Hallo,
1. Normalerweise müsste für dich eine "vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer ausreichen". Den entsprechenden Bogen musst du dir besorgen. Kann man auch online herunterladen, musste mal googlen.
2. Da du vermutlich nicht zur Abgabe verpflichtet bist (normaler Arbeitnehmer ohne Mieteinkünfte oder degleichen), sind das normalerweise 2 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres.
3. + 4. Nun ja, was allgemein üblich ist, möglichst viel als Arbeitsmaterialen anerkennen zu lassen, also Verbrauchsgüter des Bürobedarfs. Es muss nur glaubwürdig sein, dass diese tatsächlich beruflich genutzt werden. Hier ist (soweit ich mich grad entsinne) auch eine Pauschale angebbar, irgendetwas um 100 €. Güter, die keine Verbrauchsgüter darstellen, müssen ab einem Betrag u.U. über mehrere Jahre abgesetzt werden (das geschieht aber automatisch). Beträgt bei PC 3 Jahre. Was du dir überlegen musst ist, wenn du tatsächlich einen PC absetzen möchtest, ob du teilweise einen privaten Nutzungsanteil angibst, bspw. 20 %. Du kannst es natürlich auch drauf ankommen lassen und versuchen, den PC vollständig abzusetzen. Entfernungspauschale steht in dem Bogen eigentlich selbsterklärend drin. Für Dienstreisen gelten andere Regeln. Für Kontoführungsgebühren kannst du eine Pauschale ansetzen (16 €).
Aber: Was du dir überlegen musst ist, ob du bei den Werbungskosten überhaupt über den Pauschbetrag von 920 € kommst, der eh abgezogen wird. Sonst kannste dir nämlich die ganze Arbeit sparen
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Was du bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen angeben kannst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier gibt es aber zumutbare Belastungen, die zunächst abgezogen werden. Absetzbar bei den außergew. Belastungen sind z.B. Arztkosten, die müssen aber meines Wissens schon eine erhebliche Höhe erreichen, um wirksam zu werden.
Die Ausdrücke der gängigen Programme werden vom Finanzamt generell anerkannt, es wird sogar ein eigenes, kostenloses angeboten (ELSTER). Habe ich allerdings keine Erfahrungen mit.
Gruß
EDIT: Wenn du Student bist, stellt sich auch die Frage, ob du überhaupt auf einen Betrag kommst, bei dem Steuern anfallen (~7600€ +920€ Pauschbetrag).