Kennt jemand Vereinsrecht?

kangaroo72

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2 Mai 2007
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2.033
Hi zusammen,

mich hat vor kurzem ein Brief eines Lohnsteuerhilfevereins erreicht, in dem ich aufgefordert wurde meinen Jahresbeitrag von "2017" zu zahlen.
Einige wissen, dass ich sehr krank war, und aufgrund Krankengeld und dem ganzen Stress übergab ich meine Einkommensteuer an diesen Verein.
Mit der Bearbeitung haben wir natürlich auch den Beitrag bezahlt. Das war die Steuer 2015 (bearbeitet im Juni '16).
Anfang 2018 kam die erste Überraschung. Ein korrigierter Bescheid vom FA, da die Dame die Krankentage zwar berücksichtigt hatte, aber kein Krankengeld eingetragen hatte (Nachfrage: wusste sie ja nicht ...). Ergebnis: Fette Nachzahlung
Also soviel Ahnung hab ich auch noch, dass Kranken- u. Arbeitslosen/Übergangsgeld progressionspflichtig sind.
Hab ich dann natürlich zähneknirschend nachbezahlt, und überlegt wieso ich da überhaupt hingegangen bin ...
Ich habe nie eine Mitgliedsbescheinigung bekommen bzw. irgendwelche Vertragsunterlagen. Zum Brief des Beitrags gab es auch nie eine Rechnung.
Derzeit stehe ich grad voll auf dem Schlauch ... Da könnt ja jeder kommen. Vor allem jetzt konnte ich nicht rechtzeitig kündigen (was auch) dann werden die das für 2018 wieder probieren wollen ...

Hilfe - was mach ich denn da?? Kennt sich da jemand aus?

Grüße,

kangaroo
 
Ich fürchte auch, dass ich da mal meine Rechtsschutz bemühen muss. Mir kommt das alles sehr spanisch vor ...
 
Wie schon "Lohnsteuerhilfeverein" sagt, bist du mit dem ersten Auftrag zum Lohnsteuerausgleich eine Mitgliedschaft eingegangen. Den ersten Beitrag hast du entweder selbst beim Abgeben deiner Unterlagen bezahlt oder er wurde vllt. von deinem Konto abgebucht.
Wenn du also nicht wirklich gekündigt hast, besteht deine Mitgliedschaft fort.
In der Regel ist die Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ablauf des Jahres einzuhalten.
Eine außerordentliche Kündigung kannst du wohl derzeit nicht geltend machen.
 
Ich danke für eure Beiträge, muss hier aber folgendes klarstellen.
Die Steuerhilfe sagte selbst "Krankengeld vergessen". Das wäre dann ein Grund gewesen (wegen Pfusch am Bau). Hab dann aber gesehen, dass sie es angegeben hat. Warum Sie es sagte - kein Plan. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt war eine Rente Grund der Nachzahlung - auch wenn man die selbst nicht bekommt, sondern mit Krankengeld aufgerechnet wird, wird diese versteuert). Alles Neuland für mich - mit Lehrgeld.
Ich kündige nun fristgemäß, und solange ich nicht rauskomme, werfe ich denen halt noch etwas Arbeit vor die Füße.

LG,

Kangaroo72
 
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