Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung

cyberjonny

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Hallo miteinander,

hätte mal einige Fragen bzgl. der im Titel genannten Themen:
1. Was (welche Dokumente) benötige ich zur "reibungslosen Abwicklung", wenn ich deshalb zum Finanzamt stiefele?
2. Wie lange kann ich das rückwirkend geltend machen (Jahre)?
3. Muss ich etwas bestimmtes beachten?
4. Gibt es irgendwelche (legalen) "Tipps & Tricks"?

Würde mich über Erfahrungen, Hinweise, Empfehlungen, etc. sehr freuen.
Dank euch!
Gruß, Jonny
 
kurz und knapp:

ich mache den ganzen "Sch****" mit dem Steuerprogramm WISO 2008, bzw. der immer aktuellen Version.

Kostet zwar ein paar Euro, aber ist gut erklärt und man gibt die Daten nur einmal ein, und kann Sie jedes jahr auf die neue Version transferieren.
Alle Dokumente sind im Programm enthalten und erklärt.
Evtl. macht das Finanzamt erst mal Stress, weil die möchten, dass du die Formulare per Hand ausfüllst, aber seit dem zweiten Mal akzeptieren die auch meine PC Ausdrucke.

Gruß
Flo
 
kann mich dem Beitrag von ThinkFlou zu 100% anschließen. Mache die Erklärung auch immer mit dem jeweils aktuellen Wiso-Sparbuch. Bei mir hat das FA allerdings noch nie wegen der Ausdrucke gemeckert, mittlerweile fordern sie für jährlich wiederkehrende Ausgaben auch schon gar keine Belege mehr an *gg*
 
Das hört sich doch schon mal sehr gut an, dank euch für den Tipp.


Wie sieht es denn mit dem Absetzen von Lernmitteln - also Bücher, Drucker, Toner, evtl. Software-Lizenzen, etc. - aus?
Muss ich dabei etwas bestimmtes beachten? Ich bin Student.

Gruß, Jonny
 
Hallo,

1. Normalerweise müsste für dich eine "vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer ausreichen". Den entsprechenden Bogen musst du dir besorgen. Kann man auch online herunterladen, musste mal googlen.
2. Da du vermutlich nicht zur Abgabe verpflichtet bist (normaler Arbeitnehmer ohne Mieteinkünfte oder degleichen), sind das normalerweise 2 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres.
3. + 4. Nun ja, was allgemein üblich ist, möglichst viel als Arbeitsmaterialen anerkennen zu lassen, also Verbrauchsgüter des Bürobedarfs. Es muss nur glaubwürdig sein, dass diese tatsächlich beruflich genutzt werden. Hier ist (soweit ich mich grad entsinne) auch eine Pauschale angebbar, irgendetwas um 100 €. Güter, die keine Verbrauchsgüter darstellen, müssen ab einem Betrag u.U. über mehrere Jahre abgesetzt werden (das geschieht aber automatisch). Beträgt bei PC 3 Jahre. Was du dir überlegen musst ist, wenn du tatsächlich einen PC absetzen möchtest, ob du teilweise einen privaten Nutzungsanteil angibst, bspw. 20 %. Du kannst es natürlich auch drauf ankommen lassen und versuchen, den PC vollständig abzusetzen. Entfernungspauschale steht in dem Bogen eigentlich selbsterklärend drin. Für Dienstreisen gelten andere Regeln. Für Kontoführungsgebühren kannst du eine Pauschale ansetzen (16 €).

Aber: Was du dir überlegen musst ist, ob du bei den Werbungskosten überhaupt über den Pauschbetrag von 920 € kommst, der eh abgezogen wird. Sonst kannste dir nämlich die ganze Arbeit sparen ;) .

Was du bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen angeben kannst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier gibt es aber zumutbare Belastungen, die zunächst abgezogen werden. Absetzbar bei den außergew. Belastungen sind z.B. Arztkosten, die müssen aber meines Wissens schon eine erhebliche Höhe erreichen, um wirksam zu werden.

Die Ausdrücke der gängigen Programme werden vom Finanzamt generell anerkannt, es wird sogar ein eigenes, kostenloses angeboten (ELSTER). Habe ich allerdings keine Erfahrungen mit.

Gruß

EDIT: Wenn du Student bist, stellt sich auch die Frage, ob du überhaupt auf einen Betrag kommst, bei dem Steuern anfallen (~7600€ +920€ Pauschbetrag).
 
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