Kleinanzeigen Probleme

padinc

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Würde mal gerne von ein paar erfahrenen Leuten hören was ihre Meinung dazu ist wie ich hier vorgehen sollte.

Kurz zur Sache:
Ich habe bei ebay kleinanzeigen von Privat zwei CPUs gekauft. Der Preis war vergleichsweise günstig, aber der Verkäufer hatte es als "Notverkauf" gekennzeichnet.
Bezahlt hatte ich per Paypal f&f :facepalm:, nach langem Bangen kam auch tatsächlich ein Paket an. Allerdings nicht mit den vereinbarten CPUs, sondern mit dem Vorgängermodell.
Der Verkäufer streitet auf Nachfrage auch gar nicht ab dass es sich beim Verkauf um den neueren Nachfolger handeln sollte. Beharrt aber darauf dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat. Halte ich für Käse, auf dem Heatspreader der CPU steht klipp und klar um welche Version es sich handelt. Auch hatte er zeitgleich ein Angebot mit eben dieser Vorgängerversion drin.
Eine Rücknahme wäre mir am liebsten, schließt der Käufer aber aus. Alles was er mir anbieten will ist ein kleiner Rabatt. Dieser fällt aber so gering aus dass der typische Gebrauchtpreis für diese älteren Versionen nicht ansatzweise erreicht wird. Außerdem fange ich mit dem Vorgänger nichts an, alles was ich machen könnte wäre sie auf ebay zu verkaufen um meinen Verlust zu minimieren.
Kaufpreis insgesamt waren 210€.

Wie mache ich hier weiter?
Als Lehrgeld abhaken?
Anzeige bei der Polizei? Wegen was genau? Namen und Adresse des Verkäufers habe ich ja, ebenso die Anzeigennummer von ebay Kleinanzeigen und den Chatverlauf.
Sonstiges?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde per Einwurf-Einschreiben den Sachverhalt schildern und die Rücknahme unter Fristsetzung fordern. Falls nix passiert: Mahnbescheid erstellen, außerdem Betrugsanzeige (er hat ja offensichtlich wissentlich etwas Falsches versandt - also nicht das Gekaufte!) stellen. Den Chatverlauf und auch die andere Anzeige würde ich ausdrucken und außerdem digital sichern.
Ob's was bringt? Keine Ahnung, aber etwas anderes fiele mir nicht ein ...
 
Als Lehrgeld verbuchen und versuchen den Verlust zu minimieren.


Da bei eBay Kleinanzeigen meines Wissens nach keinrichtiger Kaufvertrag zustande kommt, kannst du ihm nichts nachweisen.

Generell würde ich bei Kleinanzeigen Sachen wenn überhaupt nur Abholen und abholen lassen. Kein PayPal, keine Überweisung.

Ganz nach dem Sprichwort "Nur Bares ist Wahres"



grüße cruff
 
Ich würde per Einwurf-Einschreiben den Sachverhalt schildern und die Rücknahme unter Fristsetzung fordern. Falls nix passiert: Mahnbescheid erstellen, außerdem Betrugsanzeige (er hat ja offensichtlich wissentlich etwas Falsches versandt - also nicht das Gekaufte!) stellen. Den Chatverlauf und auch die andere Anzeige würde ich ausdrucken und außerdem digital sichern.
Ob's was bringt? Keine Ahnung, aber etwas anderes fiele mir nicht ein ...
Genau so. Davor dem Verkäufer vielleicht nochmal klarmachen, dass du es ernst meinst und wenn es sein muss den rechtlichen Weg beschreiten wirst.

Als Lehrgeld verbuchen und versuchen den Verlust zu minimieren.


Da bei eBay Kleinanzeigen meines Wissens nach keinrichtiger Kaufvertrag zustande kommt, kannst du ihm nichts nachweisen.
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich kommt auch über Ebay Kleinanzeigen ein "richtiger" - sprich: rechtskräftiger, verbindlicher - Kaufvertrag zustande. Ob sich Zeit und Aufwand lohnen, um diesen im Zweifelsfall auch geltend zu machen, steht auf einem anderen Blatt.
 
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich kommt auch über Ebay Kleinanzeigen ein "richtiger" - sprich: rechtskräftiger, verbindlicher - Kaufvertrag zustande. Ob sich Zeit und Aufwand lohnen, um diesen im Zweifelsfall auch geltend zu machen, steht auf einem anderen Blatt.


Mit "keinen richtiger Kaufvertrag" meinte ich auch unter anderem den Zeitaufwand den solch ein Prozess mit sich bringen würde.
Offiziell gesehen entsteht ja vielleicht ein Vertrag. Aber um diesen, wie in dem Fall von padinc geltend zu machen ist wieder was anderes.
 
Offiziell gesehen entsteht ja vielleicht ein Vertrag. Aber um diesen, wie in dem Fall von padinc geltend zu machen ist wieder was anderes.
Wieso? Inwiefern wäre das anders als z.B. bei Ebay oder einem Händler?

Es ist doch letztendlich immer derselbe Ablauf: Schriftlich per Einschreiben Frist setzen, dann Anzeige und ggf. Mahnbescheid - und natürlich alles sauber dokumentieren. Und auch hier muss man immer selbst abwägen, ob es einem die Zeit und den Aufwand wert ist. Also ich sehe da keinen Unterschied...
 
Dass sich das Ganze finanziell nicht "lohnt" wenn ich meinen zeitlichen Aufwand mit dem zu erwartenden Verlust verrechne wenn ich die CPUs über ebay verkaufe ist mir völlig klar.
Dennoch habe ich einfach keine Lust so über den Tisch gezogen zu werden und die Sache danach auf sich beruhen zu lassen.
Selbst wenn ich dem Verkäufer keinen Vorsatz unterstellen würde, so müsste er doch für seinen recht offensichtlichen Fehler selbst gerade stehen und nicht auch noch Profit in Form eines utopisch hohen Verkaufspreises daraus schlagen.
Wenn ich selbst etwas verkaufe, egal ob hier oder per ebay, stehe ich auch dafür gerade wenn mir ein Fehler unterlaufen ist. Den gleichen Anspruch habe ich auch an Leute die mir etwas verkaufen.

Die Zahlungsaufforderung per Einschreiben geht morgen raus, ich gehe mal davon aus dass eine Frist von 2 Wochen nach Erhalt ausreichend ist um danach ggf. weitere Schritte einzuleiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das Problem nicht. Der Kaufvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung, die an keine Form gebunden ist. Die beiden Seiten sind mit Namen und Anschrift bekannt. Der Aufwand, das durchzusetzen, ist nicht bedeutend höher als bei jedem anderen Online-Einkauf.
Ein empfehlenswertes Vorgehen wurde in Post #2 bereits ganz gut beschrieben. Inwieweit man als Geschädigter noch weitere, ggf. kostenintensivere Schritte unternehmen möchte (geht von A wie Anwalt bis Z wie zivilrechtliche Schritte), hat maximal mit der Schadenshöhe oder der Zahlungsfreudigkeit der eigenen Rechtsschutzversicherung zu tun.
 
Ich empfehle auch das Vorgehen wie unter Post 2.
Auf jeden Fall alle Schreiben und die ebay-Anzeige sichern.
Eine Anzeige bei der Polizei ist immer unschädlich, wird Dir nur im Zivilrecht nichts bringen. Hier kann man aber auch noch etwas Zeit verstreichen lassen, vielleicht überlegt es sich der Verkäufer ja noch.
Nach der Anzeige entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren aufgenommen wird und wie das ausgeht, liegt dann bei den Juristen.
 
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfestellung.
Die konkrete Androhung von rechtlichen Konsequenzen hat zumindest mal Wirkung gezeigt, der VK erklärt sich bereit 40€ zurück zu überweisen.
Damit bleibe voraussichtlich immer noch auf einem Verlust sitzen und habe das Gefuddel mit dem Wiederverkauf, aber das ist insgesamt überschaubar. Außerdem fühlt sich das dann nicht mehr ganz so arg über den Tisch gezogen an was mir fast wichtiger ist, der VK hat seinen Fehler eingestanden.
Als Denkzettel nehme ich das ganze mal, in letzter Zeit bin ich etwas leichtsinnig geworden was Kleinanzeigen angeht. Ist halt doof wenn man nicht in einem Ballungsgebiet wohnt und alle guten Angebote zu weit zum Abholen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wir haben hier

Privatrechtlich:
- § 433 BGB = Kaufvertrag erfüllt durch Angebot und Annahme sowie weiter Einigung und Übergabe von Ware/Geld nach § 929 BGB
- § 434 III BGB = erfüllter Sachmangel, da andere CPU geliefert wie vereinbart lt. Vertrag
--> mit der Folge: Umtausch, Rücktritt, Schadenersatz
- gleichfalls erfüllt: Schadenersatz aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB

Du hast daher Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens - sprich DU diktierst die Regeln für die Rückabwicklung = DU bestimmst die Höhe des Minderungsbetrages. Wenn du freiwillig drauf verzichten willst und das für dich okay ist...
Aber du hast die Karte noch immer in der Hand, bei Verweigerung des von Dir bestimmten Minderungsbetrages ins Strafrecht zu wechseln und ihm
Strafrechtlich:
- § 263 StGB Betrug (auch anteilig in Höhe des verweigerten Minderungsbetrages) vorzuwerfen und ihn dafür anzuzeigen, sollte er deiner Forderung nach angemessener Minderung nicht nachkommen.

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

Du kannst dich natürlich mit Ihm auch so einigen, dass du ihm die genaue Höhe des Schadenersatzes erst nach erfolgreichem Verkauf der CPUs mitteilst, wenn du den Erlös sowie deine Kosten/Auslagen zusammen hast - dann rechnet es sich einfacher.

Aber wenn du das machst immer schön schriftlich fixieren. Und 2-Wochen-Fristen sind i.d.R. angemessen.
 
Das klingt fast so als wärst du Anwalt.
Danke nochmal für die Klarstellung. Die 40€ Minderung habe ich jetzt angenommen und für mich ist die Sache damit gegessen. Der Streitwert ist mir den Aufwand dann doch nicht wert, so schön es auch ist Recht zu haben und zu bekommen :pinch:
 
Ich dachte, dass man Paypal Zahlungen, bei Problemen zurück nehmen kann.
Wenn der Verkäufer nicht den vereinbarten Artikel schickt, kann man doch unter
"Problem lösen" eine Rückzahlung anfordern. Der Verkäufer muss dann beweisen
dass er den vereinbarten Artikel verschickt hat.

Habe ich da was falsch verstanden?

Habe einmal eine Paypalzahlung zurück bekommen weil der Verkäufer
nichts verschickt hat und auch nicht reagiert hat. Nach ca. 10 Wochen
hatte ich dann mein Geld wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hast du schon richtig verstanden. Diesen Käuferschutz hat man aber nur bei "normalen" Paypal-Zahlungen.
Bei Zahlungen per Paypal friends gibt es nichts dergleichen.
 
Kommt drauf an, via Paypal.me geht (oder ging zumindest als ich es benutzt habe) beides, Freundeszahlung und "Güterzahlung" mit Käuferschutz. Ich meine letzteres wäre sogar Standard gewesen, man musste explizit auf Freunde & Familie umstellen.
 
Generell gilt ja bei den Kleinanzeigen, wie eigentlich fast überall, wenn es zu schön ist um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr.
Ich habe bei den Kleinanzeigen schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Bei den Preisen orientiere ich mich sowieso an denen von eBay (Verkaufte Artikel).
Weiterhin kann man von der Aufmachung der Anzeige schon viel ableiten. Gibt sich einer keine/wenig Mühe und antwortet auf Fragen auch nur schoradisch, lasse ich die Finger davon.

Edit: Achja, bei solchen Sachen wie "Notverkauf" sollten sowieso alle Alarmglocken klingeln.
 
Dass Vorsicht geboten ist weiß ich schon.
Aber ich habe bei Kleinanzeigen schon genügend Schnäppchen gemacht dass es das Risiko wert ist.
 
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