aber die Unterscheidung zwischen der Garantie und der Gewährleistung bereits im Angebot ist im Hinblick auf die Vermeidung einer möglichen Verbraucherirreführung durchaus nicht unbedeutend!
Beispiel: bei ebay schreiben viele gewerbliche Anbieter, man könne zwischen versichertem und unversichertem Versand wählen. Wähle man den unversicherten Versand, könne der Verkäufer das Risiko leider nicht tragen. Man kann als Verbraucher aber getrost unversichert wählen, denn das Versandrisiko liegt immer beim gewerblichen Verkäufer
Hier liegt Irreführung der Verbraucher vor, weil die darüber getäuscht werden, dass sie das Risiko des Verlusts auf dem Versandweg zwingend nicht tragen müssen. Könnte also u.U. als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden!
Bei Garantieaussagen, die den Verbraucher über seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte täuschen können, liegt es ähnlich. Darum ist es korrekt, wenn beides im Angebot deutlich unterschieden wird