Lenovo ist leider nicht mehr IBM - schade...

mazagi

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27 Dez. 2008
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Ich habe neulich mich selber vom tollen Lenovo Service überezeugen können. Habe mein Notebook bei Notebooksbilliger.de gekauft und es 27.12.2007 bestellt und am 29.12 erhalten. Wie der Zufall immer so will ist mein Notebook am 29.12 vergangenen Jahres kaputtgegangen - DVD-Laufwerk ist tot - lässt sich nicht mehr aufmachen - liegt auch nicht am Laufwerk selbst - habe es in einem berliner Shop getestet. Lange Rede, kurzer Sinn - Anruf bei Lenovo am 29.12 - da heist es es zählt das Rechnungsdatum und nicht das Erhalten am Datum - DIE SIND NICHT ENTSPRECHEND KULANT MIR DAS WG. DER 2 TAGE AUF GARANTIE ZU MACHEN!!! :cursing: DAS NENNE ICH TOLLER SERVICE ODER? Wisst Ihr das rechlich aussieht? Gibt es auch sowas wie Karrenzzeit bei Garantieansprüchen?

Nun habe ich mir gedacht - ich brauche kein DVD laufwerk - wofür auch? 1100 € für ein angeblich Business-Notebook ausgegeben - da kann man doch nicht alles erwarten oder? Ich brenne auf dem Notebook sogut wie nichts... Der einzige Grund sind die Acronis Start CDs weil - ich kriege das Superteil mit einem Bootfähigen USB-Stick nicht gebootet. Ständig die Meldung. Missing operating System... Muss ich außer der Funktion im Acronis zum Erstellen von USB Startmedium weitere Sachen beachten? Ich dachte Acronis macht den Stick bootfäig, oder täusche ich mich? Der Stick hat das Sub-Notebook von meiner Frau bereits gebootet, auf meinem IBM tut das natürlich nicht. Habe ich da einen Denkfehler?

Treiber und BIOS-mässig bin ich auf dem neusten Stand. Vermisse jedoch im Boot Menu die Eintellung von USB Medium booten, oder ist die ür einen R61 nicht vorgesehen?

Gruß an alle

Der Verzweifelte...

PS.

Ich mache einen Lenovo-Service Fan Club auf! Möchte jemand Mitglied werden? :)
 
@t42p

ich weiss nicht.. warum du da drauf beharrst, dass das so ein grosses ding sei, im RELEVANTEN fall einen liefernachweis zu bekommen.
aber du warst auch der meinung es gaebe ca. 0 haendler/hersteller die ab lieferdatum garantieren. ich klink mich hier jedenfalls aus.

sry fuer ot

edit: anrede
 
moin,


einen lieferdatumsnachweis hat man doch schon, wenn man bei erhalt des paketes das lieferdatum notiert, oder sich aufgrund eines besonderen datums , z.b todestag, geburtstag oder konfirmation *lol* ganz genau erinnern kann. am besten noch durch einen zeugen bestätigt. das muss nicht der postmensch sein!! damit IST dann das datum der zustellung belegt, und BASTA!

wenn dann irgendjemand das ganze nicht glaubt, wird er halt seine eigenen, ja sicher vorhandenen, lieferbelege raussuchen muessen, um das gegenteil zu beweisen. das genaue format eines belegs oder beweises ist ja gottseidank noch nicht von der EU verbraucherfeindlich festgelegt!! eine notiz , ein zeuge, oder sogar beides zusammen, sind jedenfalls ausreichend um ein datum belegen zu können..
allerdings gings ibm ja wohl garnicht darum, das lieferdatum anzuzweifeln...

vielmehr berufen die sich drauf, dass sie ab rechnungsdatum rechnen? wenn das tatsächlich so ist, würd ich mich auch verstärkt drüber ärgern und dies beim nächsten neukauf mit ins kalkül ziehen ;)
allerdings wird das bei anderen herstellern kaum anders sein, auf kundenbindung wird nicht mehr allzuviel wert gelegt in zeiten, wo man nicht weiß, ob es den laden noch gibt, wenn der kunde wieder kaufen will....


gruß
 
[quote='Simon',index.php?page=Thread&postID=515599#post515599]Hallo, die Garantiebearbeitung läuft immer noch über IBM. Und die scheinen in letzter Zeit deutlich restriktiver geworden zu sein. IBM kann sich anscheinend die frühere Kulanz nicht mehr leisten.[/quote]

Das habe ich grad diese Woche anders erlebt. Hab nen X60 mit Vor-Ort-G. gebraucht gekauft. Leider zwei (Sub-)Pixelfehler. Genau - nur 2. Hinweis am Telefon bez. "Pixel Policy". Das hinterfragt - "...mal zuschicken...damit ich weis, ab wann Garantie". Dann 1 Minute erneut Warteschleife. Dann: "...bestimmt noch ein sporadischer (!) Dritter oder gar Vierter Fehler, oder?" - Ich stutzte "...kann sein...". "....dann wird sich morgen ein Techniker melden und das TFT tauschen....".

Schon kulant, oder? :D
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=521737#post521737]vielmehr berufen die sich drauf, dass sie ab rechnungsdatum rechnen?[/quote]

Ich wette wenn man das Lieferdatum belegen kann, kann man das genauso als Garantiebeginn anrechnen lassen. Nur ist das eben nicht praktikabel, da helfen auch keine theoretisch ausreichenden Zeugenaussagen, es geht hier um die Praxis. Und da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist (wird hier gerne vergessen) kann dieser auch entscheiden welche Nachweise erforderlich sind. Ein schriftlicher Beleg ist auch gleichzeitig ein Dokument und kann sehr leicht verifiziert werden, ganz im Gegensatz zu einem handgeschriebenen Zettelchen oder der Zeugenaussage oder Oma. Wir sind hier nicht vor Gericht.
 
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