Aviator
Meisterhoppler
- Registriert
- 20 Juni 2007
- Beiträge
- 5.115
Hallo liebe Forengemeinde,
Ich habe ein kleines Verständnisproblem. Ich habe bis vor kurzem in einer Discothek gearbeitet mit Arbeitszeiten von circa 22:00 bis 6:30 Uhr. Habe dafür einen Stundenlohn incl. Nachtzuschlag von 6,30 € bekommen. Diesen Job übe ich seit Ende Mai nicht mehr aus.
Mein Verständnisproblem liegt jetzt darin, dass auf der Lonhsteuerbescheinigung als Lohn nur der Lohn ohne den 1 Euro Nachtzuschlag draufsteht. Somit bemisst sich z.B. der gezahlte Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung auch nur an diesem. Komisch ist auch, dass der AG keine Anteile zur Krankenversicherung zahlt obwohl er das dieser Seite nach müsste.
http://www.cecu.de/529.html
Was versteh ich da falsch oder läuft da was nicht rechtens? Kann mir evtl. einer von euch n gutes Rechtsforum empfehlen?
Danke
Aviator
Ich habe ein kleines Verständnisproblem. Ich habe bis vor kurzem in einer Discothek gearbeitet mit Arbeitszeiten von circa 22:00 bis 6:30 Uhr. Habe dafür einen Stundenlohn incl. Nachtzuschlag von 6,30 € bekommen. Diesen Job übe ich seit Ende Mai nicht mehr aus.
Mein Verständnisproblem liegt jetzt darin, dass auf der Lonhsteuerbescheinigung als Lohn nur der Lohn ohne den 1 Euro Nachtzuschlag draufsteht. Somit bemisst sich z.B. der gezahlte Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung auch nur an diesem. Komisch ist auch, dass der AG keine Anteile zur Krankenversicherung zahlt obwohl er das dieser Seite nach müsste.
http://www.cecu.de/529.html
Was versteh ich da falsch oder läuft da was nicht rechtens? Kann mir evtl. einer von euch n gutes Rechtsforum empfehlen?
Danke
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