Kabel um 180° verdreht).
Ein Hardwaredefekt äußert sich normalerweise anders ;)
 
Vielleicht ist das auch ein englishes Mainboard (haha :P)

Sollte es mit Treibenr etc nicht klappen:

Start mal eine Linux-CD und schau wie sich das Touchpad dort verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Toby aka think_pad,
wenn Du nichts sinnvolles zu Posten hast, halte einfach Deine Finger still. Heerscharen von Usern werden es Dir danken.
Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, Beiträge wegen Gehaltlosigkeit zu löschen.


Danke

P.S.:
Eigentlich sollte Dein Nickname einen Hinweis darauf geben, was Du vor dem Posten zu tun hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich rede von den beiden Maustasten an der Tastatur, die man in Kombination mit dem Trackpoint nutzt. Das Betriebssystem ist ein neu aufgesetztes W7 und da sollte die Funktion der Tastaen sicherlich nicht einfach verstellt worden sein.

Ich kenne solche Geschichten an der Tastatur halt oft bei Mainboardschäden...
 
Eigentlich ist es egal ob du die am Trackpoint oder die unten nutzt.

Boot mal nen Linux-Live udn schau da mal.

Grüße
 
Jetzt muss ich erst nochmal mit dem Techniker telefonieren unbd schauen, ob die mir das Board so wieder zurückschicken. Kann man die Tasten eigentlich im BIOS vertauschen?
 
Hi, nö kann man nicht im Bios vertauschen, du musst nur einen Linkshänder Käufer finden, dann wäre das Thema durch:)

Nobby
 
Ein Lösung war leider nicht zu finden. Der Händler antwortete nicht auf meine Emails, Anrufe blieben auch erfolglos. Heute habe ich deren Buchhaltung erreicht. Sie boten mir eine Rückerstattung von 60 Euro an, bezahlt hatte ich ursprünglich 100...
 
Hast du denn mal den Vorschlag von blafoo ausprobiert?
Es ist immer sinnvoll, erst mal sicher auszuschließen, daß es sich nicht um ein Softwareproblem handelt. "Es sollte" ist nicht wirklich ausreichend.
 
Sie boten mir eine Rückerstattung von 60 Euro an, bezahlt hatte ich ursprünglich 100...
Darfst du dabei das Mainboard behalten?
Falls ja, ist das denke ich ein faires Angebot (evtl. kriegst du das ja sogar selber noch irgendwie hin)!
Falls das Gerät beim Händler bleibt => Auf den vollen Kaufpreis pochen und, falls sich der Händler querstellt, Anwalt einschalten.
 
Gekauft hatte ich das Mainboard am 09.05.2014, eingebaut habe ich es erst am 30.06. und stellte dann den Mangel fest. Ich sendete das Board dann kurze Zeit später zu der Verkäufer auf eigene Kosten zurück. Angeblich erfolgte dann eine Überprüfung, bei der kein Mangel festgestellt werden konnte. Die Dame von der Buchhaltung meinte, dass sie ja auch Arbeit gehabt hätten und ich nicht beweisen könne, dass der Defekt bei Erhalt schon bestanden hätte, bzw. könne er ja auch beim Einbau enstanden sein.

Jetzt nehme ich entweder die 60 Euro oder darf mich auf eine längere juristische Diskussion einstellen...
 
Ich würde darauf drängen, dass der Fehler entweder beseitigt wird (du einwandfreie Wahre erhältst), oder du vom Vertrag zurücktrittst (zur Not über den lästigen juristischen Weg)
wenn du 40€ zahlst musst du auch einen Gegenwert bekommen (heißt entweder das defekte Board + eine angemessene Rückerstattung, ein fehlerfreies Board, oder der komplette Kaufpreis (die Rücksendekosten hast eh schon du zahlen müssen))
Das nur meine Meinung zum geschilderten Fall.
 
Die Dame von der Buchhaltung meinte, dass sie ja auch Arbeit gehabt hätten und ich nicht beweisen könne, dass der Defekt bei Erhalt schon bestanden hätte, bzw. könne er ja auch beim Einbau enstanden sein.
Das scheint mir eine sehr eigenwillige Auslegung der Gesetzeslage zu sein.
In den ersten 6 Monaten besteht Beweislastumkehr, d.h. es wird davon ausgegangen, daß ein Defekt bereits beim Kauf bestanden hat, und der Händler muss beweisen, daß das nicht zutrifft.

Und wenn du das Mainboard im Rahmen der Gewährleistung umgetauscht bzw. ersetzt bekommst, kann der Händler auch nicht die entstandenen Aufwände in Rechnung stellen, weil er ja den Fehler zu verantworten hat.


Aber: IANAL, bitte einen Fachmann befragen.
 
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